Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1564093 times)

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5700 am: 19.02.2024 18:03 »
Und vor allem darf man dabei eines nicht vergessen. Man hat sich damals "Beidseitig" per Eid und Urkunde zu einem "Gegenseitigem" Treueverhältnis verpflichtet nach den damals geltenden Bedingungen. Nunmehr fast Jahrzehnte lang aber werden die Bedingungen im Nachhinein einseitig verschlechtert, ohne Möglichkeit sich dagegen kurzfristig und effektiv wehren zu können.

InternetistNeuland

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5701 am: 19.02.2024 18:32 »

Nun aber hat man bei 3 Kindern in Düsseldorf netto bis 1600 Euro mehr (ohne Kindergeld, Stkl. 1/4) als der kinderlose Beamtenkollege. Das muss der Regierung bald auf die Füsse fallen. Wie wurde bei der letzten Anhörung im Landtag noch gesagt? „Kinder bekommen lohnt sich mehr, als berufliche Verantwortung zu übernehmen“. All das geht auf Kosten aller Beamter…

Wer ist denn bitteschön verheiratet mit 3 Kindern in Lohnsteuerklasse 1? Wenn ich Beamter mit 3 Kindern wäre, würde ich zusehen, dass meine Frau geringfügig arbeitet und ich in Steuerklasse 3 komme. Das sind dann DEUTLICH mehr als 1600€ Netto. In meinem Fall wäre dies (A13 Stufe 9, Stkl 1, Wohnort Düsseldorf) 2067€ Netto mehr bei 3 Kindern!! Dazu kommt dann noch das Kindergeld. Das ist völliger Wahnsinn und durch nichts zu rechtfertigen.

Ob Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V macht am Ende des Jahres keinen Unterschied. Man hat nicht mehr Netto, das wird über die Steuererklärung wieder glatt gezogen und bei III/V ist man zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet.

InternetistNeuland

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« Antwort #5702 am: 19.02.2024 18:36 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5703 am: 19.02.2024 18:42 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

InternetistNeuland

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« Antwort #5704 am: 19.02.2024 18:44 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Auf den Betrag wird es hinauslaufen wenn nicht die Grundbesoldung sondern nur die Zuschläge erhöht werden um 1000€. Zur Zeit sind die Familienzuschläge für Beamte bereits 2-3 mal höher als für angestellte Lehrer.

Beispiel
Hessen Angestellter E13 200 € Kinderzulage

Hessen Beamter A13 155,66€ Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind

Bei E6 und A6 sind die Zuschläge gleichhoch.
« Last Edit: 19.02.2024 18:56 von InternetistNeuland »

BeamteNI

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« Antwort #5705 am: 19.02.2024 19:44 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

In welchem Bundesland bekommt man für zwei Kinder 1.600€ Kinderzuschlag?

Auf den Betrag wird es hinauslaufen wenn nicht die Grundbesoldung sondern nur die Zuschläge erhöht werden um 1000€. Zur Zeit sind die Familienzuschläge für Beamte bereits 2-3 mal höher als für angestellte Lehrer.

Beispiel
Hessen Angestellter E13 200 € Kinderzulage

Hessen Beamter A13 155,66€ Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind

Bei E6 und A6 sind die Zuschläge gleichhoch.

In dem meisten Bundesländern gibt es für angestellte nach meinem Wissen gar keine Kinderzuschläge.

LehrerInNRW

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« Antwort #5706 am: 19.02.2024 19:54 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

InternetistNeuland

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« Antwort #5707 am: 19.02.2024 20:03 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.

Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €

Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €

DJ79

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« Antwort #5708 am: 19.02.2024 21:11 »


"Ob Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V macht am Ende des Jahres keinen Unterschied. Man hat nicht mehr Netto, das wird über die Steuererklärung wieder glatt gezogen und bei III/V ist man zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet."



Was...echt? Mit Steuerklasse 3 muss man dann jedes Jahr ca. 5000€ an das Finanzamt zurückzahlen? Finde ich krass. Hat man dann ein eigenes Konto, auf dem man regelmäßig Rücklagen fürs Finanzamt anspart? Dann würde ich doch lieber Steuerklasse 2 nehmen. ....Ironie off....

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« Antwort #5709 am: 19.02.2024 21:22 »


"Ob Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V macht am Ende des Jahres keinen Unterschied. Man hat nicht mehr Netto, das wird über die Steuererklärung wieder glatt gezogen und bei III/V ist man zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet."



Was...echt? Mit Steuerklasse 3 muss man dann jedes Jahr ca. 5000€ an das Finanzamt zurückzahlen? Finde ich krass. Hat man dann ein eigenes Konto, auf dem man regelmäßig Rücklagen fürs Finanzamt anspart? Dann würde ich doch lieber Steuerklasse 2 nehmen. ....Ironie off....

