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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Chrisdus:
Zumindest der DGB-NRW hat auf seiner HP eine Einordnung vorgenommen. Dort wird auch auf die Auswirkungen zur Besoldung der Beamten Bezug genommen:
https://nrw.dgb.de/archiv/++co++b38f7826-d7be-11ea-875b-001a4a16011a:
"Obwohl die Entscheidungen zur Berliner R-Besoldung bzw. nur bezogen auf kinderreiche Richter*innnen getroffen wurden, haben sie auch Bedeutung für die übrigen Besoldungsgruppen in NRW."
Auch hier findet sich entsprechender Verweis:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/richterbesoldung-im-land-berlin-zu-niedrig-auswirkungen-des-urteils-auf-die-besoldungsgruppen-a_170672.html
:
"Vergleichbarkeit der materiell-rechtlichen Ausführungen zur verfassungswidrigen Alimentation der R-Besoldung mit der A-Besoldung? [...]
Diese Ausführungen sind auf die A-Besoldungsgruppen übertragbar."
Also scheinen das auch andere so zu sehen.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Chrisdus am 17.10.2020 20:11 ---Zumindest der DGB-NRW hat auf seiner HP eine Einordnung vorgenommen. Dort wird auch auf die Auswirkungen zur Besoldung der Beamten Bezug genommen:
https://nrw.dgb.de/archiv/++co++b38f7826-d7be-11ea-875b-001a4a16011a:
"Obwohl die Entscheidungen zur Berliner R-Besoldung bzw. nur bezogen auf kinderreiche Richter*innnen getroffen wurden, haben sie auch Bedeutung für die übrigen Besoldungsgruppen in NRW."
Auch hier findet sich entsprechender Verweis:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/richterbesoldung-im-land-berlin-zu-niedrig-auswirkungen-des-urteils-auf-die-besoldungsgruppen-a_170672.html
:
"Vergleichbarkeit der materiell-rechtlichen Ausführungen zur verfassungswidrigen Alimentation der R-Besoldung mit der A-Besoldung? [...]
Diese Ausführungen sind auf die A-Besoldungsgruppen übertragbar."
Also scheinen das auch andere so zu sehen.
--- End quote ---
Und auch im dbb gibt es unterschiedliche Ansichten, was auch wenig verwunderlich ist, vgl. z.B. hier:
https://www.dbb-saar.de/aktuelles/news/dbb-stellt-musterantrag-auf-gewaehrung-einer-amtsangemessenen-alimentation-fuer-das-haushaltsjahr-2020-zur-verfuegung/
https://www.nbb.dbb.de/recht-wissenswertes/aktuelle-themen/beschluesse-des-bverfg/#c22488
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/mindestalimentation-von-richtern-im-land-berlin/
Das eine sind die neuen Direktiven des BVerfG, die eindeutig sind und deren verfassungsgemäßen Anwendung zur deutlichen Erhöhung des Alimentationsniveaus führt, wie die aktuelle Entscheidung zeigt. Das andere ist, wie die jeweiligen Dienstherrn darauf reagieren. Auch deshalb habe ich das Thema hier eingebracht, eben weil davon auszugehen ist, dass letztere weiterhin versuchen werden, das Alimentationsniveau nicht anhand der verfassungsrechtlichen Direktiven zu bestimmen. Wer anderes glaubte, wäre tatsächlich etwas naiv, wie die letzten 15 Jahre gezeigt haben.
Der "Realismus", den also jener Tln. für sich in Anspruch nimmt, beruht folglich darauf, dass er wiederkehrend anderen irgendwelche Ansichten unterstellt, die nicht ihre sind und die er sich also irgendwo in seiner blühenden Fantasie zurechtreimt - so wie sein unterkomplexer Glaube, der gesamte dbb tendiere absolut nicht Richtung Stuttmann, erneut sehr fantasievoll ist, weil er offensichtlich nicht einmal verstanden hat, dass der dbb ein Dachverband vieler Gewerkschaften ist und dass in ihnen dieselbe Vielstimmigkeit herrscht wie im Rest der Gesellschaft.
Und nun gut, nun kann man ihn weiter plappern, unterstellen und raunzen lassen, was für sich genommen ja auch vielfach amüsant ist, weil so voller lyrischer Fantasie.
