Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
micha77:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2020 11:58 ---@micha77
Vom Netto geht noch PKV Anteil ab und Kindergeld kommt dafür wieder drauf.
Desweiteren können Zulagen die nicht jedem A5er S1 zustehen ebenfalls gestrichen werden bei der Berechnung bzgl. der aktuellen NettoAlimentation.
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PKV Anteil - die 501,50€ - aber das kann doch von Familie zu Familie unterschiedlich sein. Was ist wenn die Kinder bei der Frau gesetzlich versichert sind?
KG sind aktuell 408€ bei zwei Kindern, nächstes Jahr 438€
Also kann man die speziellen Zulagen (Bsp. Polizei, Feuerwehr, Zoll, Lehrer etc.) außen vor lassen (ausklammern)?
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.08.2020 11:58 ---Wenn man nun allerdings den Familienzuschlag insbesondere anhand der deutlich höher zu beachtenden Unterkunftskosten, die willkürlich auf jenen übertragen werden würden, massiv erhöhen würde, würde das den Status des Amtes verändern, da dieser nun nicht mehr dominant von der Höhe des Grundgehalts abhängig wäre – sondern von der Zahl der Kinder.
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--- Zitat ---c) einem Familienzuschlag bei verheirateten Beamten und/oder Beamten mit Kindern: „Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entspricht.“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 BBesG)
--- End quote ---
Ok, verstanden der Status eines Amtes wird verändert durch den Familienzuschlag, deswegen darf der Familienzuschlag nicht dominant sein und bzw. muss so mit dem Amt gekoppelt sein, des es nicht als zu dominant und somit eine Statusveränderung darstellt.
bin ich nicht drauf gekommen, da:
Derzeit ist er (in NI) ja statischer Wert, unabhängig von der Besoldungsgruppe ist, bzgl. sinkt zwischen A5/A6, dass widerspricht schon mal dieser Prämisse.
Weiterhin hat ja ein A5s1 bei mit ein paar Kindern höher besoldet ein A14er, das hätte dann ja auch schon mal nicht sein dürfen.
Als muss der Gesetzgeber jetzt schauen, ab wann ein erhöhter FamZuschlag zu dominant und schädlich für die Statusunterschiede im Verhältnis zu der Grundbesoldung wird.
Um beim Berliner 4k Familie zu bleiben muss der Gesetzgeber ja die Nettobesoldung bei der von Swen gerechneten Variante III auf 39.463,11 bringen.
Das bedeutet also eine Erhöhung der monatlichen Bruttobesoldung ~1000€ für A4S1 vh2k (bzw. 600€ für A4S8 vh2k).
Dadurch, dass wenn diese 1000€ als Fam/KindZulagen gezahlt werden würde, und dann 40% der Gesamtbesoldung ausmacht, wäre dies möglicherweise zu dominant.
Eine Anpassung der Kinderzulage für Kind1 und 2 auf das Niveau für Kinder 3 macht ja schon mal 474 € aus (und dürfte ja nicht schädlich sein, da es bisher ja nicht als Statusschädlich gesehen wurde)
Also müsste dann (sofern er nicht noch andere für den Status unschädliche Zulagenerhöhungen findet, wie z.B. Beihilfe erhöhen für die Kinder) die Grundbesoldung um 525 € Brutto erhöht werden, (bzw. um 125€ für Stufe 8, wenn die horizontale Stufen vernichten werden könnte).
Ist doch was...
mal sehen was den Berlinern noch so einfällt um sich davor zu drücken.
Unknown:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2020 17:24 ---Ist doch was...
mal sehen was den Berlinern noch so einfällt um sich davor zu drücken.
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Da bin ich auch mal gespannt, wie versucht wird, dieses zu verhindern. Es wird nicht nur das Land Berlin sein, die anderen Länder plus Bund werden auch versuchen nur einen minimalen Ansatz zu finden. In diesem Kontext, kann es ja fast egal sein, was bei der demnächst startenden Tarifrunde bei rumkommt. Denn ein Plus von ca. 30 bis 40 Prozent wird wohl nicht wirklich bei rauskommen. Das Prozentchen an Erhöhung fällt nach dem Urteil vom BVerfG erst gar nicht auf.
Warten wir es ab...
