Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Euphyll:
Ach nur die teuren Mieten? Bitte nicht eine weiter gefasste Ballungsraumzulage nur für I, N, R, WÜ und alle anderen gehen leer aus :)


--- Zitat von: WasDennNun am 10.08.2020 15:27 ---Vielleicht bin ich ja zu naiv, aber liegt die Lösung nicht auf der Hand:
a) ein Ortszuschlag für die "teuren" Mieten wird kommen (z.B. am H4 Satz für angemessenen Wohnraum der Gemeinde angelehnt) oder am Kaufkraftindex
b) entsprechend höhere Zuschläge für die Kinder

Ist es da nicht sogar denkbar, dass die kinderlosen Beamten, die in günstigen Gegenden alimentiert werden, mittelfristig weniger haben werden?

Oder ist der irgendwo der Grundbetrag so niedrig in der untersten Besoldungsgruppe, dass diese angepasst werden müssten?

--- End quote ---

WasDennNun:

--- Zitat von: Euphyll am 10.08.2020 22:19 ---Ach nur die teuren Mieten? Bitte nicht eine weiter gefasste Ballungsraumzulage nur für I, N, R, WÜ und alle anderen gehen leer aus :)


--- Zitat von: WasDennNun am 10.08.2020 15:27 ---Vielleicht bin ich ja zu naiv, aber liegt die Lösung nicht auf der Hand:
a) ein Ortszuschlag für die "teuren" Mieten wird kommen (z.B. am H4 Satz für angemessenen Wohnraum der Gemeinde angelehnt) oder am Kaufkraftindex
b) entsprechend höhere Zuschläge für die Kinder

Ist es da nicht sogar denkbar, dass die kinderlosen Beamten, die in günstigen Gegenden alimentiert werden, mittelfristig weniger haben werden?

Oder ist der irgendwo der Grundbetrag so niedrig in der untersten Besoldungsgruppe, dass diese angepasst werden müssten?

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Und einige bekommen eine Absenkung, weil sie in den letzten Jahren über-alimentiert waren  :o

WasDennNun:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 10.08.2020 17:08 ---Die Mindestalimentation ist in diesem Rahmen der Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung, durch die die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis gesetzt und abhängig voneinander aufgebaut werden; durch eine verfassungswidrig zu geringe Mindestalimentation wird die gesamte darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt, sodass der Besoldungsgesetzgeber dann gezwungen ist, eine konsistente neue Besoldungssystematik mit einem verfassungskonformen Ausgangspunkt zu erarbeiten (Rn. 48).
Je deutlicher dabei der Verstoß gegen die Mindestalimentation, desto eher muss es zu einer spürbaren Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus kommen (Rn. 49), von der also nicht nur Teilgruppen der Beamten (also z.B. Verheiratete, Beamte mit Kindern oder mit ortsabhängig hohen Wohnkosten etc.) profitieren dürfen.

--- End quote ---
Ist denn irgendwo ein Verstoß der Mindestalimentation eines unverheiratetene Beamten gegeben?
Ich befürchte ja, dass "nur" die Besoldungssystematik bzgl. der Teilgruppen der Beamten (also z.B. Verheiratete, Beamte mit Kindern oder mit ortsabhängig hohen Wohnkosten etc.) "defekt" ist und möglicherweise durch "absenken" der "Grundbesoldung" und anheben/einführen der Teilaspekte heilbar wird.

kommunalbeamter91:
Ein Absenken der Grundbesoldung würde wohl in nicht unerheblichem Maße die anderen Prüfkritierien Nominallohnwentwicklung, Tariflohnentwicklung und Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern betreffen. Die Sorge einer Überalimentation bei Singels muss man hier glaube ich nicht haben....

WasDennNun:

--- Zitat von: kommunalbeamter91 am 11.08.2020 08:57 ---Ein Absenken der Grundbesoldung würde wohl in nicht unerheblichem Maße die anderen Prüfkritierien Nominallohnwentwicklung, Tariflohnentwicklung und Besoldungsentwicklung in den anderen Ländern betreffen.

--- End quote ---
Wieso denn das?
Es würde ja auf die identische Besoldung hinausführen.
Ob da nun Grundbesoldung 2000€ steht oder Grundbesoldung 1500 und 500 Ortszuschlag= 2000€
Da ändert sich doch bzgl. dieser Prüfkriterien nichts.

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