Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Versuch:
--- Zitat von: KLBW am 21.03.2025 22:12 ---Das schriftliche Urteil liegt ja noch nicht vor, deshalb kann ich auch nicht sagen, ob es nachvollziehbar ist. In der Verhandlung gab es zunächst keine klare Aussage dazu, wie die Entscheidung ausgeht, auch wenn die Tendenz zur Klageabweisung indirekt schon deutlich wurde. Das Gericht schien sich stark an der Gesetzesbegründung zu orientieren und eher formalhaft zu argumentieren, dass keine Verletzung des Abstandsgebots vorliegen würde. Die größere Problematik 4-Säulen-Modell und Familienzuschläge ist wohl nicht richtig angekommen.
Chancen in der Berufung? Wird man noch sehen, denke aber durchaus. Erst Recht, wenn es bis dahin hoffentlich neue BVerfG-Rechtsprechung gibt, die der bisherigen Taktik der Gesetzgeber einen Riegel vorschiebt.
Zudem gibt es auch in erster Instanz noch Chancen in den beiden Musterverfahren vor dem VG Freiburg, wo die mündliche Verhandlung noch aussteht.
So entspannt scheint die Sache für das Land jedenfalls auch nicht zu sein, wenn man sieht, mit wieviel Personal sie nach Karlsruhe angereist sind ...
--- End quote ---
Super.
Danke für die Infos.
Stimmt die Familienzuschläge hatte ich schon vergessen.
Mit denen sind die 10 Prozent, da abschmelzend dich meilenweit gerissen, oder?
LehrerBW:
--- Zitat von: Versuch am 22.03.2025 05:16 ---
Super.
Danke für die Infos.
Stimmt die Familienzuschläge hatte ich schon vergessen.
Mit denen sind die 10 Prozent, da abschmelzend dich meilenweit gerissen, oder?
--- End quote ---
Meilenweit nicht…bei mit mit A13/6 und 2 Kindern waren es zwischen 7 und 8%.
Bei den A16ern müsste es aber gerissen werden.
Versuch:
--- Zitat von: LehrerBW am 22.03.2025 10:44 ---
--- Zitat von: Versuch am 22.03.2025 05:16 ---
Super.
Danke für die Infos.
Stimmt die Familienzuschläge hatte ich schon vergessen.
Mit denen sind die 10 Prozent, da abschmelzend dich meilenweit gerissen, oder?
--- End quote ---
Meilenweit nicht…bei mit mit A13/6 und 2 Kindern waren es zwischen 7 und 8%.
Bei den A16ern müsste es aber gerissen werden.
--- End quote ---
Dann passt das Argument des Gerichts ja nicht.
Oder übersehe ich etwas?
Ozymandias:
Wie machen die Richter das eigentlich? Alles im Kopf entscheiden oder schreiben die schon ein Urteilsentwurf vor, entscheiden damit und schreiben dann das schriftliche Urteil?
Leider verzögert sich durch die Berufung eine Klärung des Sachverhalts um mindestens 2 Jahre. Etwas ärgerlich.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: KLBW am 21.03.2025 22:12 ---Das schriftliche Urteil liegt ja noch nicht vor, deshalb kann ich auch nicht sagen, ob es nachvollziehbar ist. In der Verhandlung gab es zunächst keine klare Aussage dazu, wie die Entscheidung ausgeht, auch wenn die Tendenz zur Klageabweisung indirekt schon deutlich wurde. Das Gericht schien sich stark an der Gesetzesbegründung zu orientieren und eher formalhaft zu argumentieren, dass keine Verletzung des Abstandsgebots vorliegen würde. Die größere Problematik 4-Säulen-Modell und Familienzuschläge ist wohl nicht richtig angekommen.
Chancen in der Berufung? Wird man noch sehen, denke aber durchaus. Erst Recht, wenn es bis dahin hoffentlich neue BVerfG-Rechtsprechung gibt, die der bisherigen Taktik der Gesetzgeber einen Riegel vorschiebt.
Zudem gibt es auch in erster Instanz noch Chancen in den beiden Musterverfahren vor dem VG Freiburg, wo die mündliche Verhandlung noch aussteht.
So entspannt scheint die Sache für das Land jedenfalls auch nicht zu sein, wenn man sieht, mit wieviel Personal sie nach Karlsruhe angereist sind ...
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Danke für die Infos, KLBW! Ich habe ein paar Fragen, die Du eventuell beantworten kannst, sodass man sich ein klareres Bild machen kann. Eventuell war die Verhandlung aber auch zu komplex, sodass das hier nicht so ohne Weiteres möglich sein könnte. Ich nummeriere die Fragen einfach mal durch.
1. Wenn ich es richtig verstehe - ganz sicher bin ich mir nicht; derzeit habe ich gerade nicht die Zeit, mir die letzten Seiten noch einmal durchzulesen -, war der Termin der vergangenen Woche die mündliche Verhandlung, die allerdings nicht mit einer Entscheidung am Verhandlungstag geendet hat, oder?
2. Ist ein Verkündigungstermin vom Vorsitzenden genannt worden bzw. mitgeteilt worden, dass keine öffentliche Verkündung erfolgen wird, sondern die Entscheidung den Beteiligten zugestellt wird?
3. Woran genau machst Du fest, dass die Tendenz zur Klageabweisung indirekt deutlich geworden sei?
4. a) Wer war hinsichtlich der Prozessparteien anwesend? b) Haben die Prozessparteien Anträge nach § 103 Abs. 3 VwGO gestellt und diese ggf. begründet (https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__103.html)?
5. a) Hat darüber hinaus eine Beweisaufnahme nach § 96 VwGO stattgefunden (https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__96.html)? b) Hat das Gericht also noch Fragen an die Prozessparteien gestellt? c) Wie sind diese Fragen nach Deiner Einschätzung beantwortet worden?
6. Wie lange hat die mündliche Verhandlung zeitlich etwa gedauert?
Ich weiß, das sind jetzt einige Fragen, deren Beantwortung ggf. Zeit kosten wird. Wenn's also zu viel ist, macht Dir keinen Stress!
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