Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1562399 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5325 am: 04.12.2023 22:50 »
Können wir Grundsatzdiskussionen vermeiden und zum Thema zurückkommen? Ist ja fast schon ein Schwurblerforum geworden.
Quack quack. Warum hier immer gleich alle Diskussionen unterdrücken wollen, die ihnen nicht gefallen.

Es sind nun mal Fakten, dass durch die Entscheidungen dieser Amateur-Bundesregierung mehrere Hundert Milliarden Euro in den Sand gesetzt worden sind, sei es bei Corona, Energiekrise, Migration oder Klima. Da helfen auch keine zusätzlichen 400 Seiten Gejammer. Ohne Moos nix los.

Das, was du als Fakt hinstellen zu versuchst, sind für mich fake news. Diese haben in diesem Forum einfach nix zu suchen, da es hier um die Diskussion eines Urteils und die Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung geht.

Beispielsweise gibt es überhaupt kein Embargo gegen Russland über Gas ... es gibt lediglich ein Ölembargo. Eine Vielzahl von Firmen aus Deutschland (BASF, Siemens Energy) beziehen genauso wie andere Betriebe der EU aktuell Gas aus Russland.

Auch die These, die aktuelle Regierung habe mehrere 100 Milliarden Euro in den Sand gesetzt, ist schlicht falsch.

Die meisten Ausgaben in der Corona Krise, für Migration oder Klima hat die Vorgänger Regierung zu verantworten und nicht alles ist in den Sand gesetzt worden. Ich könnte mich auch sachlich mit dem ganzen fake news auseinander setzen, aber um es in den Worten von Charlie Munger zu sagen:

Es ist der Neid, der die Welt antreibt, und nicht die Gier.

Es hat eben etwas mit der finanziellen Lage zu tun und die meisten Haushälte von den Kommunen über Länder bis zum Bund sind mehr oder weniger verbunden. Bei den Ländern fehlt vor allem die Umsatzsteuerdifferenz 7% zu 19% bei Gastronomie und Erdgas, neben weiteren Mindereinnahmen aufgrund politischer Entscheidungen.

Die derzeitige Regierung hat sich dazu entschieden, ein 5-Milliarden-Projekt NS2 nicht in Betrieb zu nehmen. Das war nicht der Russe. Die Regierung hat zugesehen, wie ein anderes 5-Milliarden-Projekt in die Luft gejagt wird. Die Regierung hat die Atomkraftwerke abgeschaltet. Wenn man billiges Gas gewollt hätte, hätte man es bekommen. Nur hätte man dann von den Amis eine auf die Mütze bekommen.
Aktionäre von russischen Aktien wurden von unserer Regierung quasi über Nacht enteignet. Was genau können Privataktionäre von Privatunternehmen für irgendwelche Kriegshandlungen? Es wurde über Köpfe und wirtschaftliche Interessen hinweg entschieden.

Den Angebotsmangel bei Strom & Gas hat man selber herbeigeführt, auch durch wirre Klimafantasien und Milliardenlöcher durch Migration. Meine Stadt war sehr lange schuldenfrei und hat jetzt einen Haushalt so löchrig wie ein Schweizer Käse. Auch der Haushalt der Bundesregierung ist ihr nun auf die Füße gefallen. Löcher ohne Ende. 400 Seiten Gejammer über zu niedrige Besoldung, nun wer soll das bezahlen? Die Regierung hat das Geld und den Wohlstand aus dem Fenster geworfen.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5326 am: 05.12.2023 04:55 »
Russland, Migration, Energiekrise sind dermaßen offtopic 🤔

