Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: lotsch am 02.09.2025 10:28 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 02.09.2025 07:58 ---
--- Zitat von: SchrödingersKatze am 02.09.2025 07:12 ---@SwenTanortsch: In einem anderen Thread wurde die Frage aufgetan, ob und wie das Partnereinkommen bei einer evtl demnächst zu erwartenden Entscheidung bereits Thema ist. Die Argumentation war, dass das Thema noch zu neu ist, so dass es hier noch nicht in die Entscheidung einfließen wird.
Ich habe ja die leise Hoffnung, dass hier ein *wirklich* allumfassendes Urteil gesprochen wird, und das Thema eben auch berücksichtigt wird.
Bayern hat das Gesetz zur Neuausrichtung der Besoldung mit Berücksichtigung des Partnereinkommens ja bereits Ende 2022 beschlossen und seitdem gab es ja schon einiges an Abhandlungen hierzu.
Hast du persönlich hier Hoffnung? Oder gibt es dann einen neuen Beschluss im Jahre 203X?
Danke für deine regelmäßigen und informativen Ausführungen!
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Gern geschehen, SchrödingersKatze (ein sehr schöner Name, wie ich finde, der uns zu der Frage leiten könnte, ob die Alimentation bis zu ihrer weiteren Beobachtung eigentlich tot oder lebendig sei...), zum Thema habe ich hier https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122470.1590.html unter der Nr. 4 meine Sichtweise dargelegt. In Kurzform: Es lässt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig ableiten, dass der Zugriff auf das privat-rechtliche Einkommen des Partners von Beamten in der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation aktiver Beamten dem Besoldungsgesetzgeber verboten ist.
Ich gehe davon aus, dass das vom Senat in den angekündigten Entscheidungen - ggf. im Rahmen eines Obiter Dictums - noch einmal in aller gebotenen Deutlichkeit klargestellt wird. Denn alles andere dürfte nur dazu führen, dass die 13 Besoldungsgesetzgeber, die heute entsprechend das Partnereinkommen bei der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation heranziehen, fröhlich weitermachten als wie zuvor und damit nach und nach weitere Fakten im Sinne der normativen Kraft des Faktischen schafften. Insofern - da der Fall klar ist und die Dimensionen des Verfassungsbruchs erheblich sind - bedarf es hier heute und nicht erst zu einem Zeitpunkt, da sich der Fall anhand einer Vorlage (bspw. anhand der beiden rheinland-pfälzischen) auch unmittelbar klären ließe, eines Handelns vonseiten des Senats, das für die gebotene Klarheit sorgt. Die Besoldungsgesetzgeber werden mit der Nase in der Sache unmissverständlich darauf gestupst werden müssen - ansonsten werden wir in den nächsten Gesetzgebungsverfahren ab dem kommenden Winter schöne zweckrationale Erörterungen in den Gesetzesbegründungen finden, die zu dem Ergebnis kommen sollten, dass sich der Senat ganz im Sinne der 13 Besoldungsgesetzgeber geäußert habe - und fänden sich gar keine Ausführungen zum Verbot, das Partnereinkommen bei der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation aktiver Beamter heranzuziehen, gingen das ganze mit der Betrachtung des Partnereinkommens angerichtete Chaos und der damit verbundene massive Schaden erst recht noch erheblich länger fröhlich weiter.
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Ach, wäre das schön und so einfach, wenn sich das BVerfG so äußern würde, wie du es beschreibst:
Der Zugriff auf das privat-rechtliche Einkommen des Partners von Beamten in der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation aktiver Beamten ist dem Besoldungsgesetzgeber verboten.
Ich kann mich erinnern, dass sich das BVerfG zur Nichtheranziehung von Vermögen so eindeutig geäußert hat. Du schreibst, dass das aus einer eindeutigen Ableitung der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG bereits hervorgeht. Kannst du uns dazu schon näheres sagen?
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Ich gehe davon aus, dass systematisch und deshalb auch verhältnismäßig umfangreich in der genannten Studie geschehen wird, die aus dem bekannten Erfurter Vortrag resultiert.
InternetistNeuland:
Wir sollten uns keine Sorgen machen. Frau Bas hat doch heute in einem Interview bestätigt, dass wir:
"ein reiches Land sind."
"dass die Leistungen, die wir haben, nicht gekürzt werden"
„Diese Debatte gerade, dass wir uns diese Sozialversicherungssysteme und diesen Sozialstaat finanziell nicht mehr leisten können, ist – und da entschuldige ich mich jetzt schon für den Ausdruck – Bullshit.“
Geld ist also genug da!
Das müsste doch dazu führen, dass so ziemlich jedes Besoldungsgesetz unbegründet ist, da ja gekürzt (Pension, Beihilfe) bzw. Nullrunden ausgesprochen wurden, um Kosten zu sparen.
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