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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Chrisdus:
@W_g_d:
Der Artikel bezieht sich jedoch nicht auf das aktuelle Urteil des BVerfG.

Im Urteil ist dazu an folgenden Stellen einiges geschrieben:
RN47 und RN49.
Dann folgend: RN72: "(4) Dem Grundsicherungsniveau gegenüberzustellen ist die Nettoalimentation, die einer vierköpfigen Familie auf Grundlage der untersten Besoldungsgruppe zur Verfügung steht."

Dort werden die familienbezogenen Bestandteile erläutert und eingeordnet.

DrStrange:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.10.2020 16:06 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 20.10.2020 14:00 ---Ich habe überhaupt keinen Anlass am Sachverstand oder der geistigen Gesundheit des Vorsitzenden Richters am Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu zweifeln. Tatsächlich wird sich der Kommentar aber gut verkaufen, zumindest in und für die NVwZ.

--- End quote ---

...trotzdem vertritt er aber auch "nur" eine - seine - Rechtsauffassung...

...hier ist z.B. eine andere: http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/publikationen/manuskripte/Alimentation_der_Beamtenfamilie.pdf

--- End quote ---

Interessanter Artikel. Aber wie sagt man unter Juristen so oft: Das sehe ich anders.

Aufgrund der aktuellen Entscheidung ist dieser Beitrag von RA Füsse&Koll wohl Makulatur.

Auch ein wenig eigenartig geschrieben. Bei 100 Jahren nicht von einem "längeren Zeitraum" zu sprechen!? Naja.
Und dann das hier:

"Soweit allein für die Ehe ein Zuschlag gewährt wird, ist dies mehr als das, was aus Art. 6 I GG i.V.m. dem Alimentationsprinzip nötig wäre70. Denn die Ehe als solche begründet keinen ausgleichungspflichtigen Mehraufwand. Kann sich ein lediger Beamter mangels ehelicher Unterhaltspflicht mehr leisten als ein verheirateter Beamter, wird er hierdurch nicht automatisch benachteiligt. Was letzterem durch die Unterhaltsverpflichtung an finanziellen Einbußen entsteht, wird durch den Un- terhaltsbeitrag seines Ehegatten wieder aufgewogen. Anders formuliert: Der ide- altypische Beamte ist bei gleicher Besoldung nicht schlechter gestellt als der aty- pische, da letzterer die Haus- und Sorgearbeit entweder selbst erledigen oder – gegen Bezahlung – durch Dritte durchführen lassen muss.
Die Beamten können sich also ohne Rücksicht auf den Ehestand das gleiche leis- ten, sodass es schlichtweg nichts auszugleichen gibt."

Das verstehe ich nicht: wenn der Ehepartner des Beamten ohne Arbeit ist, bekommt er doch keine Grundsicherung. Der  Beamte muss somit den "arbeitslosen" Partner mitversorgen. Oder?

Big T:
Nach deren Theorie hilft der arbeitslose Ehegatte dann aber im Haushalt mit. Was auch toll ist.   ;D

Insofern braucht das Paar keinen Dienstleister zu engagieren

WasDennNun:

--- Zitat von: Chrisdus am 20.10.2020 15:42 ---@WasDennNun:

Ich verstehe deine Argumentationskette nicht.

1) Du gehst vom Single aus, das Bundesverfassungsgericht ganz klar von einer 4-Kopf-Einverdienerfamilie. Das ist für die Vergangenheit gesetzt.
--- End quote ---
Nein, ich gehe davon aus, das ein Single keine (großartige)  Besoldungserhöhung benötigt um die Kriterien des Gerichtes zu genügen.
Ich betone die ganze Zeit, dass die "Norm"Familie der untersten Besoldungstufen ein 20% Erhöhung erwarten kann, darf und muss. (sofern sie Widerspruch eingelegt haben, auch für die Vergangenheit)


--- Zitat ---Dabei wurde immer auch in Kauf genommen, dass ein Single-Beamter "mehr" bekommt.
--- End quote ---
Was ja durchaus in sich unstimmig ist, wenn der 5K Beamte nicht weniger haben darf als der 4 K Beamte, der 3 K aber durchaus weniger als der 2 K oder der 1k
BTW: In Kauf nehmen ist der falsche Ausdruck: das Gericht sah es nicht als verfassungswidrig an.

--- Zitat ---Ich sehe keinen Grund, zukünftig davon abzuweichen.

--- End quote ---
Nein: Single? oder was.
Scherz!
Im Ernst, ein Besoldungssystem, welche zukünftig auf den Single Beamten abstellt und seine durch die Familie entstehende zusätzlichen Aufwände über Famzuschläge regelt wäre eine saubere und in sich stimmige Variante, denn die Vergleichs"systeme", die jetzt durch das BVerG eingebracht sind, sind ja so ausgerichtet.

Warum von so vielen hier das als ein "ungerechtes" oder verfassungswidriges zukünftiges System angesehen wird, erschließt sich mir nicht.
Und Argumente habe ich bisher auch noch keine Schlüssige gelesen:
 Nur "War schon immer so" "Gericht ging bisher davon aus" "Darf man nicht ändern"

So haben wir ein kuddel muddel zwischen unterschiedlichen Systemen, die Ihre Koordinatensystem nach einem anderen "Nullpunkt" ausrichten.

