Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
HansGeorg:
--- Zitat von: B BE am 18.03.2025 15:55 ---Stand nicht vor ein paar Seiten, dass die mdl. Verhandlung heute Vormittag in Karlsruhe stattfinden würde?
Gibt es schon Neuigkeiten dazu?
--- End quote ---
Nein. Da war irgendeine unwichtige Verhandlung vor einem Landesgericht gemeint.
Ozymandias:
Ja sollte heute am VG Karlsruhe stattgefunden haben. Wir müssen auf die Nachrichten des DRB BW warten.
Mehr als eine Vorlage ans BVerfG kann nicht passieren. Ich habe daran ein paar Zweifel, ob die Klage erfolgreich war.
BW, Bund und Bayern haben noch keine Vorlage ans BVerfG, waren auch mal die Hochbesolder, daher sind es eher die härteren Gegner in der Besoldungsgeschichte.
LehrerBW:
--- Zitat von: B BE am 18.03.2025 15:55 ---Stand nicht vor ein paar Seiten, dass die mdl. Verhandlung heute Vormittag in Karlsruhe stattfinden würde?
Gibt es schon Neuigkeiten dazu?
--- End quote ---
Konnte leider nicht hin weil ich gehandicapt bin gerade und keine Mitfahrgelegenheit gefunden hab.
LehrerBW:
--- Zitat von: Ozymandias am 18.03.2025 16:13 ---Ja sollte heute am VG Karlsruhe stattgefunden haben. Wir müssen auf die Nachrichten des DRB BW warten.
Mehr als eine Vorlage ans BVerfG kann nicht passieren. Ich habe daran ein paar Zweifel, ob die Klage erfolgreich war.
BW, Bund und Bayern haben noch keine Vorlage ans BVerfG, waren auch mal die Hochbesolder, daher sind es eher die härteren Gegner in der Besoldungsgeschichte.
--- End quote ---
Ging dabei ja ums 4-Säulenmodell.Wenns ans BVerfG weitergeleitet wird, heißt es ja nicht, dass die Klage nicht erfolgreich war.
Ozymandias:
Ja, aber die Vorlage ans BVerfG muss man erstmal schaffen.
In Berlin gab es für Richter eine Klageabweisung obwohl die Mindestalimentation verfehlt wurde und in Hamburg hat man das Partnereinkommen durchgewunken. Davon könnte das VG Karlsruhe einfach abschreiben und die Klage wegen der Gestaltungsfreiheit/Abwägung abweisen. Die Landesregierung ist ja stark davon überzeugt, dass alles rechtens ist.
Gegen die Massenanhebung von Ämtern kann man als Richter auch schlecht vorgehen, wie auch wie die ganze schleichende Einebnung des Besoldungsgefüges, die sicherlich nicht rückgängig gemacht werden kann.
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