Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bastel:
--- Zitat von: Zauberberg am 30.07.2020 08:01 ---Steht dann anschließend der Tarifvertrag zur Prüfung an ?
--- End quote ---
Nein.
was_guckst_du:
...das wäre dann Aufgabe der Tarifvertragsparteien...
was_guckst_du:
Bericht in der WR vom heutigen Tag:
NRW muss Besoldung kinderreicher Richter aufstocken (muss bis Ende Juli 2021 geregelt werden). Die Entscheidung des BverfG bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2; hier ist ab dem 3. Kind die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gegeben)
Pepper2012:
--- Zitat von: Zauberberg am 30.07.2020 08:01 ---Dann kommt man wieder auf den Vergleich von Angestellten und Beamten. Eine z.B. E12 wird in der Tätigkeit mit einer A12 verglichen, jedoch ist die Netto-Besoldung von A12 im Gegensatz zur Vergütung E12 schon jetzt höher.
Steht dann anschließend der Tarifvertrag zur Prüfung an ?
--- End quote ---
Ein Vergleich von Angestellten und Beamten ist untunlich. Erst recht bezogen auf irgendwelche Besoldungsstufen bzw. Entgeltgruppen. Die Besoldung zielt auf eine amtsangemessene Alimentation ab. Die Vergütung von Angestellten ist Sache der Tarifvertragsparteien.
Darüberhinaus entspricht das Netto eines Beamten nicht dem Netto eines Angestellten, da Beamte daraus noch einen Teil der Krankenversicherung bestreiten müssen.
Feidl:
--- Zitat von: Zauberberg am 30.07.2020 08:01 ---Dann kommt man wieder auf den Vergleich von Angestellten und Beamten. Eine z.B. E12 wird in der Tätigkeit mit einer A12 verglichen, jedoch ist die Netto-Besoldung von A12 im Gegensatz zur Vergütung E12 schon jetzt höher.
Steht dann anschließend der Tarifvertrag zur Prüfung an ?
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Pauschaler Vergleich mit Angestellten ist immer kritisch zu betrachten. Zum Beispiel bekommt der Angestellte in E12 diese von Anfang an, und seine Stufen steigen schnell und stark, während der Beamte im Eingangsamt anfängt und jahrelange auf Beförderungen warten muss und nebenbei die Stufen langsam und vergleichsweise niedrig steigen. So der Beamte auf Dienstposten A12 (aber nicht Planstelle A12) oft jahrelang geringeres Netto (inkl. Abzug PKV) hat als der Angestellte und erst gegen Ende seiner aktiven Dienstzeit mehr hat.
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