Stefan35347:
Irgendwie denke ich, dass so gut wie nichts rauskommt. Die werden wieder Mittel finden, alles zu umgehen..... Bin fast sicher.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.08.2020 17:24 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.08.2020 11:58 ---Wenn man nun allerdings den Familienzuschlag insbesondere anhand der deutlich höher zu beachtenden Unterkunftskosten, die willkürlich auf jenen übertragen werden würden, massiv erhöhen würde, würde das den Status des Amtes verändern, da dieser nun nicht mehr dominant von der Höhe des Grundgehalts abhängig wäre – sondern von der Zahl der Kinder.
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--- Zitat ---c) einem Familienzuschlag bei verheirateten Beamten und/oder Beamten mit Kindern: „Seine Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen des Beamten, Richters oder Soldaten entspricht.“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 BBesG)
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Ok, verstanden der Status eines Amtes wird verändert durch den Familienzuschlag, deswegen darf der Familienzuschlag nicht dominant sein und bzw. muss so mit dem Amt gekoppelt sein, des es nicht als zu dominant und somit eine Statusveränderung darstellt.
bin ich nicht drauf gekommen, da:
Derzeit ist er (in NI) ja statischer Wert, unabhängig von der Besoldungsgruppe ist, bzgl. sinkt zwischen A5/A6, dass widerspricht schon mal dieser Prämisse.
Weiterhin hat ja ein A5s1 bei mit ein paar Kindern höher besoldet ein A14er, das hätte dann ja auch schon mal nicht sein dürfen.
Als muss der Gesetzgeber jetzt schauen, ab wann ein erhöhter FamZuschlag zu dominant und schädlich für die Statusunterschiede im Verhältnis zu der Grundbesoldung wird.
Um beim Berliner 4k Familie zu bleiben muss der Gesetzgeber ja die Nettobesoldung bei der von Swen gerechneten Variante III auf 39.463,11 bringen.
Das bedeutet also eine Erhöhung der monatlichen Bruttobesoldung ~1000€ für A4S1 vh2k (bzw. 600€ für A4S8 vh2k).
Dadurch, dass wenn diese 1000€ als Fam/KindZulagen gezahlt werden würde, und dann 40% der Gesamtbesoldung ausmacht, wäre dies möglicherweise zu dominant.
Eine Anpassung der Kinderzulage für Kind1 und 2 auf das Niveau für Kinder 3 macht ja schon mal 474 € aus (und dürfte ja nicht schädlich sein, da es bisher ja nicht als Statusschädlich gesehen wurde)
Also müsste dann (sofern er nicht noch andere für den Status unschädliche Zulagenerhöhungen findet, wie z.B. Beihilfe erhöhen für die Kinder) die Grundbesoldung um 525 € Brutto erhöht werden, (bzw. um 125€ für Stufe 8, wenn die horizontale Stufen vernichten werden könnte).
Ist doch was...
mal sehen was den Berlinern noch so einfällt um sich davor zu drücken.
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Jetzt sind die Folgerungen, wenn ich es richtig sehe, mit einer Ausnahme schlüssig.
Folgende ist es nicht: "Weiterhin hat ja ein A5s1 bei mit ein paar Kindern höher besoldet ein A14er, das hätte dann ja auch schon mal nicht sein dürfen." Der Gesetzgeber ist gezwungen - siehe die Darlegungen in der Vergangenheit - wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Ein verheirateter Beamter und ein unverheirateter Beamter sind mit Blick auf ihren Familienstand wesentlich Ungleiche (weshalb sie z.B. auch unterschiedlichen steurrechtlichen Prämissen unterworfen sind). Ein verheirateter Beamter wird durch den Familienzuschlag insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen vielfach über eine höhere Nettoalimentation verfügen als ein unverheirateter Beamter in der nächsthöheren. Allerdings kann der Familienzuschlag selbst bei recht vielen Kindern in der Eingangsstufe der untersten Besoldungsgruppe kaum so hoch bemessen sein, dass die Nettoalimentation höher liegt als die Nettoalimentation eines unverheiratete Beamten ohne Kinder, der sich in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 14 befindet. Das wäre vielleicht möglich, aber dann müssten schon sehr viele Kinder zur Welt gekommen sein, die allesamt ernähert werden und deshalb ihre Berücksichtigung im Familienzuschlag finden müssen.
Und das ist die zentrale Zusammenfassung: "Als muss der Gesetzgeber jetzt schauen, ab wann ein erhöhter FamZuschlag zu dominant und schädlich für die Statusunterschiede im Verhältnis zu der Grundbesoldung wird."
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