Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1533/1546) > >>

HansGeorg:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 28.06.2025 23:08 ---Wieso. Man ruft dann eine Haushaltsnotlage aus und beteiligt die Beamten durch Verzicht an der Behebung Ihres vorherigen Verzichts. Dann hätte sich unsere Legislative endgültig selbst abgeschafft.

--- End quote ---

Genau das ist doch bereits passiert. In Schleswig-Holstein wurde bereits von oberster Stelle öffentlich gesagt, dass die Nachzahlungen aus einem Topf gezahlt werden sollen den die Beamten vorher durch Gehaltsverzicht für ihre Pension angespart haben. Und der soll danach auch wieder durch Gehaltsverzicht aufgefüllt werden.

HochlebederVorgang:
Das ist aber noch etwas anderes als die offizielle Notlage. Diese wäre auch populärer.

„Wir müssen die Haushaltsnotlage ausrufen, weil die Beamten so gierig sind.“

Verwaltungsgedöns:
Ich halte es auch für möglich, dass sie listig sind und sich etwas ausdenken. Dann können wir wieder 20 Jahre lang klagen. Man kann viele Gründe anführen. Aufrüstung, Migration, demografischer Wandel, Verkehrswende, Ozonloch, seltene Tierarten, Radwege in Süd Amerika...

correction80:
Für Rheinland-Pfalz sind die Widerspruchsbescheide für 2024 zugestellt worden.

HansGeorg:

--- Zitat von: correction80 am 30.06.2025 10:56 ---Für Rheinland-Pfalz sind die Widerspruchsbescheide für 2024 zugestellt worden.

--- End quote ---

Bitte offline nehmen das Dokument "Herrn Tobias" ,das schwärzen war erfolglos.

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