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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: PolareuD am 01.07.2025 12:07 ---Wieso mal Drei?
Es wurden in dem Verfahren 4 Widersprüche für die Jahre 21-24 eingelegt. Das zuständige VG hat den Streit auf 4x5.000€=20.000€ festgelegt. Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG fallen am BVerfG keine weiteren Verfahrenskosten an.
Die Gerichtskosten gemäß GKG belaufen sich aber in der ersten Instanz auf 1.035€ und nicht mehr auf 483€.
--- End quote ---
Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG handelt es sich ja um ein Normenkontrollverfahren. Die meine ich ja explizit nicht, sondern die Verfassungsbeschwerde weil kein Normenkontrollverfahren eingeleitet wird.
VG Verfahren: 4x5.000€=20.000€ in der ersten Instanz auf 1.035€, ...
womöglich ergänzend Verfassungsbeschwerde durch den Kläger: mit dann 4x5.000€*3=60.000€
Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein ausserordentlicher Rechtsbehelf zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es gibt bei Verfassungsbeschwerden keine Instanzen, das BVerfG in Karlsruhe nimmt als einzige Instanz die Verfassungsbeschwerde direkt an oder weist sie zurück.
(Naja das ist so ein seltenes Randsommerhitzeloch-Thema bei den Handvoll BVR-Beschwerden... (im Gegensatz zu den BvLs))
PolareuD:
--- Zitat ---Ist das Verfassungsbeschwerdeverfahren kostenpflichtig?
Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden keine Gerichtskosten erhoben. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung trägt jede beschwerdeführende Person selbst, vorbehaltlich einer Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch einer beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Dies kommt in Betracht, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
--- End quote ---
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/HaeufigGefragt/haeufigGefragt_node.html
@BuBea: Wenn ich mich recht entsinne liegt das Verfahren beim VG Cottbus
Atzinator:
Mal eine kurze Nachfrage:
Wenn ich mir das Gutachten https://www.drb-brandenburg.de/fileadmin/Landesverband-Brandenburg/R-Besoldung_Bbg-_Gutachten.pdf auf Seite 48 anschaue, wird dort die A5 Stufe 2 mit diversen Konstellationen verglichen. Auch wenn es prinzipiell in dem Gutachten um Richter geht, sollte das für meine Frage keine Rolle spielen.
Interpretiere ich das richtig, dass für den Fall alleinstehend ohne Kinder hier 5.500€ "zu viel" gezahlt werden und demnach amtsangemessen alimentiert wird? Trifft das dann nicht auf alle Alleinstehenden zu und nur bei Kindern/verheiratet wird nicht amtsangemessen alimentiert? Zumindest für Thüringen kommt da etwas ähnliches heraus.
Oder vergleiche ich gerade Äpfel mit Birnen? Liegt es auch daran, dass das Zugrunde gelegte Existenzminimum zu gering angesetzt ist? Sehe irgendwie gerade schwarz für eine erfolgreiche Klage als Single :).
Weil man kann ja nicht über die Grundbesoldung dafür sorgen, dass auch jedes Paar mit drei Kindern amtsangemessen alimentiert wird.
Versuch:
Was mich irritiert:
Hat nicht u.a. Sven öfter geschrieben, dass er davon ausgeht, dass dieses Jahr bis Mai/Juni ein Urteil kommt.
Das Ganze nervt nur noch.
PolareuD:
--- Zitat von: Versuch am 07.07.2025 07:56 ---Was mich irritiert:
Hat nicht u.a. Sven öfter geschrieben, dass er davon ausgeht, dass dieses Jahr bis Mai/Juni ein Urteil kommt.
Das Ganze nervt nur noch.
--- End quote ---
So weit ich mich entsinne schrieb er nur, dass er begründet davon ausgeht, dass der anstehende Beschluss des BVerfG mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in der zweiten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht wird. ;)
Der dbb-sh ist ein wenig konkreter und spricht vom Sommer 2025:
"Nach unseren Informationen will das Bundesverfassungsgericht in diesem Sommer eine wegweisende Entscheidung treffen. Wir werden unsere Aktivitäten und Empfehlungen dann entsprechend weiterentwickeln."
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/der-erhalt-eventueller-ansprueche-erfordert-klageerhebung/
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