Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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AltStrG:


--- Zitat ---nämlich wenn der Abstand von zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen innerhalb von 5 Jahren um mindestens 10 % abschmilzt (BVerfGE 155, 1 <Rn. 44>).
--- End quote ---
[/quote]

Da gehört ja noch mehr dazu, als dieser Halbsatz.

LehrerinRLP:
Gibt dem Affen Zucker

Wenn der hessische Besoldungsgesetzgeber richtig was tun würde, dann wäre die Besoldung verfassungskonform. Für mich sind das nur Nebelkerzen, dass man sich rechtfertigen kann, ja aber wir haben ja....
Es ist und bleibt trotzdem ein unhaltbarer Zustand und ein bisschen verfassungswidrig gibt es nicht. Entweder die Besoldung ist verfassungskonform oder verfassungswidrig. Was dazwischen gibt es nicht.
[/quote]

Aus Rheinland-Pfalz schaut man trotzdem neidisch auf dieses Vorgehen!

correction80:
Kleine Anfrage + Antwort aus dem rheinlandpfälzischen Landtag.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf

Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Malkav:

--- Zitat von: correction80 am 19.09.2024 08:06 ---Kleine Anfrage + Antwort aus dem rheinlandpfälzischen Landtag.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf

Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

--- End quote ---

Da sind die 260 2022er-Klagen in Schleswig-Holstein ja schon ganz ordentlich im Vergleich. Selbst diese Zahl hatte mich persönlich absolut ratlos zurückgelassen, wenn ich das Gejammere auf den (mir zugänglichen und bekannten) Behördenfluren so anhöre. Für 2023 gibt es hier noch keine Klagen, da die Bezügestelle noch nicht über die Widersprüche/Anträge für 2023 entschieden hat.

Das positive Phänomen der Klagewelle scheint sich aktuell wirklich auf HH und Thüringen zu beschränken. Mich nervt das Gejammere der Kolleginnen und Kollegen jetzt schon, wenn die Klägerinnen und Kläger heftige Nachzahlungen bekommen sollten und alle anderen erwarteterweise leer ausgehen.  ::)

correction80:
In dem Aussetzungsbeschluss des OVG Koblenz 5 K 1153/22.KO wurde auf Seite 7 unter 4. folgendes festgestellt:

"...verzichtete die Beklagte für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 auf die Erhebung von Widersprüchen
sowie auf eine zeitnahe Geltendmachung von Besoldungsansprüchen durch ihre
Beamtinnen und Beamten. Bereits anhängige Verfahren ließ sie ruhen. Damit
schloss sich die Beklagte dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz
an..."

Kann jemand von euch zu dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz etwas sagen?
Wie wurden die Beamten seitens des Landes über den Verzicht auf Widersprüche informiert?
Hat dies bis jetzt rechtliche Bindung? Also würde ich eine Nachzahlung für die Jahre 2012 - 2016 erhalten falls die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, auch wenn ich für diese Jahre keine Widersprüche eingelegt habe und keine Klage erhoben wurde?

Danke schon mal im Voraus
 

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