Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BerndStromberg:
Vielen Dank für die vielen sachlichen (!) Beiträge hier! Etwas Fundierteres zu dem Thema habe ich bisher nirgendwo gelesen. Aus der juristischen Fachliteratur kann ich zu dem Thema (allerdings noch VOR den beiden aktuellen Entscheidungen des BVerfG) wärmstens die Aufsätze von Stuttmann in der NVwZ 2016 und 2018 empfehlen.
Bisher treten mir die Berufsverbände noch viel zu zurückhaltend auf. Ich hoffe, das ändert sich noch. Insbesondere ärgert es mich, wenn von dort der Eindruck erweckt wird, es gehe nur um die Familienzuschläge (NRW) bzw. um Schwächen in der Berliner Besoldung (bis 2015). Insbesondere der DRB spricht lediglich davon, es sei kurzsichtig, die Besoldung bis an den Rand der Verfassungswidrigkeit abzusenken. Als ob die Besoldungsgesetzgeber nicht weit darüber hinaus gegangen wären. Gerade der DRB sollte es eigentlich besser wissen!
Letztlich wird nur eine deutliche Erhöhung der Widerspruchsquote auch die Gesetzgeber anderer Bundesländer zu einer schnellen Überarbeitung ihrer verfassungswidrigen Besoldungsgesetze veranlassen. Da erwarte ich mir von meinen Verbandsvertretern einfach etwas mehr Nachdruck. Nicht im Sinne lautsprecherischer Gewerkschaftsrhetorik, aber doch so, dass man erkennt, wessen (höchstrichterlich bestätigte) Interessen man dort eigentlich vertritt. Manchmal habe ich den Eindruck, dass man die dort vor lauter falsch verstandener Staatsraison zu kleinlaut formuliert. Warum fordert eigentlich kaum jemand mal ein, dass nicht nur die wenigen Geld zurück erhalten, die Widerspruch gegen ihre jahrelange verfassungswidrige Besoldung eingelegt haben, sondern auch die Millionen Staatsdiener, die auf die Redlichkeit ihres Dienstherrn bis zuletzt vertraut haben?
WasDennNun:
--- Zitat von: Chrisdus am 12.08.2020 20:53 ---Ob Jurist oder nicht, jeder kann das Urteil lesen und sich ein eigenes Urteil bilden oder, wenn man das nicht kann, sich das Urteil durch fachkundigen Rat bilden lassen.
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Mir persönlich ist immer noch nicht klar, woher die Aussage kommt, dass sämtliche A-, B- und R-Besoldungen verfassungswidrig sind.
Entweder ich habe es überlesen, oder nicht verstanden.
--- Zitat ---Abgesehen davon kann natürlich die Besoldung in der Grundstruktur flexibel in alle Richtungen ausgestaltet werden. Dann treten andere Besoldungsbestandteile hinzu, die der Normbesoldung (Ehepaar mit 2 Kindern) wieder zum geforderten Netto verhilft. Auch das steht im Urteil (=> weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten).
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Denn die klare Verfassungswidrigekeit ist sicherlich bei der Struktur zu erkennen, die dafür sorgt, dass kinderreiche o.ä. deutlich unteralimentiert sind.
Aber ausgehend von dem Punkt, dass es bei Singles der untersten Besoldungsgruppe nirgends zu einer Verletzung des Mindestabstand zur Grundsicherung kommt (selbst in München oder FFM nicht) und da ja noch Luft nach unten ist um diese Hürde zu reißen, wäre ja es nur noch die Frage, ob einzelne Länder bei den zu vergleichenden Einkommensentwicklungen (Tariflohn/Einkommensentwicklung/andere Beamte/ Lohnentwicklungen ..) die gelb rote Karten sehen.
Wenn jedoch der Dienstherr entsprechende Ortszuschläge und Familienzuschläge bei der zu erwartenden Reformierung der Besoldungsstruktur einführt, dann fallen doch diverse Punkte aus den Urteilen weg und sind dann nicht mehr relevant.
Ob da dann noch ein großes Füllhorn über die Mehrheit ausgeschüttet wird?
Vielleicht kann mich da jemand aufklären, warum diese Urteile für die Singles (insbesondere vom Bund und Bayern) eine Auswirkung haben muss.
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2020 08:34 ---
--- Zitat von: Chrisdus am 12.08.2020 20:53 ---Ob Jurist oder nicht, jeder kann das Urteil lesen und sich ein eigenes Urteil bilden oder, wenn man das nicht kann, sich das Urteil durch fachkundigen Rat bilden lassen.
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Mir persönlich ist immer noch nicht klar, woher die Aussage kommt, dass sämtliche A-, B- und R-Besoldungen verfassungswidrig sind.
Entweder ich habe es überlesen, oder nicht verstanden.
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Die Besoldung in der niedrigsten Stufe der niedrigsten Besoldungsgruppe ist in keinem Land und auch nicht im Bund so hoch, als daß sie die Vorgaben des BVerfG zur Mindestbesoldung erfüllte. Da sich aus dieser die Besoldung aller übrigen Ämter ableitet, sind mithin alle Besoldungen verfassungswidrig. Letzteres nicht zwingend der Höhe nach, aber ob der ihnen zugrundeliegenden Berechnung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 13.08.2020 09:09 ---Die Besoldung in der niedrigsten Stufe der niedrigsten Besoldungsgruppe ist in keinem Land und auch nicht im Bund so hoch, als daß sie die Vorgaben des BVerfG zur Mindestbesoldung erfüllte. Da sich aus dieser die Besoldung aller übrigen Ämter ableitet, sind mithin alle Besoldungen verfassungswidrig. Letzteres nicht zwingend der Höhe nach, aber ob der ihnen zugrundeliegenden Berechnung.
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Was ist dann an dieser Rechnung falsch? Bzw. wie wäre denn die Rechnung für Singles?
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!
Geringste Single Beamtennetto > 1800€
Geringste Verheiratet Beamtennetto >2300€
Spid:
Du mußt die "Normfamilie" zugrundelegen: 2 Erwachsene, 2 Kinder
Zudem ist bei den KdU vom Maximalwert auszugehen.
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