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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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polente:
Vielleicht sind unter uns auch schon Kreml-Trolle

Verwaltungsgedöns:
Nach 16 Jahren liegen die Nerven blank.  ;D
Ich hau die Knete im Altenheim auf den Kopf. Besorge mit einen richtig fetten Rollator und reiße die Omas auf. Ihr müsst euch nur realistische Ziele setzen. Dann werdet ihr nicht enttäuscht.

Verwalter:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 23.06.2025 20:33 ---Nach 16 Jahren liegen die Nerven blank.  ;D
Ich hau die Knete im Altenheim auf den Kopf. Besorge mit einen richtig fetten Rollator und reiße die Omas auf. Ihr müsst euch nur realistische Ziele setzen. Dann werdet ihr nicht enttäuscht.

--- End quote ---
Angesichts der Verfahrenslaufzeit habe ich mittlerweile Plan B aktiviert und überlasse das Geld meinen Erben. Die hätten ja dann Anspruch drauf. ;) Der Hinweis steht in meinem Testament.

Paterlexx:
Den müssen Sie aber binnen eines Monats nach dem Urteil (welches zudem positiv ausfallen muss) anmelden, da Ihre Verwaltung Ihnen die Ablehnung Ihrer Anträge vermutlich gleich mit in den Sarg schmuggelt. Am Ende dauert es so lange, dass Ihre Erben dem Staat durch die Geldentwertung noch Geld zahlen müssen...

clarion:
Demnächst lesen Beamtenerben hier mit.

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