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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
KLBW:
Ich war bei der Verhandlung in Karlsruhe anwesend. Ganz abwegig ist die Diskussion um die Landesverfassungsgerichte nicht. In der Verhandlung wurde am Ende auch erörtert, ob im Fall einer Vorlage ans BVerfG oder den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgelegt werden sollte.
Versuch:
--- Zitat von: KLBW am 21.03.2025 17:16 ---Ich war bei der Verhandlung in Karlsruhe anwesend. Ganz abwegig ist die Diskussion um die Landesverfassungsgerichte nicht. In der Verhandlung wurde am Ende auch erörtert, ob im Fall einer Vorlage ans BVerfG oder den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgelegt werden sollte.
--- End quote ---
War die Entscheidung nachvollziehbar und/oder eindeutig?
Siehst du Chancen in der Revision?
Thx
KLBW:
Das schriftliche Urteil liegt ja noch nicht vor, deshalb kann ich auch nicht sagen, ob es nachvollziehbar ist. In der Verhandlung gab es zunächst keine klare Aussage dazu, wie die Entscheidung ausgeht, auch wenn die Tendenz zur Klageabweisung indirekt schon deutlich wurde. Das Gericht schien sich stark an der Gesetzesbegründung zu orientieren und eher formalhaft zu argumentieren, dass keine Verletzung des Abstandsgebots vorliegen würde. Die größere Problematik 4-Säulen-Modell und Familienzuschläge ist wohl nicht richtig angekommen.
Chancen in der Berufung? Wird man noch sehen, denke aber durchaus. Erst Recht, wenn es bis dahin hoffentlich neue BVerfG-Rechtsprechung gibt, die der bisherigen Taktik der Gesetzgeber einen Riegel vorschiebt.
Zudem gibt es auch in erster Instanz noch Chancen in den beiden Musterverfahren vor dem VG Freiburg, wo die mündliche Verhandlung noch aussteht.
So entspannt scheint die Sache für das Land jedenfalls auch nicht zu sein, wenn man sieht, mit wieviel Personal sie nach Karlsruhe angereist sind ...
LehrerBW:
--- Zitat von: KLBW am 21.03.2025 22:12 ---Das schriftliche Urteil liegt ja noch nicht vor, deshalb kann ich auch nicht sagen, ob es nachvollziehbar ist. In der Verhandlung gab es zunächst keine klare Aussage dazu, wie die Entscheidung ausgeht, auch wenn die Tendenz zur Klageabweisung indirekt schon deutlich wurde. Das Gericht schien sich stark an der Gesetzesbegründung zu orientieren und eher formalhaft zu argumentieren, dass keine Verletzung des Abstandsgebots vorliegen würde. Die größere Problematik 4-Säulen-Modell und Familienzuschläge ist wohl nicht richtig angekommen.
Chancen in der Berufung? Wird man noch sehen, denke aber durchaus. Erst Recht, wenn es bis dahin hoffentlich neue BVerfG-Rechtsprechung gibt, die der bisherigen Taktik der Gesetzgeber einen Riegel vorschiebt.
Zudem gibt es auch in erster Instanz noch Chancen in den beiden Musterverfahren vor dem VG Freiburg, wo die mündliche Verhandlung noch aussteht.
So entspannt scheint die Sache für das Land jedenfalls auch nicht zu sein, wenn man sieht, mit wieviel Personal sie nach Karlsruhe angereist sind ...
--- End quote ---
Weißt du zufällig wann die Verfahren in Freiburg sind?
KLBW:
Sind wohl noch nicht terminiert, evtl. im Juli angedacht.
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