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5327 am: 05.12.2023 09:08 »
Es ist noch schlimmer. Wir beziehen mittlerweile russisches Öl und insbesondere Diesel über den Umweg Indien, natürlich mit Aufschlag. Dann beziehen wir teures LNG-Gas von überall her, aber besonders aus den USA und über Zwischenhändler aus Russland. Das Abschalten der letzten drei Atomreaktoren verteuerte die Stromkosten, nach einer Berechnung der Wirtschaftsweisen Grimm, um 12 %. Die teuren Stromkosten sollen jetzt durch Subventionen ausgeglichen werden, weil sonst die Industrie abwandert. Und all dies hilft nicht einmal dem Klima etwas. Deutschland hat mittlerweile mit Polen den höchsten CO2-Austoss in Europa. Unsere Braunkohlekraftwerke laufen unter Volllast. Auch wenn die energieintensive Industrie aus Deutschland abwandert, hat das keine Auswirkungen auf das Weltklima. Es wird halt dann irgendwo anders auf der Welt produziert, wahrscheinlich mit noch geringeren Umweltauflagen.
Grundsätze wie Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit werden nicht mehr beachtet.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5328 am: 05.12.2023 09:52 »
Diese Diskussion bringt uns Null weiter und die ständige Vermischung aus Halbwahrheiten und Tatsachenverdrehung machen aus fake news keine Wahrheiten.

So hat sich die Vorhersage der Wirtschaftsweisen Grimm von 12 %, die sie vor der Abschaltung geschätzt hat, eben nicht bestätigt, weil die Strompreise sogar trotz der Abschaltung der Atommeiler an der Börse in den ersten vier Wochen nach Abschaltung gefallen sind. Nach Einschätzung von der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Barbie Kornelia Haller, hatte die Abschaltung weder Auswirkungen auf den Preis noch auf die Versorgungssicherheit. Es ist eher das Wetter, dass Einfluss auf den Strompreis hat.

Es ist hier weder der richtige Ort noch das richtige Forum, um alle falschen Aussagen zu widerlegen. Fakt ist jedenfalls, dass Deutschland alles andere als bankrott ist.

Bund und Länder haben im Jahre 2018 insgesamt 713,6 MRD EUR eingenommen, im Jahre 2022 waren es 895,7 MRD EUR.

Wir sollten daher zu dem Thema dieses Threads zurückkommen. Alles andere ist offtopic.

Die Lösung, dass alle im Gießkannenprinzip mehr Geld bekommen, ist nicht die einzige Lösung, die das BVerfG dem Gesetzgeber lässt. Es ist allen Beteiligten unbenommen, das Besoldungsrecht auf ganz neue Füße zu stellen.

So ist es zum Beispiel möglich, die Erfahrungsstufeneinteilung neu zu justieren und dabei insbesondere die ersten Stufen deutlich anzuheben, den Abstand zwischen den Stufen zu verringern, die Anzahl der Stufen deutlich zu reduzieren, also ähnlich zu gestalten, wie es der TVÖD vorsieht. So könnte man die Besoldung der unerfahrenen (und somit kleineren Beamten) zur Grundsicherung anheben, ohne gleichzeitig allen Beamten eine teure Erhöhung zukommen zu lassen.

Auch könnte man die Beihilfe abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder erhöhen, so dass gesetzlich oder anderweitig krankenversicherte Familienangehörige keine Kosten verursachen.

Eine Einschränkung des Grundsatzes der amtsangemessenen Alimentierung aus rein finanziellen Gründen kann zur Bewältigung einer der in Art. 109 Abs. 3 Satz 2 GG genannten Ausnahmesituationen nur in Ansatz gebracht werden, wenn die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <125 f. Rn. 127>; 140, 240 <294 f. Rn. 110>; 145, 304 <325 f. Rn. 68>). Vor dem Hintergrund der Wertungen des Art. 3 Abs. 1 GG ist das notwendige Sparvolumen dabei gleichheitsgerecht zu erwirtschaften.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5329 am: 05.12.2023 13:13 »
So hat sich die Vorhersage der Wirtschaftsweisen Grimm von 12 %, die sie vor der Abschaltung geschätzt hat, eben nicht bestätigt, weil die Strompreise sogar trotz der Abschaltung der Atommeiler an der Börse in den ersten vier Wochen nach Abschaltung gefallen sind. Nach Einschätzung von der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Barbie Kornelia Haller, hatte die Abschaltung weder Auswirkungen auf den Preis noch auf die Versorgungssicherheit. Es ist eher das Wetter, dass Einfluss auf den Strompreis hat.

Du willst mir also allen Ernstes einreden, dass die Wirtschaftsweise Grimm 12 % geschätzt hat, und sich dann im Nachhinein herausgestellt hat, dass 0 % herausgekommen sind, und die Abschaltung gar keine Auswirkungen auf den Preis gehabt haben, obwohl jedes Kind weiß, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.
Ist deine Aussage ideologisch begründet, oder welche Probleme hast du?

