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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:

--- Zitat von: blauesviereck am 30.04.2024 23:32 ---Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

--- End quote ---

Vermögenseinkünfte dürfen nicht angerechnet werden. Dazu gibt es eine Entscheidung des BVerfG. Ich habe jetzt aber keine Lust die rauszusuchen.

Bastel:
Irgendein Trick wird denen schon einfallen, um dieses Urteil temporär zu umgehen. Bis es dann etwas neues aus Karlsruhe gibt, dauert es wieder 10+X Jahre.

Rheini:
Beamter in naher Zukunft.

Leitet eine große Behörde und bekommt Bezüge wie ein A6er, da er Einkünfte aus Vermietung usw. hat.

smiteme:
Bekommt man auch mehr wenn man negative Einkünfte hat?

Surfer:

--- Zitat von: lotsch am 01.05.2024 08:55 ---
--- Zitat von: blauesviereck am 30.04.2024 23:32 ---Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

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Vermögenseinkünfte dürfen nicht angerechnet werden. Dazu gibt es eine Entscheidung des BVerfG. Ich habe jetzt aber keine Lust die rauszusuchen.

--- End quote ---

Meintest du diese?

"....
Die Alimentation wird unabhängig von sonstigem Einkommen oder Vermögen gewährt. Dies gilt nicht nur für die Regelalimentation, sondern ebenso für die Alimentation in besonderen Lebenslagen. Deshalb dürfen Beamte oder Versorgungsempfänger weder bei der Beurteilung der Amtsangemessenheit des Lebensunterhalts nach Abzug der Pflegekosten noch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Eigenvorsorge auf sonstiges Einkommen oder Vermögen verwiesen werden. Daher kann Beihilfe für krankheits- oder pflegebedingte Aufwendungen nicht mit der Begründung verneint werden, der Beamte oder Versorgungsempfänger müsse zunächst sein Vermögen einsetzen.
Urteil vom 24.01.2012 -
BVerwG 2 C 24.10
..."

Sitz gerade dran.... :)

LG

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