Brauchst kein Konto kannst einfach Steuerklasse IV wählen.

LehrerInNRW

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« Antwort #5710 am: 19.02.2024 22:16 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.

Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €

Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €

Irgendwelche Zahlungen, die es nicht gibt, zu bestehenden Zuschlägen dazu zu erfinden, ist nicht kontrafaktisch oder Fake News?

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« Antwort #5711 am: 19.02.2024 22:25 »
Man kann das mit den hohen Kinderzuschlägen falsch finden, finde ich auch. Aber welches Gesetz soll den bitte aussagen, dass sie gesetzlich verboten sind?

Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bezieht nicht die Kinderzuschläge ein. Die Zuschläge schaffen nunmal den geforderten Abstand zur Grundsicherung, da Bürgergeldfamilien mit Kindern proportional mehr Geld erhalten als ohne Kinder. Von daher sind die Zuschläge erstmal sachlich richtig.

Natürlich wäre eine allgemeine Erhöhung der Besoldung besser, aber ich verstehe, dass die finanzielle Situation der Länder dies in der Größenordnung wie es nötig wäre nicht zulässt.

Hohe Kinderzuschläge wären eine Diskriminierung. Normale Arbeitnehmer erhalten keine Kinderzuschläge.

Wie willst du einem E13 Lehrer mit 2 Kindern erklären, dass sein Kollege mit A13 1600€ Kinderzuschläge erhält?

Können wir bitte in dieser Diskussion auf kontrafaktische Fakenews verzichten? Solche falsche Zahlen rauszuhauen fällt am Ende allen auf die Füsse

Du darfst diese angeblichen Fakenews gerne widerlegen. Es ist unstrittig dass in den unteren Besoldungsgruppen ca. 1000€ Brutto fehlen.
Wenn ich das Grundgehalt nicht erhöhen möchte muss ich also die Kinderzuschläge erhöhen um jeweils 500€.

Beispiel Hessen
155,66 Familienzuschlag Ehe
238,07€ Familienzuschlag 1. Kind + 500 € = 738,07 €
238.07€ Familienzuschlag 2. Kind + 500 € = 738,07 €

Insgesamt Familienzuschlag 155,66 € + 738,07 €+ 738,07 € = 1631,80 €

Irgendwelche Zahlungen, die es nicht gibt, zu bestehenden Zuschlägen dazu zu erfinden, ist nicht kontrafaktisch oder Fake News?

Gegenfrage. Wo sollen die 1000€ sonst herkommen? Entweder über das Grundgehalt oder über Zuschläge.

Jimbo

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« Antwort #5712 am: 20.02.2024 07:24 »
Ich glaube, sofern dann die Alimentation angemessen wäre und dies gesetzeskonform regelbar, dann werden sie es so machen, da dann für den Normalbürger nicht direkt ersichtlich ist dass wir "doofen Beamten" plötzlich deutlich mehr bekommen.

Einer Regierung bzw. den Politikern kann nichts schlimmeres passieren als wenn sie uns plötzlich tabellarisch offensichtlich ca. 1000,- € mehr Brutto überweisen lassen müssten. Wenn man es über irgendwelche Zulagen regelt dann sieht es Otto-Normalverbraucher nicht direkt und die Lappen von der Bild-Zeitschrift checken es vielleicht auch nicht gleich um wieder Stunk zu machen.

Abwarten, nach Swens Erläuterungen bin ich etwas besser gestimmt und gehe mal davon aus, dass er mit seinen tieferen Einblicken in die Geschehnisse hinter den Kulissen es auch alles richtig einschätzt, es macht Mut.

Carisson

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« Antwort #5713 am: 20.02.2024 07:33 »
Zuschläge für Kinder (wobei die Höhe der Zuschläge ein Thema für sich ist) lassen sich durchaus begründen und rechtfertigen - jedoch nur mit dem Alimentationsprinzip.

Dieses ist jedoch - wie ich finde - mittlerweile völlig aus der Zeit gefallen. Versteht mich nicht falsch, ich profitiere selber davon. Es bedarf mit seinen derzeitigen Auswüchsen jedoch zumindest einer gehörigen (verfassungsrechtlichen) Überarbeitung. Anderenfalls wird der Vergleich zwischen "E" und "A" nie (mehr) gelingen...

LehrerinRLP

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« Antwort #5714 am: 20.02.2024 08:18 »

In dem meisten Bundesländern gibt es für angestellte nach meinem Wissen gar keine Kinderzuschläge.
[/quote]

Wohl dem, der im TV-H und nicht im TV-L ist ... !