Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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ds78:

--- Zitat von: was_guckst_du am 18.11.2020 06:53 ---
--- Zitat von: DiBe am 17.11.2020 16:23 ---Leider nur für Mitglieder lesbar.

https://www.komba-nrw.de/artikel-nachrichten-nrw/beamtenrechts-info-062020.html

--- End quote ---

...richtig so!..sollen die Mitläufer doch ihre Rechtschutzversicherung fragen (aber wahrscheinlich haben sie sich die auch gespart  :D :D :D)

--- End quote ---

Falsch. Ich bezog mich auf diese Antwort. Die Gewerkschaften leisten keinen Rechtsschutz in dieser Sache. Also werden nicht nur "Mitläufer" ihre hoffentlich vorhandene Rechtschutzversicherung fragen müssen. Oder halt selbst zahlen. Die Versicherung ist darüber hinaus ganz sicher nicht für die Erstellung von Vorlagen zuständig, falls deine Antwort darauf abgezielt haben sollte.

Wdd3:

--- Zitat von: rw am 07.11.2020 17:43 ---In jedem Fall aber mindestens 50 €

--- End quote ---

Rechnet sich besonders gut bei einem Beitragssatz von >50 € 8)

was_guckst_du:

--- Zitat von: DiBe am 17.11.2020 16:23 ---Die Komba NRW hat jetzt auch zu Widersprüchen aufgerufen.

Leider nur für Mitglieder lesbar.

https://www.komba-nrw.de/artikel-nachrichten-nrw/beamtenrechts-info-062020.html

--- End quote ---
@ds78...das war der Ausgangspost!   (verbunden mit der häufigen Aussage: Warum Gewerkschaft, ne Rechtschutzversicherung tuts auch)

Yvonne:
Verwaltungsbeamt*innen, die einen solchen Widerspruch nicht selbst formulieren können, sollten ernsthafte Zweifel an ihrer Berufswahl haben. 😈
(Im technischen Dienst mag das anders zu bewerten sein.)

Finanzer:
Unsereins erwartet nunmal für alles einen Vordruck :-)

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