Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Big T:
"Außerdem hat ein erkennbarer Abstand von Besoldung UND Versorgung gegenüber gegenleistungslosen Sozialleistungen zu bestehen". :)
Hans Werner Mangold:
Die Rechtsexperten sind sich alle einig (Voßkuhle, Di Fabio, Battis etc.)!!! Es wird höchste Zeit, dass das BVerfG endlich in die Pötte kommt! Ich finde UNSERE Situation unerträglich, vor allem die extrem lange Verfahrensdauer.
boysetsfire:
--- Zitat von: lotsch am 14.05.2024 07:56 ---Prof. Di Fabio: Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden. Im Übrigen ist der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nach wie vor gültig.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/grundgesetz-garantiert-das-berufsbeamtentum/
Wenn man das mit, "Kann nicht sozial eingeordnet werden" übersetzt, würde ich das mit nicht zulässig interpretieren.
--- End quote ---
Vielen Dank für den Link. Endlich mal werden dem richtigen Gesprächspartner die richtigen Fragen gestellt! Jede Antwort ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Besoldungsgesetzgebers! Das lässt hoffen!
rs:
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 14.05.2024 10:02 ---Die Rechtsexperten sind sich alle einig (Voßkuhle, Di Fabio, Battis etc.)!!! Es wird höchste Zeit, dass das BVerfG endlich in die Pötte kommt! Ich finde UNSERE Situation unerträglich, vor allem die extrem lange Verfahrensdauer.
--- End quote ---
Manche mögen meinen, dass diese langen Verfahrensdauern einer umfassenden Erarbeitung der qualitativ besten Urteile dienen.
Ich persönlich glaube da leider nicht mehr dran. Wir haben es nicht mit einer Raketenwissenschaft zu tun.
Es geht um eine Festlegung von Leitplanken, an denen sich die Besoldung auszurichten hat. Hinzu kommt ggf. ein mathematisches Begleitwerk.
Es kann nicht sein, dass man hierzu Jahre braucht. Es sei denn - und das ist das, was ich leider mittlerweile glaube - man will gar nicht entscheiden. Zumindest nicht, solange der Staat nicht wieder etwas flüssiger ist (Reform Schuldenbremse?).
Das tut weh, insbesondere weil man selbst mal einen Amtseid auf unser Grundgesetz geleistet hat.
Rheini:
In der Presse wird heute kolputiert, dass der Mindestlohn in zwei Schritten bis 2025 auf 15€ steigen soll.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version