Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SchrödingersKatze:
Leicht off-topic in der aktuellen Diskussion, dennoch beschäftigt mich das Thema. Der Gesetzgeber redet von der Anpassung an die Lebensrealitäten im Sinne eines Hinzuverdiensts durch Ehegatten.
Eine weitere Lebensrealität ist aber auch die von Alleinerziehenden.
Die strukturelle Kinderbetreuung lässt bekanntermaßen an Quantität und Qualität missen. Eine weitergehende Vollzeitberufstätigkeit ist daher mindestens schwer, teilweise unmöglich.
Natürlich ist dann kein Ehepartner tatsächlich mit zu unterhalten, aber meist eben auch kein Vollzeitverdienst vorhanden. So viel ich weiß, wird auch der Familienzuschlag in einer Teilzeitbeschäftigung anteilig gekürzt (hier lasse ich mich gerne verbessern.)
Man könnte dann wieder mit dem "Hinzuverdienst" des Ehegatten in Form von Unterhalt argumentieren. Aber auch hier kommt wieder die Lebensrealität ins Spiel, nämlich, dass 50 Prozent (!!!) der Alleinerziehenden keinen und weitere 25 Prozent zu wenig Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen bekommen.
Der Unterhaltsvorschuss federt das zwar teilweise ab, aber durch eine anteilige Anrechnung des Kindergeldes ist diese Personengruppe auch wieder schlechter gestellt.
MMn ist es dennoch scheinheilig mit anderen Lebensrealitäten zu argumentieren, dabei aber dann doch wieder Rosinen zu picken.
Wilkinson13:
--- Zitat von: Saggse am 08.08.2024 11:20 ---
--- Zitat von: Taigawolf am 31.07.2024 12:45 ---Weiterhin stimmen mich regelmäßige gemeinsame Essen von Verfassungsrichtern und Regierungsvertretern nicht gerade optimistisch. Ich weiß, dass das seit jeher Usus ist. Dennoch muss man es nicht gutheißen. Man kann mir erzählen, was man will, aber da werden wichtige Dinge besprochen und nicht nur miteinander gegessen.
--- End quote ---
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob da Dinge besprochen werden - das ist ja wohl der Sinn solcher Treffen - oder ob hier tatsächlich eine signifikante Einflussnahme der Politik gegenüber dem Gericht stattfindet. Letzteres zu unterstellen, hat in meinen Augen durchaus einen verleumderischen Charakter, wenn man nicht in der Lage ist, mehr Indizien zu liefern als "Die spendieren denen regelmäßig ein teures Mittagessen und reden dabei miteinander.". Amtsangemessene Alimentation auch von Verfassungsrichtern hin oder her - dass man die mit einem teuren Mittagessen "kaufen" kann, halte ich dann doch für sehr, sehr fragwürdig...
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Ich muss das nochmal aufgreifen...
Wir reden hier ja nicht von Bestechung. Auch ich bin fest davon überzeugt, dass die Richterschaft in Deutschland unbestechlich ist. Auch glaube ich nicht, dass die politischen Vertreter hier über Gebühr Einfluss nehmen wollen/werden.
Das Problem bei diesen Treffen liegt in der Metaebene...Es ist im Grunde Lobbyarbeit. Hier hat eine, an einem Verfahren beteiligte Partei, die Möglichkeit außerhalb des Protokolls Ihre Position darzustellen. Mit all den Bedenken hinsichtlich klammer Kassen und unmöglicher Nachzahlungen usw. . Die eine Partei kann Verständnis für Ihre "sehr schwierige" Position erzeugen und erklären, warum sie in den letzten Jahren so handeln musste, wie sie es tat.
Ein vergleichbares Treffen mit den Klägern gibt es aber nicht.
Insbesondere geht kein Richter mit einem A5er essen um sich dessen Situation anzuhören. Und auch hier macht es einen Unterschied. Denn ein Richter mit R Besoldung kann sich nciht in die Probleme eine Beamten einfühlen, der nicht einmal 15 % mehr Geld bekommt, als einer der keiner Beschäftigung nachgeht.