Natürlich hat das Wetter auch Auswirkungen auf den Strompreis. Das ist übrigens eine beliebte Argumentationsmethode, immer noch eine kleine Wahrheit an das Ende stellen. Das hilft aber nur bei Menschen, welche die Methode nicht kennen.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5330 am: 05.12.2023 13:23 »
Das VG Berlin betrachtet die sogenannte Hauptstadtzulage aufgrund des Abstandsgebotes als verfassungswidrig. Mal sehen wie lange diese Vorlage auf Entscheidung warten darf...

Zitat
Bestehende Besoldungsabstände zwischen den Besoldungsgruppen sind Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten. Das besoldungsrechtliche Abstandsgebot untersagt dem Gesetzgeber, ungeachtet seines weiten Gestaltungsspielraums bei der Ausgestaltung des Besoldungsrechts, diesen Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen infolge von Einzelmaßnahmen einzuebnen oder (signifikant) abzuschmelzen.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1392299.php

Die Entscheidung wird - wie zumeist weitgehend der Pressemitteilung folgend - hier noch einmal betrachtet: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg5k7721-vg-berlin-hauptstadtzulage-beamte-verfassungswidrig-bverfg/
Sie war sachlich wie hier bereits früher ausgeführt weitgehend zu erwarten. Wie die Pressemitteilung ausführt, stehen weitere Entscheidungen aus. Die Beamtenrechtskammern des Verwaltungsgerichts Berlin führen ihre Kontrolle weiterhin systematisch fort.


Dailydrvr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5331 am: 05.12.2023 13:58 »
Wie schon vom Rentenonkel beschrieben. Fake News werden auch durch Wiederholung nicht wahrer.
Hier mal lesen, Quellen sind verlinkt:

https://www.volksverpetzer.de/analyse/gruen-wie-nie-unser-strom/

Und jetzt bitte zum Thema zurück.

So hat sich die Vorhersage der Wirtschaftsweisen Grimm von 12 %, die sie vor der Abschaltung geschätzt hat, eben nicht bestätigt, weil die Strompreise sogar trotz der Abschaltung der Atommeiler an der Börse in den ersten vier Wochen nach Abschaltung gefallen sind. Nach Einschätzung von der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Barbie Kornelia Haller, hatte die Abschaltung weder Auswirkungen auf den Preis noch auf die Versorgungssicherheit. Es ist eher das Wetter, dass Einfluss auf den Strompreis hat.

Du willst mir also allen Ernstes einreden, dass die Wirtschaftsweise Grimm 12 % geschätzt hat, und sich dann im Nachhinein herausgestellt hat, dass 0 % herausgekommen sind, und die Abschaltung gar keine Auswirkungen auf den Preis gehabt haben, obwohl jedes Kind weiß, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.
Ist deine Aussage ideologisch begründet, oder welche Probleme hast du?

Natürlich hat das Wetter auch Auswirkungen auf den Strompreis. Das ist übrigens eine beliebte Argumentationsmethode, immer noch eine kleine Wahrheit an das Ende stellen. Das hilft aber nur bei Menschen, welche die Methode nicht kennen.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5332 am: 05.12.2023 14:30 »

Du willst mir also allen Ernstes einreden, dass die Wirtschaftsweise Grimm 12 % geschätzt hat, und sich dann im Nachhinein herausgestellt hat, dass 0 % herausgekommen sind, und die Abschaltung gar keine Auswirkungen auf den Preis gehabt haben, obwohl jedes Kind weiß, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.
Ist deine Aussage ideologisch begründet, oder welche Probleme hast du?


Die Preise an der Strombörse werden nicht nach Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern nach dem Merit-Order-Prinzip.

Diese einheitliche Regelung besagt, dass das teuerste Kraftwerk, das noch benötigt wird, um den Bedarf zu decken, den Strompreis bestimmt. Diesen Preis können also auch alle anderen, günstigeren Anbieter vereinnahmen. Das Ziel ist, die Anbieter mit den günstigsten, effizientesten Verfahren zu belohnen und deren Produktion zu fördern. Gleichzeitig sollen aber auch die teureren Kraftwerke, die letztlich eine sichere Stromversorgung gewährleisten, im Markt gehalten werden. Das hat in der Vergangenheit gut funktioniert - und tendenziell auch den Börsenpreis gesenkt. Insbesondere die Anbieter Erneuerbarer Energien tragen dazu bei - wenn denn der Wind weht und die Sonne scheint. Je mehr Ökostrom eingespeist wurde, desto weniger teure Kraftwerke wurden gebraucht.

