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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:
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Der Obelix:
NRW verlässt nun ganz schnell wieder den eingeschlagenen Weg und wird sich wie die Nord-Länder eine Schelte vor dem Verfassungsgericht holen.

Allerdings erst 2035 ....

Bis dahin sind alle Familienzuschläge ab, fort oder hinweggeschmolzen und viele Antragsteller verstorben.

Jörn85:
Sehe ich das richtig dass es 2024 keine Erhöhung der Familienzuschläge gibt (sei es um 4,76% oder was anderes), sondern erst Februar 2025 eine um 5,5%?

EDIT: Doch, wie ich dem Passus hier entnehme:

"Die Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder sowie die Unterhaltsbeiträge sollen entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht werden. Kinder- und Pflegezuschläge sowie der Unfallausgleich sollen als dynamische Versorgungsbestandteile in Anlehnung an den Tarifvertrag um 4,76 Prozent (umgerechneter Sockel) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden, wobei die Erhöhung laut Gesetzentwurf aus verwaltungsökonomischen Gründen zusammengefasst zum 01.11.2024 erfolgen soll."

Jörn85:
Wobei laut Tabelle im Anhang tatsächlich keine Erhöhung der Familienzuschläge im November 2024 stattfindet, sondern erst im Februar 2025 um 5,5%.

Offensichtlich beudetet "Kinderzuschlag" nicht das Gleiche wie "kinderbezogener Anteil am Familienzuschlag".

Ozymandias:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/kaufkraftverlust-der-grundsicherungsleistungen-expertise-dr-becker/

Die Bürgergeldhöhe, die für die 115% Berechnung für die Mindestalimentation benutzt wird, ist in den letzten Jahren ebenfalls anzuzweifeln. Mit dem Existenzminimum nimmt man es auch nicht so genau. 2021 und 2022 liegen dank dem SG Karlsruhe vor dem BVerfG.

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