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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: 2strong am 19.10.2020 00:02 ---Wer darin Aggression oder Beleidugung zu erkennen meint, verkennt schlicht die Ironie die Kollegen. Wer ernsthaft erwartet, dass es durch die jüngste Rechtsprechung zu flächendeckenden Besoldungserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich kommt, lebt gedanklich offenkundig in Absurdistan und hart den Knall einfach noch nicht gehört. Das kann ich kaum noch als naiv bezeichnen.

--- End quote ---

Ok, das BVerfG hat in der genannten Entscheidung gerade für Recht erkannt, dass die Berliner Mindestalimentation zwischen 2009 und 2015 im Durchschnitt pro Jahr um rund 27,4 Prozent zu niedrig bemessen worden (vgl. ebd., Rn. 153 f.) und im Umkehrschluss die entsprechende Nettoalimentation pro Jahr durchschnittlich um rund 37,7 Prozent zu erhöhen ist. Die Direktiven, die zu jenem Ergebnis geführt haben, gelten nun nicht nur für das Berliner Abgeordnetenhaus, sondern ausnahmslos für alle deutschen Parlamente. Art. 20 Abs. 3 GG führt aus: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." Und jetzt erkläre mal ruhig und sachlich, ohne Knall und Absurdistan, wie die Besoldungsgesetzgeber Deiner Meinung nach die sie bindenden Vorgaben des BVerfG ohne Verfassungsbruch umgehen können.

2strong:
Ich würde mich gerne mit Dir hier in einem Jahr verabreden und dann gucken wir mal, was sich ergeben hat. Solltest Du Recht behalten, geht Dein nächster Sommerurlaub nach Corona auf mich.

Ozymandias:
Wenn es so glasklar ist, warum dann eigentlich nicht selber klagen? Bei einer Klage dürften auch noch Prozesszinsen rausspringen.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: 2strong am 19.10.2020 00:48 ---Ich würde mich gerne mit Dir hier in einem Jahr verabreden und dann gucken wir mal, was sich ergeben hat. Solltest Du Recht behalten, geht Dein nächster Sommerurlaub nach Corona auf mich.

--- End quote ---

Alles gut, auch nett gemeint und eine feine Ironie, die ich gut finde. Ich denke genauso wie Du und wohl fast alle hier (schätze ich) im Forum, dass die Besoldungsgesetzgeber wie gehabt alles versuchen werden, die Besoldungs- und Versorgungskosten - die mit der höchste Posten in allen Länderhaushalten sind - auch zukünftig möglichst gering zu halten. Das ist für sich genommen sogar eine rationale Entscheidung, eben weil die Mittel, die für Personalkosten eingesetzt werden müssen, nicht noch einmal woanders verwendet werden können.

Andererseits oder als Kehrseite derselben Medaille wurde die Kosteneinsparung in den letzten 15 Jahren erst durch den Wegfall des sog. 13 Monatsgehalts 2003 bis 2005 (das später auf niedrigerem Niveau von vielen Ländern wieder eingeführt wurde), später durch Nullrunden, unterdurchschnittliche und/oder zeitverzögerte Besoldungsanpassungen, Beihilfeabsenkungen etc. häufig bis auf die Spitze getrieben - nicht umsonst liegt heute die Nettoalimentation der Länder erst ab A 8 bis A 10/11 15 % oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums. Verfassungskonform muss die unterste Besoldungsgruppe diese 15 % überschreiten. Wo viel Geld ausgegeben wird, da kann man anteilsmäßig auch viel sparen.

Dem hat das BVerfG nun in recht deutlicher Form (jedenfalls für das BVerfG) einen Riegel vorgeschoben - und mit diesem Riegel müssen die deutschen Besoldungsgesetzgeber nun leben, da sie ihn nicht von der Tür abmontieren können, ihn also beachten müssen. Interessant wird es nun werden, wie sie das unter Fortführung des im ersten Absatz genannten Ziels veranstalten werden. Je mehr sie daran erinnert werden - insbesondere von den Gewerkschaften und Verbänden; sicherlich nicht von unserem kleinen beschaulichen Forum hier -, dass ihnen nun mit Blick auf die neuen BVerfG-Direktiven auf ihre öffentlichen Hände geschaut werden wird, desto wahrscheinlicher dürfte es sein, dass sie sich aufgefordert fühlen werden, nicht allzu kreativ in der Auslegung der entsprechenden Direktiven zu verfahren (nicht zuletzt, weil jene Direktiven eben auch eindeutig formuliert sind).

Schauen wir also mal, wo die Besoldungsreise von Bund und Ländern nun hingehen wird - und zugleich hoffe ich, dass Du mich dann im nächsten Sommerurlaub nicht auf eine einsame Insel verfrachtest und mir als Reisegenossen einen abgewählten Finanzminister an die Seite stellen wirst, der mir dann Tag für Tag vorrechnet, welche gewaltigen Personalkosteneinsparungen er in seiner aktiven Zeit erreicht hat...

2strong:
Keine Sorge, wenn ich in Fokge dieser Rechtsprechung tatsächlich Besoldungsaufwuchs im zweistelligen Prozentbereich erhalten sollte, werde ich nicht kleinlich sein  ;)

Falls mal jemand nen Musterwiderspruch in die Finger bekommt, darf er den auch gerne hier posten.

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