DrStrange:
--- Zitat von: 2strong am 17.10.2020 20:04 ---Stuttmann hier, Stuttmann da - bei manchen frage ich mich, warum die dem noch keinen Antrag gemacht haben. Was der Mann von sich gibt, plausibel oder nicht, ist doch völlig unmaßgeblich.
--- End quote ---
Hmm..wenn in einem Beschluss des BVerfG die eigene (Stuttmann) Rechtsauffassung zitiert wird, kann man nicht so "unmaßgeblich" sein!? Zumal der Mann ja auch selbst Richter ist.
Klar, man darf hier nicht naiv sein und glauben, die Dienstherren geben die "Milliarden" (Stuttmann) freiwillig raus. Spannend ist es trotzdem.
Ich rate jedem hier, das Geld zu investieren und den Aufsatz Stuttmanns mal zu lesen. Dann kann ja jeder entscheiden, wie er damit umgehen will.
Ansonsten gilt wie immer: Zwei Juristen, drei Meinungen.
WasDennNun:
--- Zitat von: DrStrange am 18.10.2020 09:40 ---Ansonsten gilt wie immer: Zwei Juristen, drei Meinungen.
--- End quote ---
Und Erfahrungsgemäßig können alle drei nicht rechnen. ;D
Klar wird es die ~20% Aufschlag geben für Menschen mit 2 Kindern und Ehepartner der zu Hause bleiben muss und in der geringsten A Besoldung ist.
Möglicherweise wird aber die Revolution dazu führen, dass auf Jahre die Singles kaum mehr erhöhungen bekommen werden, da ja dieser Aufschlag von 20%, der ja für die Urteile Masseblich ist, auf Jahre dafür sorgen wird, dass man weit oberhalb der Lohnsteigerungen der restlichen Prüfgruppen ist.
Ergo: Nach diesem Schluck aus der Buddel (für die mit 2 Kindern) folgt lange nichts mehr, der GEsetzgeber wird fein die Prüfgruppen ausrechnen und schauen, dass die geringst-besoldeste 4k Familie die 115% Marke nicht unterschreitet.
Denn immer dran Denken: Der Single hat diese Marke nie unterschritten (oder?)
Die 4 K Familie schon seit über 30 Jahren (oder?)
Bei geschickter Verteilung dieser 20% auf entsprechenden Zulage zur Grundbesoldung (und dass ist nur meine persönliche unmassgebliche Meinung als nicht Betroffender) kann das zu einem Bumerang werden für die, die keine Kinder auf der Payroll (mehr) haben.
Warum das nicht gehen soll ist mir noch nicht klar geworden (Sorry SwenT, aber ich kapiers nicht oder du hast ein Denkfehler)
Das der Dienstherr da generöser wird für das "Fussvolk", glaubt man ja nicht wirklich, außer vielleicht im Sektor der Richterbesoldung. Ob und in wie die dann da tricksen wird spannend sein.
Fazit:
5% Mehr für die Kinderlosen bei einer Laufzeit von 10Jahren.
PS:
Und nochmals Danke Swen für dein Einsatz hier Aufklärung zu betreiben und die Massen zu mobilisieren (auch als nicht Beamter mache ich das auch in meinem Dunstkreis)
micha77:
Und noch eine aktuelle Meldung vom DBB Thüringen vom 16.10.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/widersprueche-haushaltsnah-geltend-machen/
Ich denke die Gesetzesgeber halten sich noch bewusst zurück, da man wahrscheinlich auch erst die Urteile zur A-Besoldung abwarten will. Da will man sich noch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Ich bin gespannt, ob es die Länder überhaupt schaffen (wollen) die Besoldungsthematik bis Mitte 2021 zu heilen, wohl wissend, dass die Urteile zur A-Besoldung noch ausstehen. Nichts destotrotz sollte man bis dahin schon mal einen Entwurf in der Schublade haben, den man dann ggf. hier und da noch punktuell anpassen kann.
Ich hoffe das BVerfG führt seine Entscheidungen noch bis Frühjahr aus, damit auch die Gesetzesgeber mehr Klarheit (auch zur A-Besoldung) haben.
Kann die ganze Problematik dazu führen, dass vielleicht das Besoldungsgefüge in den einzelnen Ländern noch mehr auseinandergezogen wird (wenn jeder seine eigenen Berechnungen anstellt), oder wird es da früher oder später zwischen den Ländern Absprachen geben?
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