Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
gerzeb:
Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls Widerspruch gegen die Besoldung eingelegt und einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt. Letztes Jahr wurde der Eingang auch alles brav bestätigt, ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Dieses Jahr alles von vorne, allerdings mit neuer Sachbearbeiterin. Diese hat mir nun zum 2. Mal den Eingang des Antrages bestätigt, jedoch nicht explizit den Widerspruch. Es ist immer nur von Antrag die Rede. Ich habe das Musterschreiben des DBB NRW verwendet, welches einen Widerspruch und Antrag enthält.
Daher nun meine Frage: Bestätigung des Antrages von meiner Sachbearbeiterin zur Kenntnis nehmen und es auf sich beruhen lassen oder weiterhin (das 3. Mal!) explizit auch auf eine Eingangsbestätigung von meinem Widerspruch pochen?
Viele Grüße
HansGeorg:
Mal eine Frage aus reiner Neugierde. Können die Länder den Mittleren Dienst einfach streichen und in Zukunft nur noch mit Angestellten besetzen? Die verleibenden werden dann einfach in den GD überführt. Hätte sich die Problematik damit vorerst erledigt und würde durch auslaufen der verbleibenden Beamten auch nicht mehr auftreten? So lief es doch teilweise schon mit dem einfachen Dienst bisher.
mpai:
--- Zitat von: HansGeorg am 06.12.2021 12:42 ---Mal eine Frage aus reiner Neugierde. Können die Länder den Mittleren Dienst einfach streichen und in Zukunft nur noch mit Angestellten besetzen? Die verleibenden werden dann einfach in den GD überführt. Hätte sich die Problematik damit vorerst erledigt und würde durch auslaufen der verbleibenden Beamten auch nicht mehr auftreten? So lief es doch teilweise schon mit dem einfachen Dienst bisher.
--- End quote ---
Halte ich für einen überlegenswerten Ansatz. Hat die BA über Jahrzehnte gemacht.
Rainer Hohn:
Das sollte v.a. im Bereich der Justiz und Polizei nicht ohne Weiteres funktionieren.
Art. 33 Abs.4: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
bigbroen:
Steuerschaden kann wohl schon ersetzt werden. Hab das damals in BW wegen Rückzahlung illegaler Absenkung Eingangsbesoldung überlegt. Auf https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/3_FAQs_Absenkung.pdf/dadce365-b802-4992-8d1b-7cef55254bbc&ved=2ahUKEwjRs6eq18_0AhU1hf0HHV9CD0kQFnoECAUQAQ&usg=AOvVaw02Ui7XuSIcjaqzos1uI1Ie
Wird darauf verwiesen, dass es nicht ginge weil der Beschluss des Verfassungsgericht schnellstmöglich umgesetzt wurde. Wird diesmal aber dann wohl gehen. Summen da nicht unerheblich. Anwaltskosten aber extrem, da Berechnung der Schadenshöhe komplex.
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