Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
greta54:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-zur-amtsangemessenen-alimentation-thueringen-wie-am-21-mai-2025/
Der tbb informierte am 22.05.2025 über seine Veranstaltung vom 21.05.2025.
Illunis:
--- Zitat von: Zerot am 23.05.2025 10:47 ---Hieß es nicht mal, dass in der ersten Jahreshälfte mit einer Entscheidung gerechnet wird :-/
--- End quote ---
So wie 2023 :'(
Hans Werner Mangold:
Ulrich Maidowski scheint wohl wieder im Dienst zu sein. Hoffen wir mal auf einen spannenden Juni!
Ozymandias:
VG Koblenz, 01.04.2025 - 5 K 967/24.KO (Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens)
https://www.iww.de/quellenmaterial/id/247762
--- Zitat ---
Bei der Umsetzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation besitzt der Gesetzgeber überdies sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, BVerfGE 155, 1 - 76, juris, Rn. 22 ff.).
--- End quote ---
Zur Info, da der Beschluss des Themas zitiert wird.
--- Zitat ---Hiervon ausgehend vermag das Alimentationsprinzip keinen Anspruch auf eine In-
flationsausgleichs-Einmalzahlung zu begründen. Denn diese einmalig anlässlich
der gestiegenen Verbraucherpreise gewährte Sonderzahlung lässt sich eindeutig
nicht dem Alimentationsprinzip oder einem sonstigen hergebrachten Grundsatz des
Berufsbeamtentums, das heißt dem Kernbestand jener Strukturprinzipien zuzuord-
nen, die allgemein oder doch ganz überwiegend und während eines längeren, tra-
ditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar,
als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom
28. November 2018 – 2 BvL 3/15 –, BVerfGE 150, 169 – 193, juris, Rn. 24). Im
Übrigen ist es mit Blick auf die zur Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation
erforderliche Gesamtschau sowie den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
ausgeschlossen, von einer isolierten Betrachtung einer Regelung auf eine Ver-
letzung des Alimentationsprinzips zu schließen (vgl. OVG RP, Urteil vom
23. Mai 2008 – 2 A 10723/07.OVG –, juris, Rn. 3
--- End quote ---
Gehört nicht zum Alimentationsprinzip, aber fast alle 17 Besolder berechnen diese ein, um auf die 115% zu kommen. Man kann es echt kaum noch fassen.
HochlebederVorgang:
Das ist systematisch auch richtig, da es sich im Kern um einen steuerlichen Freibetrag handelt. Und da wir Beamte ja auch nach Bedarf besoldet werden: Bei Empfängern von Sozialleistungen wird die Prämie auch nicht als Einkommen berücksichtigt.
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