Ja, ich weiß. Ein Richter entscheidet nach Fakten und nicht nach Gefühlen. Aber wir wissen doch alle aus unserem täglichen Geschäft, dass es einen Unterschied macht, ob ich einen Beteiligten persönlich kenn und mir dessen Position angehört habe oder ob ich die Position nur aus einem anwaltlichen Schreiben deschiffreiert habe.
Und dann macht einen Unterschied, ob ich mir im Rechtsstreit die Beweggründe der einen Partei und deren persönliche Probleme anhöre und von der Anderen nicht.
Wenn sich meine Kinder streiten, kann ich mir auch nicht nur die "Story" des einen anhören und des anderen nicht.
axum705:
Ich finde es befremdlich, dass von Seiten des Gesetzgebers angenommen wird, dass in der neuen Lebensrealität der Hinzuverdienst des Ehegatten den Familien regelmäßig dazu dienen soll, auf die 115% Bürgergeldniveau zu kommen. Das würde ja bedeuten, dass im Gegensatz zum Alleinverdiener-Modell in der heutigen Zeit zwei Gehälter notwendig sein müssen, um das Existenzminimum zu überschreiten. Für mich ist die Frage daher auch, ob beim Hinzuverdiener-Modell die 115% dann überhaupt ausreichend sind. Der Prozentsatz müsste hier aus meiner Sicht analog zu Dogmatikus' Darstellung entsprechend erhöht werden, z. B. auf 130%, denn es wird eine leistungslose Transferleistung mit dem Einkommen zweier statt einer Person verglichen. Einfach festzustellen, dass früher Bürgergeld + 15% als Untergrenze ausreichend waren, nun aber Bürgergeld + 15% abzüglich x, das der Ehegatte beisteuern muss, funktioniert doch ohne Anpassung der Ausgangsbasis nicht.
was_guckst_du:
...seit wieviel Jahren dikutiert man dieses Thema sich im Kreis drehend?...4 Jahre?...5 Jahre?...
...um es als Zwischenruf mal mit Klaus Lage zu sagen: "1000 mal berührt, 1000 mal ist nichts passiert"...
...bis es "Zoom" macht, werden Einige hier wahrscheinlich nicht mehr erleben... 8)
Wilkinson13:
--- Zitat von: axum705 am 14.08.2024 09:51 ---Ich finde es befremdlich, dass von Seiten des Gesetzgebers angenommen wird, dass in der neuen Lebensrealität der Hinzuverdienst des Ehegatten den Familien regelmäßig dazu dienen soll, auf die 115% Bürgergeldniveau zu kommen. Das würde ja bedeuten, dass im Gegensatz zum Alleinverdiener-Modell in der heutigen Zeit zwei Gehälter notwendig sein müssen, um das Existenzminimum zu überschreiten. Für mich ist die Frage daher auch, ob beim Hinzuverdiener-Modell die 115% dann überhaupt ausreichend sind. Der Prozentsatz müsste hier aus meiner Sicht analog zu Dogmatikus' Darstellung entsprechend erhöht werden, z. B. auf 130%, denn es wird eine leistungslose Transferleistung mit dem Einkommen zweier statt einer Person verglichen. Einfach festzustellen, dass früher Bürgergeld + 15% als Untergrenze ausreichend waren, nun aber Bürgergeld + 15% abzüglich x, das der Ehegatte beisteuern muss, funktioniert doch ohne Anpassung der Ausgangsbasis nicht.
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Naja, die Grundlage für die Berechnung wäre ja das Bürgergeld von zwei Personen (563+541) und nicht nur das von einer. Dann kann man wieder leicht mit 15 % Aufschlag rechnen.
Wenn das "durchkäme" wäre das schon eine Erhöhung für die unteren Besoldungsstufen. :-X
Ich sehe das Problem aber (wie du) bei den 15 %. Wer würde denn für ein "Mehr" von 15% (~2,50 Euro die Stunde, 160 Stunden im Monat) einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nachgehen? Sonderleistungen sind da noch gar nicht berücksichtigt.
Die 400 Euro verdiene ich wenn ich nur an 2 Samstagen (8x25,-) auf dem Bau helfe...und dann habe ich den Rest des Monats frei.
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