Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
A9A10A11A12A13:
'Glück auf' Morgen den Hagener Feuerwehrleuten (2 K 3645/22, 2 K 3664/22, 2 K 4042/22, 2 K 4180/22) beim VG Arnsberg, die leider einzeln klagen müssen, um für ihre Mehrarbeits-Diäten (Diäten sind Schadenersatz) Vollstreckungstitel zu bekommen. 2 K 3663/22 und 2 K 3646/22 waren bereits zuvor "erfolgreich".
...aber dennoch gehören sie wohl auch zu den vielen Verlierern. Denn weil sie ihren Dienstherren in seinem bewusst fortgesetzten rechtswidrigen Handeln bloßgestellt haben, werden sie dazu verdonnert die Kosten des Verfahrens mindestens zur Hälfte zu tragen.
Das VG Arnsberg behauptet, dass die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt, dass Beamte seinen Dienstherrn mit ihrer Rechtswidrigkeit konfrontieren, um ihm die Möglichkeit zu geben zu reagieren.
Dies äußert sich dann, z.B. in den (abgelehnten) Vergleichsangeboten von 35,51% oder 51,28% (ja man hat seine Feuerwehrleute unterschiedlich lieb) der per Urteil aufgebrummten Summe. (Das über den gesamten Zeitraum nachweisbare und bezifferbare rechtswidrige Verhalten ist nochmals deutlich größer.)
Die aufgebrummte Summe ist nämlich nur für den Zeitraum geschuldet, wo der Dienstherr ungeniert mit seinem rechtswidrigen Verhalten weitermacht, für die Vergangenheit haben die Feuerwehrleute ja das mit sich machen lassen, gehören mit zu der kriminellen Vereinigung. Damit haben sie z.T. mehrere Jahre ihre Freizeit unentgeltlich dem Dienstherrn "freiwillig" zur Verfügung gestellt
Das es auch anders laufen kann, zeigt sich an den Duisburger Feuerwehrleuten:
Für den Zeitraum 2001 und 2006 haben sie ich per Vergleich eingelassen, dass 87 Prozent der geleisteten Stunden allen gezahlt wird. (Das Bundesverwaltungsgericht (ein anderes als das worauf sich AG Arnsberg bezieht) entschied 2012, dass eine volle Entschädigungspflicht für Feuerwehrleute besteht.)
https://www.waz.de/staedte/duisburg/article8148050/feuerwehr-ueberstunden-kosten-duisburg-fuenf-millionen-euro.html
900 Beschäftigte der Duisburger Feuerwehr warten zum Teil seit 2009 auf die Bezahlung geleisteter Überstunden von Januar 2009 bis Juni 2019. Für die volle Arbeit nur die halbe Kohle (ist in Duisburg noch die Zahlung in Naturalien und per Deputat Usus?), das ging einem Mitarbeitenden der Duisburger Feuerwehr gegen den Strich, er klagte und forderte die volle Vergütung für die geleistete Mehrarbeit im Rahmen des Bereitschaftsdienstes. Dem gab das Verwaltungsgericht statt, eine Berufung der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte. Das Urteil für den einen Kameraden gilt nun für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
„Wartet man bei der Stadtverwaltung ab, bis die Pensionäre verstorben sind?“
https://www.waz.de/lokales/duisburg/article409291382/ueberstunden-nicht-ausgezahlt-900-feuerwehrleute-in-duisburg-betroffen.html
Fazit: Rückwirkend (bis 2009/2001 ) und ohne Antrag geht es z.B. in Duisburg (gem. OVG) , in Hagen (VG Arnsberg nur mit Antrag, ggf. Klage und nur auf die Zukunft gerichtet).
Allerdings hat sich Duisburg wohl zinslose Kredite seit 2009 erstohlen, während in Hagen zumindest die Prozesszinsen noch obendrauf kommen. Und das Finanzamt bedankt sich zusätzlich noch für die kommenden Millionen.
Fortentwicklung der Alimentation: Sie sollte sich aus der Verfassung ableiten, aber Ansprüche und deren Festsetzung und Zahlung sich gefälligst nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Dann bedürfen sie einer ständigen vorherigen Geltendmachung als Verhandlungsmasse gegenüber dem Dienstherrn.
_____
Originäre Anspruchsteller warten auf den BeRichterstatter, Hinterbliebene auf den Berichterstatter.
polente:
--- Zitat von: LehrerBW am 23.06.2025 13:15 ---
--- Zitat von: Bearbeiter am 21.06.2025 17:52 ---Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.
--- End quote ---
Wie kommst du darauf?
--- End quote ---
Ich wüsste auch gerne eine Quelle.
Ozymandias:
Vielleicht ein Insider.
Jedenfalls dürfte das Datum möglich sein. Der Berichterstatter muss das Urteil ja auch noch schreiben, vor allem den Urteilsentwurf und veröffentlichen nehme ich an? Das wäre dann bis zum 30.09 möglich und es wäre dann eine Entscheidung ohne Berichterstatterwechsel da.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/178170
--- Zitat ---1. Die zum 01.01.2024 erfolgte Regelbedarfserhöhung zu § 20 Abs. 1a SGB II beruht auf einem schlüssigen Berechnungsverfahren und ist zur Gewährleistung des Existenzminimums ausreichend.
2. Die gesetzliche Regelung ist verfassungsgemäß. Das zum 01.01.2023 eingeführte zweistufige Fortschreibungsverfahren genügt den verfassungsrechtlichen Maßstäben an die Regelleistungsbemessung.[/]quote]
Nichts neues zur Bürgergeldhöhe.
--- End quote ---
NWB:
Hier haben so viele Menschen jetzt so lange gewartet, dass wir doch wohl noch ein paar Wochen warten können, bis es etwas wirklich substantiiertes gibt… Falls es überhaupt etwas gibt
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: Ozymandias am 23.06.2025 18:20 ---Vielleicht ein Insider
--- End quote ---
des Forums...
vor eine Woche war es noch: prognostizieren mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen Juni und Juli.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126094.msg411350.html#msg411350
Nächste Woche ist es dann September... ::)
Wer stellt sein Haustier für ein im Gegensatz dazu fundiertes Sommerloch-Orakel zur Verfügung?
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