Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
was_guckst_du:
...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)
...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D
...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P
Malkav:
--- Zitat von: was_guckst_du am 10.07.2025 13:07 ---.wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts
--- End quote ---
Du hast aber schon verfolgt, dass nahezu alle Bundesländer mittlerweile de facto eingestanden haben, dass Ihre Besoldung bis 2021 in der gewährten Form nicht verfassungskonform waren und deshalb deutliche Änderungen in den Besoldungsgesetzen notwendig wurden und auch vorgenommen wurden?
Ich bin alles andere als glücklich über den konkreten Inhalt dieser Änderungen, aber in den Jahren seit 2022 (beginnend mit der Einführung des (partner-)einkomemnsabhängigen Famileinergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG in SH) war wohl so viel "Musik" im Besoldungsrecht wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zeiten der (im besten Fall) stumpfen Übetragung des TV-L-Ergebnisses bzw. (im schlechtesten Fall) Nullrunden oder 1% p.A. Erhöhungen sind definitiv vorbei.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass der Wille der Gesetzgeber und ihr Gestaltungsspielraum korrekt "kanalisiert" oder "eingehegt" wird ;)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: was_guckst_du am 10.07.2025 13:07 ---...dieser Thread hat nun in den vergangenen 5? Jahren fast 4 Mio Aufrufe erreicht...wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts...und trotzdem laufen hier viele immer noch mit aus dem Maul triefendem Speichel den vorgehaltenden Würstchen hinterher ::)
...und währende die Welt mittlerweile aus dem Gleichgewicht taumelt (Kriege, Völkerwanderungen, irre Soziopathen an den mächtigsten Hebeln, Umwelt und Klima) sieht eine große Gruppe in der deutschen Beamtenschaft offensichtlich den Sinn ihres Lebens noch in der Träumerei von 5stelligen Nachzahlungen, die wahrscheinlich irgendwann mal kommen könnten, wobei diese Wahrscheinlichkeit eher gegen Null tendiert... :D
...weiterhin viel Spass beim vergeuden Eurer Lebenszeit...und vielen Dank im Voraus beim nun eröffnetem Shitstorm :P
--- End quote ---
Naja, so ganz richtig ist das nicht, wenn man die Entwicklung der Familienalimentation in der niedrigsten Erfahrungsstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe als Ausgangspunkt der Besoldungsstaffelung betrachtet, also den alleinverdienenden verheirateten Beamten mit zwei Kindern in den Blick nimmt. Hier sah die Summe der familienbezogenen Komponenten Ende 2024 im Vergleich zu Ende 2019 wie folgt aus:
2019 2024
BW 405,76 € 1.351,06 €
BY 409,12 € 834,80 €
BE 395,24 € 1.637,63 €
BB 318,32 € 1.471,72 €
HB 390,39 € 1.446,02 €
HH 417,72 € 1.417,09 €
HE 369,23 € 636,06 €
MV 390,22 € 1.101,90 €
NI 411,45 € 1.415,33 €
NW 419,73 € 1.441,72 €
RP 485,85 € 944,32 €
SL 417,90 € 539,10 €
SN 483,32 € 798,72 €
ST 408,30 € 843,61 €
SH 431,53 € 1.585,95 €
TH 409,57 € 1.510,20 €
Bis auf den Bund, Hessen und das Saarland haben zwischenzeitlich alle anderen Besoldungsgesetzgeber als Folge der aktuellen Entscheidung 2 BvL 4/18 erhebliche Anhebungen im Hinblick auf der Mindestabstandsgebot vollzogen. Das geschah regelmäßig sachwidrig, aber führte insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu jenen Veränderungen. Die fünstelligen jährlichen Summen fließen also bereits in der überwiegenden Zahl der Rechtskreise regelmäßig, wenn auch nur für einen geringen Teil der Normunterworfenen; hier sind sie also offensichtlich weiterhin keine Träumerei.
Darüber hinaus darf man davon ausgehen - das haben die Jahre bis etwa 2022 gezeigt -, dass diese erheblichen Anhebungen des Besoldungsniveaus am Ausganspunkt der Besoldungsstaffelung eher nicht geschehen wären, wenn sich nicht von verschiedener Seite hinter das Thema geklemmt worden wäre, wenn also nicht eine nicht geringe Zahl ihre Lebenszeit ans Thema vergeudet hätte und also nicht ein entsprechendes Druckszenario aufgebaut worden wäre, das nach und nach zu den nicht hinreichenden, aber erheblichen Veränderungen geführt hat. Denn ohne Druck - das darf man voraussetzen - wären diese Zahlen eher nicht zustandegekommen.
Schauen wir also mal, was in den ein bis drei Jahren nach den angekündigten Entscheidungen geschehen wird.
Genieß die Pension und sorg dafür, dass der VfL wieder erstklassig wird. Das dürfte für dich erfreulicher sein, denke ich.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Malkav am 10.07.2025 13:27 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 10.07.2025 13:07 ---.wirklich was passiert ist ausser bei Familien mit mehr als 2 Kindern nicht viel bis gar nichts
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Du hast aber schon verfolgt, dass nahezu alle Bundesländer mittlerweile de facto eingestanden haben, dass Ihre Besoldung bis 2021 in der gewährten Form nicht verfassungskonform waren und deshalb deutliche Änderungen in den Besoldungsgesetzen notwendig wurden und auch vorgenommen wurden?
Ich bin alles andere als glücklich über den konkreten Inhalt dieser Änderungen, aber in den Jahren seit 2022 (beginnend mit der Einführung des (partner-)einkomemnsabhängigen Famileinergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG in SH) war wohl so viel "Musik" im Besoldungsrecht wie seit Jahrzehnten nicht. Die Zeiten der (im besten Fall) stumpfen Übetragung des TV-L-Ergebnisses bzw. (im schlechtesten Fall) Nullrunden oder 1% p.A. Erhöhungen sind definitiv vorbei.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass der Wille der Gesetzgeber und ihr Gestaltungsspielraum korrekt "kanalisiert" oder "eingehegt" wird ;)
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Stimmt die Nullrunden sind vorbei. Ab August werden z.B. in Hessen die Bezüge sogar gekürzt.
Die bereits beschlossene Erhöhung wurde einfach auf den Dezember verschoben (ohne Nachzahlung ab August).
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 10.07.2025 14:27 ---Stimmt die Nullrunden sind vorbei. Ab August werden z.B. in Hessen die Bezüge sogar gekürzt.
Die bereits beschlossene Erhöhung wurde einfach auf den Dezember verschoben (ohne Nachzahlung ab August).
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Nochmals der kurze Hinweis: Viele von uns dürften "hessische Verhältnisse" gegenüber der aktuellen Lage bevorzugen.
Beispiel: Das Grundgehalt in A15/8 wird in Hessen ab Dezember mit 101.224,08 € um 7,5% höher liegen als aktuell im Bund (94.155,84 €).
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