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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ozymandias:
Noch nicht gelesen, aber in Hessen war Färber pro Partnereinkommen soweit ich mich erinnere.

VierBundeslaender:
Jein. In dem Gutachten zerlegt sie den Gesetzentwurf: Nicht nachvollziehbare Zahlen (das muss man sich mal vorstellen!), chaotische Kinderzuschläge die absurde Wirkungen zeigen, viel zu geringe Steigerungsraten usw.

Sie sagt auch, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr die typische Lebensform ist, erwähnt aber dabei sofort dass 1) es dem BVerfG nicht um Lebenswirklichkeiten, sondern um einen Vergleichsmaßstab geht und 2) man dann bei Abschaffung auch ein neues Gesamtkonzept braucht, das sie nicht im Ansatz erkennen kann. Ich lese das wie ein "schriftliches Nachdenken über eine Alternative". Das ist schon in sich schlüssig, was da steht.

Malkav:
Also ich weiß einfach nicht, was den DRB Brb geritten hat das Gutachten ausgerechnet bei Prof.'in Färber in Auftrag zu geben. Hoffentlich ging man davon aus, dass die Sache juristisch mittlerweile so klar ist, dass es für die politische Arbeit lediglich noch einer ökonomischen Unterfütterung bedurfte.

Wenn ich mir Ihre Ausführungen zu den Wohnkosten (Wohngeldwerte sind super oder man legt nicht das 95%-Perzentil, sondern den Medianwert zu grunde) oder der Kürzung von der berücksichtigungsfähigen Kosten einer Mittagsverpflegung anschaue gruselt es mich fachlich.

Von unzähligen Tippfehlern in den Tabellen oder der Verwendung von Ausrufezeichen als Rudeltieren ("!!!") auf Seite 40 fange ich gar nicht erst an. Hatte Sie keinen HiWi der das nochmal formal gecheckt hat?

DeGr:
Gibt es hier inzwischen eine (Klage-)Gemeinschaft von niedersächsischen Beamten?

Bei uns (Kreisverwaltung) sollen bald die Ablehnungen kommen und ich werde mich jetzt so langsam mit einer Klageschrift beschäftigen müssen.

HochlebederVorgang:
Ich frage mich sowieso, welche Erkenntnis eine vermeintliche "ökonomische Betrachtungsweise" bringen soll. Es gibt klare rechtliche Vorgaben durch das BVerfG, und jetzt kommt jemand mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund und versucht "ökonomisch" das Pferd von hinten aufzuzäumen, weil es vom Ergebnis angeblich besser passen soll. Den Grund, weshalb es z.B. bei den Wohnkosten mit den von ihr vorgeschlagenen Ermittlungsmethoden besser passen soll, oder weshalb das 95%-Perzentil nicht geeignet erscheint, bleibt sie darüber hinaus auch noch schuldig.

 

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