Doch was als durchaus gute Idee gelten kann, ist im Zuge der Energiekrise des Jahres 2022 zum Problem geworden. Denn die teuersten Kraftwerke - die Gaskraftwerke - sind angesichts der Explosion der Gaspreise noch teurer geworden. Und Strom aus Gas wird immer noch gebraucht. Im Jahre 2022 stammten noch rund zehn Prozent des verbrauchten Stroms aus Gaskraftwerken. Und deren Kosten schlugen dank des Merit-Order-Prinzips voll auf den Börsenpreis durch.

Aus diesem Grund hatte die Abschaltung der Atomkraftwerke keine nennenswerten Effekte auf die Strompreisbörse und auch nicht auf die Verbraucher.

Aber das weiß ja jedes Kind ....

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5333 am: 05.12.2023 15:19 »

Doch was als durchaus gute Idee gelten kann, ist im Zuge der Energiekrise des Jahres 2022 zum Problem geworden. Denn die teuersten Kraftwerke - die Gaskraftwerke - sind angesichts der Explosion der Gaspreise noch teurer geworden. Und Strom aus Gas wird immer noch gebraucht. Im Jahre 2022 stammten noch rund zehn Prozent des verbrauchten Stroms aus Gaskraftwerken. Und deren Kosten schlugen dank des Merit-Order-Prinzips voll auf den Börsenpreis durch.

Aus diesem Grund hatte die Abschaltung der Atomkraftwerke keine nennenswerten Effekte auf die Strompreisbörse und auch nicht auf die Verbraucher.

Aber das weiß ja jedes Kind ....

Durch weniger vom billigeren Atomstrom im Stromangebot, muss natürlich auch das teuerste Kraftwerk (Gas) viel früher und länger zur Stromerzeugung beitragen. Erst Recht zu Zeiten, wenn wenig oder keine Sonne scheint und wenig oder kein Wind weht. Die Nachfrage nach dem teuren Gaskraftwerk beginnt also viel früher als es der Fall wäre, wenn noch billigerer Atomstrom im Markt wäre.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5334 am: 05.12.2023 16:09 »

Durch weniger vom billigeren Atomstrom im Stromangebot, muss natürlich auch das teuerste Kraftwerk (Gas) viel früher und länger zur Stromerzeugung beitragen. Erst Recht zu Zeiten, wenn wenig oder keine Sonne scheint und wenig oder kein Wind weht. Die Nachfrage nach dem teuren Gaskraftwerk beginnt also viel früher als es der Fall wäre, wenn noch billigerer Atomstrom im Markt wäre.

Das setzt aber voraus, dass es durch das Weiterlaufen der Atommeiler ein Szenario hätte geben müssen, in denen alle Gaskraftwerke in D abgeschaltet hätten werden können, ohne dass die Versorgungssicherheit beeinträchtigt gewesen wäre.

Wenn man den Energiekonzernen Glauben schenken darf, gibt es ein solches Szenario in der Realität nicht, da die Gasmeiler den bundesweiten Strombedarf zu 10 % decken.  Es ist nicht so ist, dass bei einem tempörär geringeren Bedarf an Strom einzelne Kraftwerke oder in deinem Szenario alle Gaskraftwerke komplett abgeschaltet werden, sondern es wird eher die Kapazität aller Kraftwerke gleichmäßig runter gefahren, um sie im Bedarfsfall sehr schnell wieder hochfahren zu können.

Daher ist es egal, ob aus den Gaskraftwerken 10 Terrawatt Leistung kommt oder nur 100 Kilowatt ... an der Logik der Strompreisbörse und somit dem Strompreis ändert das nichts.

Ich habe aber weder Zeit noch Lust mich weiter über die Strompreise zu unterhalten. Das ändert an meiner Besoldung rein gar nichts....

