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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Versuch:
--- Zitat von: Ozymandias am 27.05.2025 23:21 ---
--- Zitat von: Versuch am 27.05.2025 22:40 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 27.05.2025 21:50 ---Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
--- End quote ---
Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.
--- End quote ---
Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.
Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.
--- End quote ---
Von oben?
Ist die Judikative nicht unabhängig?
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Versuch am 28.05.2025 04:28 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 27.05.2025 23:21 ---
--- Zitat von: Versuch am 27.05.2025 22:40 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 27.05.2025 21:50 ---Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
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Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.
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Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.
Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.
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Von oben?
Ist die Judikative nicht unabhängig?
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Genau das ist sie. Darüber hinaus habe ich maßgebliche der vom VG Karlsruhe aufgespiesten Schwächen der Klagebegründung hier aufgezeigt. Hätte es jene Schwächen nicht gegeben, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem anderen Ergebnis gelangt, was einer der Gründe war - und kein unwichtiger -, wieso ich jene Schwächen hier aufgespiest habe. Wir dürfen davon ausgehen, dass das allen Verfahrensbeteiligten bekannt ist und dass es zukünftig konkret darum gehen wird, diese Schwächen auszumerzen.
Es wäre erfreulich und es ist zu erwarten, dass in den angekündigten "Pilotverfahren" neue Direktiven erlassen werden, die zukünftigen Klägern das Leben leichter machen dürften. Allerdings lässt sich auch ohne sie die evidente Sachwidrigkeit des aktuellen baden-württembergische Besoldungsrechts hinreichend nachweisen, wie es sich insbesondere als sog. "Vier-Säulen-Modell" präsentiert.
In den letzten Jahren hat - in verschiedenen Rechtskreisen darüber hinaus bekanntermaßen gezwungenermaßen - die Anzahl der Kläger in einem signifikanten Maße zugenommen. Die Anzahl der für das Besoldungsrecht hinreichend qualifizierten Anwälte ist, wenn ich das richtig sehe, zeitgleich nicht im gleichen Maße gewachsen, was auch wenig verwundert, da die Materie komplex und die Anzahl an Klägern im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten insgesamt weiterhin eher nicht groß ist.
Ergo: Wer klagen will, sollte begründen, begründen, begründen und - sofern er oder sie sich anwaltlich vertreten lassen wollte (wozu ich bekanntlich am eigenen Fall begründet grundsätzlich raten würde) - sich getreu dem Motto "prüfe, wer sich ewig binde", genau umschauen, wem er sein klägerisches Herz schenken wollte, denn ansonsten schillert's auch hier eventuell alsbald bekanntlich: "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang".
Ozymandias:
--- Zitat von: Versuch am 28.05.2025 04:28 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 27.05.2025 23:21 ---
--- Zitat von: Versuch am 27.05.2025 22:40 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 27.05.2025 21:50 ---Einzige Hoffnung wäre ein BVerfG-Urteil vor der Verhandlung in Freiburg.
Ansonsten erwarte ich eine Abweisung wie in Klein-Karlsruhe.
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Warum?
Man müsste ja nur begründen, wie Sven vorschlägt.
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Die Klage in Klein-Karlsruhe war vom DRB initiiert mit einer renommierten Anwaltskanzlei vorbereitet und der Kläger war ein Richter.
Begründen reicht nicht. Es benötigt neue Direktiven von oben.
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Von oben?
Ist die Judikative nicht unabhängig?
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Von höheren Instanzen ist damit gemeint.
Es wurde ja sogar schon vom betreuten Regieren gesprochen, weil das Bundesverfassungsgericht quasi durch Rechtsprechung "mitregieren" muss, um verfassungskonforme Zustände zu erreichen.
Versuch:
Das sind jetzt aber Verschwörungstheorien
Ein Verwaltungsgericht kann dich die Klage weitergeben, wenn richtig und gut begründet.
Ich erinnere mich, dass das in KA eben nicht der Fall war und die Kläger nur Semi-professionelle wären.
Ich habe den Richter und angeschrieben und gebeten sich Unterstützung bei Sven (oder Dr schwan) zu holen.
Vll können das andere auch?
Steter Tropfen...
DeGr:
(kann gelöscht werden)
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