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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bastel:
Man kann prinzipiell die Tätigkeiten und die daraus resultierende "Eingruppierung" nicht miteinander vergleichen.

Aufgaben einer E10 können (bei gleichen Zeitanteilen) bei Beamten zu einer A12 führen.

FGL:

--- Zitat von: Chrisdus am 29.07.2020 18:58 ---Eine interessante Nebennotiz in der Urteilsbegründung zur Richterbesoldung ist auch die Tatsache, dass das BVerfG explizit auf die Bestenauslesefunktion der Beamten abzielt. So steht dort geschrieben, dass die Besoldung im Vergleich zur Privatwirtschaft nicht nur konkurrenzfähig sein muss, sondern auch imstande, die Besten anzuwerben. Wenn die Stellen leer laufen, ist das ein Indiz für die Unterbesoldung, was zur Erhöhung der Besoldung führen muss.
--- End quote ---
Möglich. Es ließe sich aber auch entgegenhalten, dass die Unattraktivität des öffentlichen Dienstes wesentlich an anderen Faktoren hängt. Im Thread über die Wunschvorstellungen zur Tarifrunde 2020 wurde das Nachwuchsbarometer Öffentlicher Dienst 2019 verlinkt. In vielen Bereichen, die den anvisierten Nachwuchskräften wichtig sind (z. B. mobiles Arbeiten, moderne IT-Ausstattung, eigenständige Arbeitsorganisation), schneidet der öffentliche Dienst nicht so vorteilhaft ab. Ein Umstand, den ich anhand meines Dienstherrn trotz aller Fortschritte, die er in der jüngeren Vergangenheit gemacht hat, nicht ganz abstreiten kann.

WasDennNun:

--- Zitat von: Pepper2012 am 30.07.2020 08:39 ---
--- Zitat von: Zauberberg am 30.07.2020 08:01 ---Dann kommt man wieder auf den Vergleich von Angestellten und Beamten. Eine z.B. E12 wird in der Tätigkeit mit einer A12 verglichen, jedoch ist die Netto-Besoldung von A12 im Gegensatz zur Vergütung E12 schon jetzt höher.
Steht dann anschließend der Tarifvertrag zur Prüfung an ?

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Ein Vergleich von Angestellten und Beamten ist untunlich. Erst recht bezogen auf irgendwelche Besoldungsstufen bzw. Entgeltgruppen. Die Besoldung zielt auf eine amtsangemessene Alimentation ab. Die Vergütung von Angestellten ist Sache der Tarifvertragsparteien.

Darüberhinaus entspricht das Netto eines Beamten nicht dem Netto eines Angestellten, da Beamte daraus noch einen Teil der Krankenversicherung bestreiten müssen.

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Und die Angestellten vollumfänglich die BU absichern sollten....
Recht haste, die beiden Gruppen im öD sollte man tunlichst nicht miteinander vergleichen.
Den Beamten steht eine vernünftige Alimentation zu und den Angestellten steht es frei den AG zu wechseln.

WasDennNun:

--- Zitat von: Feidl am 30.07.2020 09:25 ---
--- Zitat von: Zauberberg am 30.07.2020 08:01 ---Dann kommt man wieder auf den Vergleich von Angestellten und Beamten. Eine z.B. E12 wird in der Tätigkeit mit einer A12 verglichen, jedoch ist die Netto-Besoldung von A12 im Gegensatz zur Vergütung E12 schon jetzt höher.
Steht dann anschließend der Tarifvertrag zur Prüfung an ?

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Pauschaler Vergleich mit Angestellten ist immer kritisch zu betrachten. Zum Beispiel bekommt der Angestellte in E12 diese von Anfang an, und seine Stufen steigen schnell und stark, während der Beamte im Eingangsamt anfängt und jahrelange auf Beförderungen warten muss und nebenbei die Stufen langsam und vergleichsweise niedrig steigen. So der Beamte auf Dienstposten A12 (aber nicht Planstelle A12) oft jahrelang geringeres Netto (inkl. Abzug PKV) hat als der Angestellte und erst gegen Ende seiner aktiven Dienstzeit mehr hat.

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Es ist aber die Ausnahme, dass ein Beamter A12er Aufgaben im Eingangsamt hat, der Angestellte verliert "Stufenlaufzeiten" bei der "Beförderung" (der Beamte behält sie) und muss privat nachversorgen um eine angemessene Rente bezogen auf seine "Endentgeltgruppe" zu bekommen.
Von daher ist eben ein pauschaler Vergleich absolut kritisch zu betrachten.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 30.07.2020 15:53 ---und muss privat nachversorgen um eine angemessene Rente bezogen auf seine "Endentgeltgruppe" zu bekommen.

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So nicht ganz korrekt. Wenn ein Angestellter im öD für 40 oder mehr Jahre beschäftigt ist, gleicht die Betriebsrente die Differenz zu einem vergleichbaren Beamten aus.

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