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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BerndStromberg:

--- Zitat von: Dogmatikus am 26.01.2021 10:49 ---Da investiert jemand neben seinem Vollzeitjob seit Monaten viel Zeit mit der Aufklärung für eine Sache, die allen Beamten zugute kommt, wird darüber hinaus weiter aktiv, schreibt ein Gutachten, und Gegenstimmen bringen keine Gegenargumente, sondern sagen lapidar: Zu lang, hat wohl zu viel Zeit.

Da fällt einem eigentlich nicht mehr viel ein. Damit kann man alles "totschlagen". Jedes Ehrenamt, jede zusätzliche Korrektur-/Ausbildungstätigkeit, jedes sportliche Engagement, ...

Allein die Vorkommnisse in Berlin zeigen doch, dass die zuständigen Stellen zwar wissen, dass es nicht weitergeht wie bisher, jedoch alles daran setzen, auf andere Weise "wie bisher" weiterzumachen. Soll man sich das bieten lassen? Ich denke doch nicht.

Letztlich ist des Pudels Kern für mich auch, dass viel über das "Minimum" gesprochen wird. Der Anknüpfungspunkt ist sicherlich richtig. Aber letztlich ist es eben, wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. (hat der eigentlich zu viel Zeit, oder warum kann der auf einer Tagung rumspringen? ;-) ) es sagt: „Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass junge Leute aus ihrem Ethos und ihrer Gemeinwohlorientierung heraus in den Öffentlichen Dienst gehen. Sondern hier muss auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung in der Besoldungs- und Versorgungsstruktur sichtbar bleibt.“

Aus meinem juristischen Bereich ist mir bekannt, dass mittlerweile genau 2 Typen an Absolventen in die Justiz gehen: Die Idealisten und diejenigen, die sich darüber freuen, mit ihren 2 befriedigenden StEx ungeahnte Möglichkeiten geboten zu bekommen, statt im BackOffice täglich 50 Dieselskandal-Schriftsätze zu tippen.

Je mehr und je länger man sich am absolut unteren, hin- und hergemogelten Niveau der Besoldung bewegen will, desto mehr wird man den erstgenannten Typus auch noch verlieren. Meiner Ansicht nach fatal.

Allein deswegen bin ich sehr stark an der Entwicklung interessiert. Natürlich wäre es schön, ein paar hundert Euro mehr netto im Monat zu bekommen. Noch schöner wäre es, wenn der Nachwuchs ein solches Niveau hätte, dass die Gerichte ordentlich arbeiten können und dementsprechend die Gesamtstimmung wieder höher ist.

Zufriedenheit im Job kann man nicht bezahlen, aber man kann darin investieren. Dem verweigert man sich schon lange.

--- End quote ---

100%ige Zustimmung!

Vielen Dank an Swen auch noch mal von mir an der Stelle. Ich finde deinen Einsatz absolut bewundernswert.

Zwar muss man sich keinen Illusionen hingeben, was den politischen Druck von solchen Gutachten angeht - die Doppelte Nullrunde aus NRW trotz eindeutig ablehnder Stellungnahmen der 38 von 39 im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen lässt grüßen -.

Aber ich bin mir sicher, dass man sich in Karlsruhe bei der Vorbereitung der für dieses Jahr anstehenden Entscheidung zur A-Besoldung mit großem Interesse über deine Ausführungen beugen wird! Alleine dafür hätte sich dein Einsatz schon gelohnt!

SwenTanortsch:

--- Zitat von: BerndStromberg am 27.01.2021 13:35 ---
--- Zitat von: Dogmatikus am 26.01.2021 10:49 ---Da investiert jemand neben seinem Vollzeitjob seit Monaten viel Zeit mit der Aufklärung für eine Sache, die allen Beamten zugute kommt, wird darüber hinaus weiter aktiv, schreibt ein Gutachten, und Gegenstimmen bringen keine Gegenargumente, sondern sagen lapidar: Zu lang, hat wohl zu viel Zeit.

Da fällt einem eigentlich nicht mehr viel ein. Damit kann man alles "totschlagen". Jedes Ehrenamt, jede zusätzliche Korrektur-/Ausbildungstätigkeit, jedes sportliche Engagement, ...

Allein die Vorkommnisse in Berlin zeigen doch, dass die zuständigen Stellen zwar wissen, dass es nicht weitergeht wie bisher, jedoch alles daran setzen, auf andere Weise "wie bisher" weiterzumachen. Soll man sich das bieten lassen? Ich denke doch nicht.

