Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Wilkinson13:
Ein Kollege hat mir mal dieses Bild geschickt.
(... ich habs nicht im Detail überprüft)

Das demoralisiert mich sehr. :-\

Organisator:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2024 10:52 ---Das demoralisiert mich sehr. :-\

--- End quote ---

Wieso? Der Beamte ist gesund, hat seine Karriere noch vor sich und kann durch das Einkommen seiner Frau größere finanzielle Sprünge machen.

Der Bürgergeldempfänger knapst am Existenzminimum und hat insoweit keine Perspektiven, dass sich am Einkommen irgendwann mal was zum Positiven ändert. Bzw. ist in der Regel auch nicht in der Lage, daran etwas zu ändern.

Wilkinson13:

--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2024 10:52 ---Ein Kollege hat mir mal dieses Bild geschickt.
(... ich habs nicht im Detail überprüft)

Das demoralisiert mich sehr. :-\

--- End quote ---

Ok, bei 24 Jahren muss es wohl A6 Stufe 2 heißen. Bei Stufe 3 wäre er mindestens 25 Jahre, richtig?
Sonst scheinen die Zahlen aber zu passen...

xap:

--- Zitat von: Organisator am 14.08.2024 11:23 ---
--- Zitat von: Wilkinson13 am 14.08.2024 10:52 ---Das demoralisiert mich sehr. :-\

--- End quote ---

Wieso? Der Beamte ist gesund, hat seine Karriere noch vor sich und kann durch das Einkommen seiner Frau größere finanzielle Sprünge machen.

Der Bürgergeldempfänger knapst am Existenzminimum und hat insoweit keine Perspektiven, dass sich am Einkommen irgendwann mal was zum Positiven ändert. Bzw. ist in der Regel auch nicht in der Lage, daran etwas zu ändern.

--- End quote ---

Hervorhebung durch mich:

Möchte ich so nicht stehen lassen. Es mag H4 Bezieher geben, die dazu nicht in der Lage sind. Als Single, ggf. mit Kindern, soweit nachvollziehbar. Aber weshalb beide Eltern nicht in der Lage sein sollen erschließt sich mir nicht. Da bitte ich um Erläuterung. Oftmals sprechen wir hier auch von nicht wollen. Das Milieu, in dem sich diese Familien bewegen, ist allerdings wirklich nicht beneidenswert. Und erst recht nicht Kinder, die in diesem aufwachsen müssen.

HochlebederVorgang:
Ironie hier bitte auch kenntlich machen.

Btw, es will hier auch keiner nach unten treten. Was heir regelmäßig von einigen der Vorwurf ist. M.E. betrifft der Vergleich Besoldung/Bürgergeld nicht diejenigen, die Grundsicherung z.B. wegen Erwerbsminderung erhalten.

Es geht vielmehr um den Vergleich der Mindestbesoldung mit Bürgergeldempfängern, die voll erwebsfähig sind.

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