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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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WasDennNun:

--- Zitat von: DrStrange am 20.10.2020 15:11 ---Ich rate ja immer noch, den Artikel von Stuttmann zu lesen.
--- End quote ---
Mach ich, wenn ich kostenfrei an den Artikel komme.

--- Zitat ---Da wird für jedes Bundesland aufgelistet, ab welcher Besoldungsgruppe die Mindestalimentation erreicht ist. Denn das varriert nach Wohnkosten.

--- End quote ---
Und?
Bekanntermaßen liegt die Besoldung eines kinderlosen Beamten egal in welcher Besoldungsgruppe nicht unterhalb der 115% Marke. Selbst in FFM oder München nicht.

Oder habe ich da was verpasst?

Und umgekehrt liegt die Besoldung einer 4k Familie seit über 30 Jahre unterhalb dieser Grenze (Hat das Stuttmann eigentlich auch erwähnt?)

TonyBox:
kann einer bitte noch mal den genannten Artikel benennen?

Chrisdus:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.10.2020 15:24 ---
--- Zitat von: DrStrange am 20.10.2020 15:11 ---Ich rate ja immer noch, den Artikel von Stuttmann zu lesen.
--- End quote ---
Mach ich, wenn ich kostenfrei an den Artikel komme.

--- Zitat ---Da wird für jedes Bundesland aufgelistet, ab welcher Besoldungsgruppe die Mindestalimentation erreicht ist. Denn das varriert nach Wohnkosten.

--- End quote ---
Und?
Bekanntermaßen liegt die Besoldung eines kinderlosen Beamten egal in welcher Besoldungsgruppe nicht unterhalb der 115% Marke. Selbst in FFM oder München nicht.

Oder habe ich da was verpasst?

Und umgekehrt liegt die Besoldung einer 4k Familie seit über 30 Jahre unterhalb dieser Grenze (Hat das Stuttmann eigentlich auch erwähnt?)

--- End quote ---

@WasDennNun:

Ich verstehe deine Argumentationskette nicht.

1) Du gehst vom Single aus, das Bundesverfassungsgericht ganz klar von einer 4-Kopf-Einverdienerfamilie. Das ist für die Vergangenheit gesetzt. Dabei wurde immer auch in Kauf genommen, dass ein Single-Beamter "mehr" bekommt. Ich sehe keinen Grund, zukünftig davon abzuweichen.

2) Warum sollte der Gesetzgeber jetzt die Berufstätigkeit der Ehepartner heranziehen?

In Summe liegt die Rechnung für die aktuelle Besoldung klar auf dem Tisch. Wenn die Gesetzgeber sich Zeit lassen, bleibt es weiterhin so, dass die Widersprüche die Ansprüche begründen.


Meiner Meinung nach liegt die Sprengkraft gesellschaftlich in einer ganz anderen Aussage:
Das BVerfG hat im Urteil festgelegt, was ein (Familien-)Einkommen ist, das sich von Hartz 4 abhebt.
Wenn ich mir die Gehaltsverteilung in der BRD ansehe, sehe ich, dass ein Großteil der Arbeitgeber/des ÖD seit vielen Jahren mit Hilfe der Gewerkschaften die Löhne schleift und reale Einkommensverluste für weite Teile der Bevölkerung daraus resultieren.
Wenn die Gewerkschaften in den aktuellen Tarifverhandlungen entsprechend mit Sachverstand an diese herangehen würden, käme eine ganz andere Lawine auf die AG zu. 
Wenn mal die Menschen erkennen, wie hoch die Einkommensverluste real in Zahlen sind...

was_guckst_du:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 20.10.2020 14:00 ---Ich habe überhaupt keinen Anlass am Sachverstand oder der geistigen Gesundheit des Vorsitzenden Richters am Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu zweifeln. Tatsächlich wird sich der Kommentar aber gut verkaufen, zumindest in und für die NVwZ.

--- End quote ---

...trotzdem vertritt er aber auch "nur" eine - seine - Rechtsauffassung...

...hier ist z.B. eine andere: http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/publikationen/manuskripte/Alimentation_der_Beamtenfamilie.pdf

DrStrange:

--- Zitat von: TonyBox am 20.10.2020 15:38 ---kann einer bitte noch mal den genannten Artikel benennen?

--- End quote ---

"Die Besoldungsrevolution des BVerfG"

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