Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1567011 times)

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4980 am: 04.10.2023 15:14 »
..aber nur, wenn das Einkommen seiner Ehefrau unter 20.000 per anno liegt... 8)

Als ob, der/die Beamte i.d.R. der Hauptverdiener in der Familie ist..., diese Annahme ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Bei der momentanen Besoldung ist der/die Beamte eher der Part, der für den Zuverdienst sorgt.


ACDSee

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4982 am: 04.10.2023 15:51 »
..aber nur, wenn das Einkommen seiner Ehefrau unter 20.000 per anno liegt... 8)

Als ob, der/die Beamte i.d.R. der Hauptverdiener in der Familie ist..., diese Annahme ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Bei der momentanen Besoldung ist der/die Beamte eher der Part, der für den Zuverdienst sorgt.


Die Frage ist ja nicht, was regelmäßig der Fall ist oder nicht, sondern ob die Besoldung zwingend und in jedem Fall ausreichen muss, um als Alleinverdiener auch eine 4-köpfige Familie ernähren zu können.

Die zweite Frage ist, ob dies auch ausnahmslos immer der Fall sein muss, oder nur, wenn der Beamte auch tatsächlich 2 Kinder hat, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist.

Dann kann man beurteilen, welche Besoldungshöhe minimal gegeben sein muss und ob und in welcher Höhe ein Familenanteil in die Grundbesoldung gehört. Danach kann man dann über Abstände zwischen einzelnen Besoldungsgruppen reden.

Gesteht man jedem Beamten zu, dass seine Besoldung völlig unabhängig von seinen tatsächlichen Lebensumständen für eine 4-köpfige Familie reichen muss, reden wir übers Grundgehalt, ansonsten reden wir über Zuschläge.

Warum und wie viel wird ein Beamter ohne Kinder schlechter bezahlt als einer mit Kindern? Geht es im Rahmen der Besoldung vor allem ums Alimentieren des Nachwuchses (also um Bedarfsdeckung) oder um den Wert des Amtes an sich. Darf die Familienkomponente die Wertzumessung des Amtes übersteigen oder nur einen bestimmten Anteil erreichen... Passt es zur Bestenauslese, wenn die Fähigkeit zur Reproduktion fianziell höher geschätzt wird als Befähigung und Leistung?

Ich bin gespannt, wie das BVerfG entscheidet.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4983 am: 04.10.2023 22:32 »
Ich glaube immer mehr, dass sich das Besoldungsrecht zu einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung analog zum Bürgergeld oder sonstigen Sozialleistungen weiterentwickeln wird. Es wird eine geringe Grundbesoldung geben, die je nach Lebenssituation durch antragsbedürftige Ergänzungsleistungen erhöht werden kann. Diese werden natürlich nicht ruhegehaltsfähig sein. Wenn eine Ergänzungsleistung dann abgelehnt wird, kann gerne geklagt werden...

Nächste Woche habe ich meine ersten beiden Vorstellungsgespräche in der Privatwirtschaft. Wenn's passt, lasse ich das Kapitel Beamter schnellstmöglich hinter mir.

Dann würde man keine guten Leute mehr bekommen

ChRosFw

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4984 am: 04.10.2023 22:43 »
Ist doch jetzt schon so.

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4985 am: 05.10.2023 07:27 »
Kann aber auch einfach an dem langweiligen Job in der Verwaltung liegen... zumindest denkbar.

Oder an zu starren Regelungen, zu wenig Work Life Balance, insgesamt schlechte Arbeitsbedingungen 39-41 Std. Woche.

Bei meiner Frau wurde jetzt die 4 Tagewoche eingeführt bei gleichem gehalt. Dort kann man während der Arbeit (wohlgemerkt als Arbeitszeit) sein work out machen. Die bieten Kinderbereuung und familienfreundliche Arbeitszeiten an. Zudem Flexibilität im Bereich Homeoffice

Mir wären 100-200 Euro egal, wenn die Arbeitszeit runter ginge... Dann reduziere doch? Hab ich schon😉

axum705

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4986 am: 05.10.2023 08:14 »
Bei meiner Frau wurde jetzt die 4 Tagewoche eingeführt bei gleichem gehalt. Dort kann man während der Arbeit (wohlgemerkt als Arbeitszeit) sein work out machen. Die bieten Kinderbereuung und familienfreundliche Arbeitszeiten an. Zudem Flexibilität im Bereich Homeoffice

Der Arbeitgeber meiner Frau bietet eine Betriebskita mit deutlich flexibleren Betreuungszeiten als die kommunale Kita. Dort sind/waren auch unsere beiden Kinder. Als ich damals bei uns nachfragte, ob für Mitarbeitende die Möglichkeit der Kinderbetreuung in einer (eigenen) kommunalen Kita gegeben wäre, wurde ich lächelnd darauf verwiesen, dass man das Personal nicht gegenüber der Bevölkerung bevorzugen könne. Daher sehe ich schon lange die von den AG/Dienstherrn mantraartig vorgetragene gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Alleinstellungsmerkmal des ÖD gegenüber der PW immer weiter schwinden. Die PW wird den Fachkräftemangel unmittelbar (Gehälter) und mittelbar (Arbeitszeit, Freistellungen, Kinderbetreuung) mit Geld lösen. Geld, das die Politik so lange nicht einsetzen wird, wie es irgendwie geht.

