Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Carisson:
--- Zitat von: Aloha am 27.04.2024 14:56 ---Kein Hinweis zur Ruhendstellung und Verjährung, wie noch 2020-22.
Sollte man hiergegen wiederum Widerspruch einlegen?
--- End quote ---
Ich habe ein entsprechendes Schreiben versandt. Die führen doch was im Schilde. Haben ist besser als brauchen ;)
Ozymandias:
Zu den Regelsätzen ab 2023:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein%2DWestfalen&Datum=17.04.2024&Aktenzeichen=L%202%20AS%2039%2F24
blauesviereck:
Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/
Ozymandias:
--- Zitat von: blauesviereck am 30.04.2024 23:32 ---Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/
--- End quote ---
Bislang überhaupt nichts von der Planung in BW mitbekommen.
Naja, verhindern kann man das Doppelverdienermodell nicht.
Es kommt aber sehr stark auf die Details ein, ob es so erlaubt ist oder nicht.
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 01.05.2024 07:58 ---
--- Zitat von: blauesviereck am 30.04.2024 23:32 ---Inwiefern kann man der mittlerweile gesetzlich teilrealisierten Anrechnung von Vermögenseinkünften und Partnereinkommen argumentativ im Widerspruch begegnen? Dazu der Staatsanzeiger BW vor einigen Tagen: https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/
--- End quote ---
Bislang überhaupt nichts von der Planung in BW mitbekommen.
Naja, verhindern kann man das Doppelverdienermodell nicht.
Es kommt aber sehr stark auf die Details ein, ob es so erlaubt ist oder nicht.
--- End quote ---
"Der Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) ergänzt, dass es bei der Anrechnung von 6000 Euro pro Jahr nicht bleiben muss. „Grundsätzlich wäre eine Anrechnung eines höheren Hinzuverdienstes oder eine Berücksichtigung von Nebeneinkünften beispielsweise aus Kapitalvermögen oder Mieteinkünften denkbar.“"
Das z.b. müsste definitiv nicht erlaubt sein.
Spinnen die völlig?
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