Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Versuch:
--- Zitat von: lumer am 19.05.2025 14:57 ---
--- Zitat von: Versuch am 18.05.2025 15:12 ---Wie kann man eine Frist verpassen, wenn man handelt wie von der Behörde verlangt?
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Unter der Annahme, dass die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, kann innerhalb eines Jahres der Rechtsbehelf eingelegt werden (§ 58 II VwGO). Diese Frist läuft gerade unabhängig, ob und wie eine Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist. Handelst du also so, wie die Behörde es sagt, und zieht sich das länger als ein Jahr hin, kannst du die Frist versäumen. Unter Umständen kann dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen (§ 60 VwGO). Aber auch das Mittel ist begrenzt (Fristversäumnis "ohne Verschulden", Einlegung des Rechtsbehelfs innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses). Deshalb würde ich den Weg nicht ausprobieren wollen.
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Das verstehe ich nicht.
Es gab ja , egal wie, keine Ablehnung des Widerspruchs.
Wie könnte dieser dann ungültig werden?
BuBea:
https://www.drb-brandenburg.de/leistungen/zeitschrift-votum-fuer-mitglieder/nachricht/2454
Zur Info.
VierBundeslaender:
--- Zitat von: BuBea am 19.05.2025 16:49 ---https://www.drb-brandenburg.de/leistungen/zeitschrift-votum-fuer-mitglieder/nachricht/2454
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Macht richtig Spaß zu lesen!
InternetistNeuland:
--- Zitat von: BuBea am 19.05.2025 16:49 ---https://www.drb-brandenburg.de/leistungen/zeitschrift-votum-fuer-mitglieder/nachricht/2454
Zur Info.
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Ist das die Info von der Swen sprach die Belege liefern wird?
HochlebederVorgang:
Nein, ich meine, da soll später im Jahr etwas kommen. Ich denke, dabei geht es vor allem um umfassende Daten, die objektiv darlegen sollen, wo die Besoldung mittlerweile steht.
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