Mal ehrlich: Auch wenn das BVerfG irgendwann mal eine Entscheidung treffen wird, glaubt ihr wirklich nach den Erfahrungen seit 2015, dass sich irgendwas zur Behebung der Situation tun wird? Und wenn ja, in welchem Zeithorizont? Die Kosten hierfür sind inzwischen derartig hoch und steigen jedes Jahr weiter, dass es entscheidende Verbesserungen ohne gleichzeitigen Personalabbau und/oder Abstrichen bei den politischen Gestaltungsspielräumen nicht geben wird. Letzteres wird nicht passieren, das liegt in der Natur der Sache. Ersteres benötigt eine weitreichende Aufgabenkritik und einen starken Veränderungswillen. Beides kenne ich im ÖD nicht oder maximal rudimentär.

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4987 am: 05.10.2023 10:59 »
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird doch im öd meist als synonym für Arbeitszeitreduzierung gesehen... als mehr doch nicht. Oder ist das bei euch anders?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4988 am: 05.10.2023 11:32 »
Mal ehrlich: Auch wenn das BVerfG irgendwann mal eine Entscheidung treffen wird, glaubt ihr wirklich nach den Erfahrungen seit 2015, dass sich irgendwas zur Behebung der Situation tun wird? Und wenn ja, in welchem Zeithorizont? Die Kosten hierfür sind inzwischen derartig hoch und steigen jedes Jahr weiter, dass es entscheidende Verbesserungen ohne gleichzeitigen Personalabbau und/oder Abstrichen bei den politischen Gestaltungsspielräumen nicht geben wird. Letzteres wird nicht passieren, das liegt in der Natur der Sache. Ersteres benötigt eine weitreichende Aufgabenkritik und einen starken Veränderungswillen. Beides kenne ich im ÖD nicht oder maximal rudimentär.

...mein reden seit drei Jahren (wofür ich anfangs hier "gesteinigt" wurde  8) )...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

eclipsoid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4989 am: 05.10.2023 14:57 »
Die Stadt Hamburg stellt eine "schöne" Powerpoint-Präsentation des Familienmodells bereit: Ab Seite 28 in
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85116/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_unterausschusses_personalwirtschaft_und_oeffentlicher_dienst.pdf



Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4990 am: 05.10.2023 15:17 »
Die Stadt gibt also zu, dass die Alimentierung bis 1.1.2024 nicht richtig ist, da sie ja in dem Gesetz und Bsp. angibt, dass es eben doch eine Alleinverdienerfamilie als Model gibt. WTF

Und sie ist erst ab 01.01.2024 richtig, weil das Gesetz gekommen ist, was aber höchst umstritten ist. Geil
Das man überhaupt noch auf das Verfassungsgericht warten muss... ich verstehe es nicht. Die haben sich selbst übertroffen mit dem Müll.

Erstmal Elterngeld ausgleichen lassen.
Nen A6/A7er wird doch den Partner nicht mehr arbeiten lassen, wenn er vom Land 2000€ netto mehr bekommt, wenn der Partner zu Hause bleibt. Was nehmen die?
« Last Edit: 05.10.2023 15:24 von Paterlexx »

Carisson

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boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4992 am: 05.10.2023 15:43 »
Die Stadt Hamburg stellt eine "schöne" Powerpoint-Präsentation des Familienmodells bereit: Ab Seite 28 in
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85116/protokoll_der_oeffentlichen_sitzung_des_unterausschusses_personalwirtschaft_und_oeffentlicher_dienst.pdf

Danke für die Info!

"Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, das Besoldungsrecht sei davon geprägt, einen aktuellen Bedarf zu befriedigen."

Ich kann das alles nicht mehr....  >:(

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4993 am: 05.10.2023 15:45 »
Damit wird die Gehaltsverhandlung für alle mit 2 Kindern eine 0 Runde, wenn der Partner nicht arbeitet und nur die, wo beide Partner arbeiten (Also nicht Antragsberechtigt sind), haben am Ende was von der Gehaltsverhandlung.

Dafür schauen die jetzt in die "Röhre". Das ist alles unfair und illegal. Wahnsinn. Sehr sehr schlau oder sehr sehr dumm, selten sowas.

Wer soll das bitte berechnen. Die bekommen die Gehaltsabrechnungen jetzt schon nicht richtig hin.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4994 am: 05.10.2023 16:47 »
Man muss ja auch mal das positive herausheben:

Auf Anlage 2 erscheint der tolle Passus, dass jetzt endlich die Familienbedarfe gleichberechtigt durch zwei Erwerbseinkommen befriedigt werden.

Toll, Gleichberechtigung.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl dass dieser Satz da so nicht reinpasst!

Die Senatsverwaltung empfiehlt somit nicht zu heiraten und eine Nicht-erkennbare nachranginge Bedarfsgemeinschaft zu bilden (N-E-N-B).