Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
clarion:
Wenn Du ein bißchen quer gelesen hättest, müsstest Du mitbekommen haben, dass die meisten hier davon ausgehen, dass kein einziger Dienstherr amtangemessene alimentiert.
Tomcat7:
Vielen Dank für Deine Antwort, Clarion! Ich habe vor dem Post hier quer gelesen und mir ist schon klar, dass sich hier die meisten benachteiligt sehen - ich mich auch, wobei ich nicht so tief im Thema bin, dass ich sagen könnte, wie sehr ich mich benachteiligt fühlen müsste. Die Dienstherren scheinen das ja allerdings anders zu sehen - klar, alles andere wäre ja auch sehr teuer, vermute ich mal.
Meine Frage lautet eher: Gibt es denn Stand August 2025 allgemeine Handlungsempfehlungen sozusagen als Zusammenfassung (dieses Fadens) von den Experten hier, mit einem Rat, was man als Beamter generell tun kann, um gegen diese Nichteinhaltung zu widersprechen? Die Gewerkschaften wie GEW und VBE empfehlen ja zumindest in BW genau von solchen Widersprüchen abzusehen, weil der Finanzminister 2023 zugesichert hat, dass bei einem entsprechenden Urteil des BVerfG nachträglich die Ansprüche flächendeckend ausgezahlt werden. Hier weitere Infos dazu: https://lbv.landbw.de/-/bvanp-%C3%A4g-2024/2025-bescheide-zu-antr%C3%A4gen-auf-amtsangemessene-alimentation. Dort steht für BW:
"Die Zusage des Finanzministers Dr. Danyal Bayaz vom 10. Januar 2023 bezüglich des BVAnp-ÄG 2022 (4-Säulen-Modell) gilt weiterhin. Sollten Regelungen dieses Gesetzes im Zuge der gerichtlichen Überprüfung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend leisten. Soweit diesbezüglich Rechtbehelfe eingereicht wurden, ruhen diese weiterhin."
Grüße
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