Letztlich ist des Pudels Kern für mich auch, dass viel über das "Minimum" gesprochen wird. Der Anknüpfungspunkt ist sicherlich richtig. Aber letztlich ist es eben, wie Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. (hat der eigentlich zu viel Zeit, oder warum kann der auf einer Tagung rumspringen? ;-) ) es sagt: „Wir können uns nicht immer darauf verlassen, dass junge Leute aus ihrem Ethos und ihrer Gemeinwohlorientierung heraus in den Öffentlichen Dienst gehen. Sondern hier muss auch darauf geachtet werden, dass die Anerkennung in der Besoldungs- und Versorgungsstruktur sichtbar bleibt.“

Aus meinem juristischen Bereich ist mir bekannt, dass mittlerweile genau 2 Typen an Absolventen in die Justiz gehen: Die Idealisten und diejenigen, die sich darüber freuen, mit ihren 2 befriedigenden StEx ungeahnte Möglichkeiten geboten zu bekommen, statt im BackOffice täglich 50 Dieselskandal-Schriftsätze zu tippen.

Je mehr und je länger man sich am absolut unteren, hin- und hergemogelten Niveau der Besoldung bewegen will, desto mehr wird man den erstgenannten Typus auch noch verlieren. Meiner Ansicht nach fatal.

Allein deswegen bin ich sehr stark an der Entwicklung interessiert. Natürlich wäre es schön, ein paar hundert Euro mehr netto im Monat zu bekommen. Noch schöner wäre es, wenn der Nachwuchs ein solches Niveau hätte, dass die Gerichte ordentlich arbeiten können und dementsprechend die Gesamtstimmung wieder höher ist.

Zufriedenheit im Job kann man nicht bezahlen, aber man kann darin investieren. Dem verweigert man sich schon lange.

--- End quote ---

100%ige Zustimmung!

Vielen Dank an Swen auch noch mal von mir an der Stelle. Ich finde deinen Einsatz absolut bewundernswert.

Zwar muss man sich keinen Illusionen hingeben, was den politischen Druck von solchen Gutachten angeht - die Doppelte Nullrunde aus NRW trotz eindeutig ablehnder Stellungnahmen der 38 von 39 im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen lässt grüßen -.

Aber ich bin mir sicher, dass man sich in Karlsruhe bei der Vorbereitung der für dieses Jahr anstehenden Entscheidung zur A-Besoldung mit großem Interesse über deine Ausführungen beugen wird! Alleine dafür hätte sich dein Einsatz schon gelohnt!

--- End quote ---

Danke, Bernd, für Deine Zeilen, über die ich mich gefreut habe!

Unknown:
Nehmen wir doch einfach mal an, dass das Land Berlin ihren Entwurf so umsetzt wie geplant und der mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit rechtswidrig ist. Wie geht es dann weiter? Ich habe noch im Ohr, wenn ich mich richtig erinnere, dass man dann vorm VG klagen kann auf amtsangemessene Besoldung. Ist das richtig? Wie äußert sich das dann bei Gewinn der Klage? Nachzahlung, wenn ja nach welchen Kriterien oder Berufung / Revision das noch mehr Zeit vergeht?

SwenTanortsch:
"Dit ist Berlin" hat jemand gesagt, der es aus langer Erfahrung weiß: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4

Unterbezahlt:
Zunächst möchte ich dir auch hier für deinen Einsatz in der Sache danken. Du kannst dir wirklich nicht vorwerfen, nicht alles getan zu haben, um das BerlBVAnpG 2021 in der heute beschlossenen Form zu verhindern.

Das Gesetz ist so dermaßen daneben und rechtswidrig, dass einem die Spucke wegbleibt. Die Details hattest du ja erschöpfend ausgeführt.

Ich habe mir zwar gedacht, dass die Regierungsmehrheit das heute so beschließen wird. Nicht geahnt habe ich, dass sämtliche Oppositionsparteien diesem Murks auch noch zustimmen. Ohne Aussprache. Das ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit. Zu den Hintergründen kann ich nur spekulieren. Jedenfalls wird nun später keine Partei sagen können, sie habe das abgelehnt.

Jetzt geht der Mist hier in die nächste (Klage)Runde:

Berlin hat das Problem "günstig" erledigt und die anderen Länder werden sich ein Beispiel daran nehmen.

Wie geht es nun weiter?

1) Irgendjemand vom Aktionsbündnis oder der Besoldungsallianz klagt gegen den Gesetzentwurf und dieser hält der Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits in erster Instanz nicht stand.

2) Das BVerfG sieht nun endgültig rot und zieht Ende des Jahres in seinem Beschluss zur Berliner A-Besoldung erneut rote Linien.

3) Gesetzesentwürfe der Länder und des Bundes. Viele davon eher nach dem Berliner-Beschluss des BVerfG zur A-Besoldung. Hoffentlich weniger rechtswidrig als in Berlin…

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