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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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InternetistNeuland:

--- Zitat von: Paterlexx am 14.08.2025 12:21 ---"Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet:

Arbeit lohnt sich. Wer in München-Land arbeitet, hat 379 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger.

Dafür sind 165 Arbeitsstunden nötig. Pro Stunde ein Plus von 2,29 Euro. Nach Kosten (Fahrtkosten, Kleidung etc.) wird es noch weniger." = auch die aA dürfte nicht ausreichen.

Es ist sogar ohne Sozialbetrug schon ausreichen, nichts zu tun.

--- End quote ---

Die Statistik ist leider falsch.

In München erhält ein Single bis zu 850€ Warmmiete + 563 Regelsatz.

Bei Mindestlohn also 2121 € Brutto und 1546 € Netto erhält man weiterhin 167 € Bürgergeld. Man kann also gar nicht mehr haben da man noch nicht aus dem Bürgergeldbezug raus ist.

https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html
Mittlerweile sind es sogar 890€ Bruttokaltmiete. Da wären wir bei 257 € Bürgergeld.

Man braucht als Single 2558 € Brutto um aus dem Bürgergeldbezug heraus zu sein bei 890€ Bruttokaltmiete und 50€ Heizkosten.

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