Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Landesdiener:
Als Lehrerin weißt du doch sicher, dass das nicht legal wäre ;).
ultranoob:
https://1ft.io/proxy?q=https%3A%2F%2Fwww.rhein-zeitung.de%2Fregion%2Frheinland-pfalz_artikel%2C-ein-fall-fuer-die-justiz-bezahlt-das-land-seine-beamten-zu-schlecht-_arid%2C2640379.html ;)
Ozymandias:
Wäre doch mal eine Möglichkeit in RLP die Landesverfassungsgerichte in Spiel zu bekommen. Wird am Ende des Artikels kurz angesprochen.
Wobei die vermutlich nicht so tief in der Materie drin sind.
ultranoob:
--- Zitat von: correction80 am 03.04.2024 07:13 ---Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.
--- End quote ---
Gibt es eigentlich einen zeitlichen Rahmen, in dem der Negativbescheid zugestellt werden muss?
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: ultranoob am 04.04.2024 11:16 ---
--- Zitat von: correction80 am 03.04.2024 07:13 ---Jedes Jahr erneut Widerspruch einlegen. Auf den negativ Bescheid warten und innerhalb 1 Monats klagen bzw. Klageerweiterung beim VG einreichen.
--- End quote ---
Gibt es eigentlich einen zeitlichen Rahmen, [...] zugestellt werden muss?
--- End quote ---
siehe VwZG, PostG, PUDLV
(Der maßgeblichere Zeitrahmen der Bescheiderstellung wird ja im Rahmen der Untätigkeitsklage umrissen.)
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