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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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E15TVL:
Habe den Anhang entfernt. Bitte aufpassen was ihr uploaded!

A9A10A11A12A13:
Neben den zahlreichen Normenkontrollverfahren sind auch einige Verfassungsbeschwerden offen.

Kürzlich wurde ein im öffentlichen Dienst durchaus übliche Standard-Auswahlverfahren vom BVerfG geprüft (Causa Limbach, 2 BvR 418/24). Danach war der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen der objektiven Bedeutung der Sache sowie Umfang und Schwierigkeit auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestwerts festgesetzt worden. Ist die Begründung für die anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren zu besoldungsrechtlichen Verfahren und die Folge daraus übertragbar? Das freut die Geldbörse der Anwälte und igendjemand muss ja letztendlich von allem profitieren.

PolareuD:
Gegen den Bund liegt aktuell hierzu ein Verfahren vor, wo der Streitwert vom VG pro Widerspruchsjahr mit 5.000€ festgelegt wurde, in Summe also 20.000€. Den Anwalt freut“s, die RSV war nicht amüsiert.

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: PolareuD am 01.07.2025 11:06 ---Gegen den Bund liegt aktuell hierzu ein Verfahren vor, wo der Streitwert vom VG pro Widerspruchsjahr mit 5.000€ festgelegt wurde, in Summe also 20.000€. Den Anwalt freut“s, die RSV war nicht amüsiert.

--- End quote ---

und das dann mal Drei durchs BVerfG hoch gesetzt würde 60.000 € ausmachen!?

(oh, ich will nicht die 483 € Zahler aufschrecken)

PolareuD:
Wieso mal Drei?

Es wurden in dem Verfahren 4 Widersprüche für die Jahre 21-24 eingelegt. Das zuständige VG hat den Streit auf 4x5.000€=20.000€ festgelegt. Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG fallen am BVerfG keine weiteren Verfahrenskosten an.

Die Gerichtskosten gemäß GKG belaufen sich aber in der ersten Instanz auf 1.035€ und nicht mehr auf 483€.

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