Powernapster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5335 am: 05.12.2023 16:43 »

Das setzt aber voraus, dass es durch das Weiterlaufen der Atommeiler ein Szenario hätte geben müssen, in denen alle Gaskraftwerke in D abgeschaltet hätten werden können, ohne dass die Versorgungssicherheit beeinträchtigt gewesen wäre.

Wenn man den Energiekonzernen Glauben schenken darf, gibt es ein solches Szenario in der Realität nicht, da die Gasmeiler den bundesweiten Strombedarf zu 10 % decken.  Es ist nicht so ist, dass bei einem tempörär geringeren Bedarf an Strom einzelne Kraftwerke oder in deinem Szenario alle Gaskraftwerke komplett abgeschaltet werden, sondern es wird eher die Kapazität aller Kraftwerke gleichmäßig runter gefahren, um sie im Bedarfsfall sehr schnell wieder hochfahren zu können.

Daher ist es egal, ob aus den Gaskraftwerken 10 Terrawatt Leistung kommt oder nur 100 Kilowatt ... an der Logik der Strompreisbörse und somit dem Strompreis ändert das nichts.

Ich habe aber weder Zeit noch Lust mich weiter über die Strompreise zu unterhalten. Das ändert an meiner Besoldung rein gar nichts....

Insgesamt hatten wir in D ca. 21 GW an Leistung durch AKW. Diese wurde über die letzten Jahre kontinuierlich heruntergefahren, bis wir am 15. April 2023 auf Null kamen. Hätte nicht sein müssen.

Wir könnten sehr billigen Strom haben. Das würde letztlich auch was an Deiner Besoldung ändern, indem Dir mehr davon bleiben würde. Geht ja nicht nur um den eigenen Stromverbrauch, sondern die Kosten der Energie, die jedem Produkt und jeder Dienstleistung, die wir konsumieren zugrunde liegt.


Versuch

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« Antwort #5336 am: 05.12.2023 17:03 »
So hat sich die Vorhersage der Wirtschaftsweisen Grimm von 12 %, die sie vor der Abschaltung geschätzt hat, eben nicht bestätigt, weil die Strompreise sogar trotz der Abschaltung der Atommeiler an der Börse in den ersten vier Wochen nach Abschaltung gefallen sind. Nach Einschätzung von der Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Barbie Kornelia Haller, hatte die Abschaltung weder Auswirkungen auf den Preis noch auf die Versorgungssicherheit. Es ist eher das Wetter, dass Einfluss auf den Strompreis hat.

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Was ist denn mit dir los?
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lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5337 am: 05.12.2023 18:58 »
Die Bundesregierung versucht den vom BVerfG festgestellten Verfassungsbruch mit einem neuen verfassungswidrigen Nachtragshaushalt zu reparieren. Für die Anhörung im Bundestag untermauert ein Gutachter die oben vorgetragene Schätzung der Wirtschaftsweisen Grimm:
"Ähnlich sieht es der Ökonom Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, der etwa daran zweifelt, dass die Energiekrise der vergangenen Monate für die Bundesregierung tatsächlich ein unkontrollierbares Ereignis war, das ein Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt. «Die Bundesregierung hat vielmehr das Energieangebot ungeachtet der ausgerufenen Notlage durch das Abschalten von Kraftwerken verknappt und so zu einem weiteren Preisanstieg für Energie beigetragen», schreibt er in seinem Gutachten für den Ausschuss."
https://www.nzz.ch/international/aeusserst-problematisch-auch-der-nachtragshaushalt-geraet-jetzt-unter-beschuss-ld.1768953

NordWest

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« Antwort #5338 am: 05.12.2023 20:22 »
Die Preise an der Strombörse werden nicht nach Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern nach dem Merit-Order-Prinzip.

Das was Politiker gerne hochtrabend als Merit-Order-Prinzip bezeichnen, ist nichts anderes als das ganz normele Angebot-Nachfrage-Marktsystem. In jedem okönomischen Marktmodell erzielen alle Verkäufer den gleichen Preis, der den Grenzkosten des teuersten Verkäufers entspricht.

Dass das hier von Politikern in Talkshows gerne als Besonderheit des Strommarktes dargestellt wird, zeigt eigentlich nur, dass sie von Ökonomie wenig verstehen ;)

Rentenonkel

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« Antwort #5339 am: 06.12.2023 07:44 »


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