Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 18.03.2025 16:13 ---Ja sollte heute am VG Karlsruhe stattgefunden haben. Wir müssen auf die Nachrichten des DRB BW warten.
Mehr als eine Vorlage ans BVerfG kann nicht passieren. Ich habe daran ein paar Zweifel, ob die Klage erfolgreich war.
BW, Bund und Bayern haben noch keine Vorlage ans BVerfG, waren auch mal die Hochbesolder, daher sind es eher die härteren Gegner in der Besoldungsgeschichte.
--- End quote ---
Warum?
Dass das 4 Säulen Modell gegen vieles verstößt ist m.m.n. eindeutig
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 18.03.2025 17:50 ---Ja, aber die Vorlage ans BVerfG muss man erstmal schaffen.
In Berlin gab es für Richter eine Klageabweisung obwohl die Mindestalimentation verfehlt wurde und in Hamburg hat man das Partnereinkommen durchgewunken. Davon könnte das VG Karlsruhe einfach abschreiben und die Klage wegen der Gestaltungsfreiheit/Abwägung abweisen. Die Landesregierung ist ja stark davon überzeugt, dass alles rechtens ist.
Gegen die Massenanhebung von Ämtern kann man als Richter auch schlecht vorgehen, wie auch wie die ganze schleichende Einebnung des Besoldungsgefüges, die sicherlich nicht rückgängig gemacht werden kann.
--- End quote ---
Das verstehe ich nicht.
Das Partnereinkommen würde keineswegs durchgewunken, sondern eher das Gegenteil.
Es wurde, laut verschiedenen Ausführungen gesagt, dass es passt, wenn man bestimmte (unerfüllbare) Parameter einhalten würde.
Man muss die Beförderungen nicht zurück nehmen, aber man muss die anderen auch befördern.
Wenn sie was nur um Ansatz durchkommen würde, können wir gleich alles aufgeben.
Ozymandias:
--- Zitat von: A6 ist das neue A10 am 23.01.2025 19:15 ---Falls es noch nicht gepostet wurde; BW geht dazu über negativ zu bescheiden. Denen geht so die Düse. Schadensbegrenzung läuft.
„BVAnp-ÄG 2024/2025, d.h. ab dem Jahr 2024, nicht mehr wie in den letzten Jahren ruhend gestellt werden sollen. Dies bedeutet, dass eingelegte Widersprüche ablehnend verbeschieden werden und Beamtinnen und Beamte dann in die Klage gezwungen werden sollen, um mögliche Ansprüche zu sichern.“
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Sicher, dass es das Land BW war und nicht irgendeine Kommune?
Es müssten sich sonst die Meldungen im Forum stapeln. Bisher habe ich außer diesem Beitrag nichts aus BW gehört.
@Versuch
Ich habe mich an dem Leitsatz orientiert. Der könnte in BW ähnlich ausfallen.
Möchte jemand beim DRB BW oder dem VG Karlsruhe nachfragen?
Bis zum schriftlichen Urteil könnten ein paar Monate vergehen. BW veröffentlicht Gerichtsentscheidungen auch eher selten.
KLBW:
Die Klage am VG Karlsruhe wurde leider abgewiesen, Berufung wurde zugelassen.
Es ist richtig, dass vom Finanzministerium in BW die Ankündigung kam, dass Anträge nicht mehr ruhend gestellt, sondern alle verbeschieden werden. Ob das wirklich so umgesetzt wird und ggf. schon passiert ist, weiß ich nicht.
Ozymandias:
--- Zitat von: KLBW am 20.03.2025 19:26 ---Die Klage am VG Karlsruhe wurde leider abgewiesen, Berufung wurde zugelassen.
Es ist richtig, dass vom Finanzministerium in BW die Ankündigung kam, dass Anträge nicht mehr ruhend gestellt, sondern alle verbeschieden werden. Ob das wirklich so umgesetzt wird und ggf. schon passiert ist, weiß ich nicht.
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Vielen Dank für den Hinweis.
Da war meine Befürchtung also nicht ganz unbegründet. Muss man auf Schützenhilfe von dem anderen Karlsruhe hoffen.
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