Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Hans Werner Mangold:
Was neues aus dem Saarland:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wegen_niedriger_besoldung_100.html
Besoldungswiderspruch:
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 15.07.2025 19:11 ---Was neues aus dem Saarland:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wegen_niedriger_besoldung_100.html
--- End quote ---
Das ist aber nicht nett von den ,,Kollegen"...
,,Sie fordern, dass das Land einen grundsätzlichen Unterschied macht zwischen der Besoldung von „einfachen Beamten des gehobenen und höheren Dienstes“ auf der einen und Richtern auf der anderen Seite.
Auch das Grundgesetz treffe hier eine fundamentale Unterscheidung, da einzig Richter „unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen“ seien, heißt es in der Beschwerde. Die Notwendigkeit dieser Differenzierung sei dem saarländischen Gesetzgeber „offenbar nicht bewusst“.
Dabei ist aus Sicht der klagenden Richter und Staatsanwälte entscheidend, dass sie im Vergleich zu anderen Beamten eine besonders große Verantwortung tragen, mit ihren Entscheidungen teils tief in die Grundrechte von Menschen eingreifen und eine entsprechend anspruchsvolle Ausbildung absolvieren müssen. "
Ozymandias:
Diese Bestrebungen gibt es auch in anderen Bundesländern. Lehrer durchlaufen zwar auch 2 Staatsexamina, verteilen aber nur Hausaufgaben und stecken niemanden ins Gefängnis.
Es will halt jeder sein eigenes Süppchen kochen. Polizisten hätten bestimmt auch gerne mehr als Lehrer, haben diese durch Zulagen wegen Schichten/Feiertage etc. eventuell teilweise auch.
Soldaten kassieren im Auslandsdienst ab, ist auch nichts neues. EU-Beamte leben auch in ihrer eigenen Welt.
Es wird auch in Zukunft schwierig werden, ein stringentes Besoldungssystem auf die Beine zu stellen. Die nächste Entscheidung des BVerfG dürfte es nicht einfacher machen und dürfte auch nicht einfach auf Anhieb für die meisten zu verstehen sein.
HochlebederVorgang:
Tja, wo will man da anfangen. Es gibt Beamte im Bauamt, die den Millionenbau platzen lassen. Es gibt Beamte im Finanzamt, die einen zweistelligen Millionenbetrag an Mehrsteuern festsetzen. Es gibt Beamte, die eine Dienststelle mit einer 4-stelligen Zahl an Mitarbeitern leiten. Es gibt Beamte, die ein Budget in mehrstelliger Millionenhöhe verwalten.
Staatsanwälte sind Stand jetzt, ich halte das im Übrigen für falsch, weisungsgebunden. Das macht einen erheblichen Unterschied zum Richteramt aus. Diese entscheiden deshalb auch i.d.R. über tiefgreifende Grundrechtseingriffe.
I.d.R. war die Schnittstelle zwischen A- und R-Besoldung immer bei A15/R1 Endstufe angesiedelt. Für Juristen ist in der A-Besoldung A13 das Eingangsamt, für Richter Staatsanwälte R1, was im Eingangsamt eher vergleichbar Richtung A14 geht.
Ich kann verstehen, dass die Richterschaft einen größeren Abstand für sich beansprucht. Gleiches gilt m.E. auch für Führungskräfte mit erheblicher Personalverantwortung.
A9A10A11A12A13:
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 15.07.2025 19:11 ---Was neues aus dem Saarland:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saar_richter_klagen_wegen_niedriger_besoldung_100.html
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Danke für den Link und ein Suchmaschinenklick weiter, gelangt man zur Seite https://www.neuerichter.de/58-saarlaendische-richter-innen-und-staatsanwaelt-innen-erheben-verfassungsbeschwerde-wegen-amtsunangemessen-niedriger-ausgestaltung-der-besoldungsgruppe-r1/
... also mit noch einem Klick zum Volltext der Beschwerde
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