Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Paterlexx am 14.08.2025 12:21 ---"Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausgerechnet:
Arbeit lohnt sich. Wer in München-Land arbeitet, hat 379 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger.
Dafür sind 165 Arbeitsstunden nötig. Pro Stunde ein Plus von 2,29 Euro. Nach Kosten (Fahrtkosten, Kleidung etc.) wird es noch weniger." = auch die aA dürfte nicht ausreichen.
Es ist sogar ohne Sozialbetrug schon ausreichen, nichts zu tun.
--- End quote ---
Die Statistik ist leider falsch.
In München erhält ein Single bis zu 850€ Warmmiete + 563 Regelsatz.
Bei Mindestlohn also 2121 € Brutto und 1546 € Netto erhält man weiterhin 167 € Bürgergeld. Man kann also gar nicht mehr haben da man noch nicht aus dem Bürgergeldbezug raus ist.
https://stadt.muenchen.de/infos/mietobergrenzen.html
Mittlerweile sind es sogar 890€ Bruttokaltmiete. Da wären wir bei 257 € Bürgergeld.
Man braucht als Single 2558 € Brutto um aus dem Bürgergeldbezug heraus zu sein bei 890€ Bruttokaltmiete und 50€ Heizkosten.
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