Allerdings ist inzwischen bei mir die Erkenntnis gereift, dass durch diese Beibehaltung des Systemes, der Gesetzgeber mehr tricksen kann.

Denn dadurch können die Kinderlose zukünftig wesentliche Nachteile haben, wenn der Gesetzgeber nun die Grundbesoldung (auch retrospektiv) um nur 1-5 % anhebt , dafür aber die Famzuschläge um 15% (auch retrospektiv) dann braucht er für die nächsten Jahre ja nicht mehr der Tariflichen Lohnerhöhung folgen und nur minimal die Grundbesoldung anheben (da er ja dadurch um 10-15 Prozent mehr zahlt als der tarifliche Lohn, denn jetzt hinkt er ja nur 5% hinterher)
obwohl diese eben nur für den 4K Beamten gilt...und nicht für den kinderlosen...
Auch kann er zukünftig die Erhöhungen stärker - auf dem zeitlich begrenzten - Famzuschlag anwenden, dadurch senkt er die Pensionen.

--- Zitat ---2) Warum sollte der Gesetzgeber jetzt die Berufstätigkeit der Ehepartner heranziehen?

--- End quote ---
Wwil es Geld spart!
Denn, der Gesetzgeber muss den mit zu alimentierenden Ehepartner mit alimentieren, aber wann ein Ehepartner mit zualimentieren ist, dass ist ja derzeit eine "neue" offene Frage.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Ehepartner, der für sich selber sorgen kann oder nicht für die Kinder zuhause bleiben muss eben zukünftig nicht mehr mit alimentiert werden wird.


--- Zitat ---Wenn ich mir die Gehaltsverteilung in der BRD ansehe, sehe ich, dass ein Großteil der Arbeitgeber/des ÖD seit vielen Jahren mit Hilfe der Gewerkschaften die Löhne schleift und reale Einkommensverluste für weite Teile der Bevölkerung daraus resultieren.

--- End quote ---
Dir ist schon bekannt, dass der öD in den unteren Lohngruppen besser als die pW zahlt?

Die Sprengkraft die ich sehe:
Das Gericht hat festgestellt, dass in gewissen Bereichen (hier Juristen), die extremen Einkommenssteigerungen in der "parallel" Welt so stark zugenommen haben, dass man zu 90% nur noch zweite und dritte Klasse für den öD begeistern kann. Der Rest sind Idealisten, oder haben ihre Schäfchen schon im trocknenen.

(Das gilt übrigens nicht nur für Juristen, sondern quasi für alle akademischen Bereiche im öD, aber bei den Juristen ist es messbar)

Chrisdus:

--- Zitat ---Nein: Single? oder was.
--- End quote ---

Nein, kein Single. Ich falle in die Normfamilie  :P



--- Zitat --- Nur "War schon immer so" "Gericht ging bisher davon aus" "Darf man nicht ändern"

--- End quote ---

Genau hier hat das BVerfG Möglichkeiten aufgemacht, zum Beispiel die Erhöhung der Familienzuschläge (bis zu einem gewissen Punkt). Eine andere Möglichkeit wäre auch eine andere/ergänzende Beihilfequote bzw. Übernahme der Kosten für der Krankenversicherung (100%?) für genannte Familienkonstellationen. Somit würde sich unmittelbar das Netto erhöhen, ohne das Brutto (z.B. bei 100% Beihilfe ) anzutasten.
Bzgl. der Ehepartner wäre es auch möglich, nicht auf die Ehe, sondern auf die Kinderzahl abzustellen. Somit würden, wenn das so gesehen wird, diese Zuschläge sukzessive abzuschmelzen (Stichwort Besitzstandswahrung).

Nochmal, das BVerfG, und das habe ich oben bereits über die Angabe der RN versucht, darzustellen, gibt durchaus Hinweise, wie dies in gewissen Grenzen neu geordnet werden kann.
Die Frage ist aber hier ganz klar, ob sich das am Ende rechnet.


--- Zitat ---Dir ist schon bekannt, dass der öD in den unteren Lohngruppen besser als die pW zahlt?
--- End quote ---

Genau darin liegt meiner Meinung nach die gesellschaftliche Sprengkraft. Die Menschen werden von der Wirtschaft seit vielen Jahren nicht ausreichend bezahlt, so dass sie lt. den Zahlen keine ausreichenden Löhne haben.

Wie hat unser BK a.D. Schröder in Davos damals so schön ausgeführt: Das Ziel der Agenda 2010 war die Schaffung des größten Niedriglohnsektors in Europa. Und das wurde erreicht.

Dass höhere Löhne gesellschaftlich erstrebenswert sind, haben die Gewerkschaften bis heute nicht verstanden (Stichwort Multiplikator). Und nochmal, der Staat kann sich eine amtsangemessene Alimentation jederzeit leisten, ohne pleite zu gehen. Dass dieses Mantra heute immer noch hochgehalten wird, zeigt, dass die meisten Menschen das heutige Geldsystem nicht im Ansatz verstanden haben.
Nicht umsonst wachsen private Geldvermögen (<10%), wohingegen die Verschuldung der öffentlichen Hand steigt. Das sind die zwei Seiten der gleichen Münze.

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