Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Organisator:
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 10:16 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2025 10:03 ---
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 09:57 ---Die Verbeamtungspraxis wird letztendlich solange fortgesetzt wie aktive Beamte günstiger sind als vergleichbare Angestellte. Für die Dienstherrn ist das eine rein ökonomische Betrachtung.
--- End quote ---
Also beim Bund sind laut BMF-Kostentabellen aktive Beamte in etwa genauso teuer wie Angestellte. In den Ländern mag das anders aussehen.
--- End quote ---
Für den Bund:
A13/1 liegt bei einer Jahresbesoldung von 60555.60 €
E13/1 liegt bei einem Jahresgehalt von 60072.01 € zzgl. des Arbeitsgeberanteils zur Sozialversicherung (12.930,50 €)
Wie hoch die Beihilfekosten pro Beamten sind, kann ich aber nicht einschätzen.
--- End quote ---
Daher auch der Hinweis auf die Kostentabellen des BMF, die als Grundlage für die Haushaltsplanung und -ausführung verpflichtend anzuwenden sind. Dort sind nich nur die Beihilfekosten, sondern z.B. auch die Versorgungsrücklagen aufgeführt.
Daher ist die Aussage @Knarfe, dass aktive Beamte billiger sind, einfach mal falsch.
lotsch:
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 10:16 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2025 10:03 ---
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 09:57 ---Die Verbeamtungspraxis wird letztendlich solange fortgesetzt wie aktive Beamte günstiger sind als vergleichbare Angestellte. Für die Dienstherrn ist das eine rein ökonomische Betrachtung.
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Also beim Bund sind laut BMF-Kostentabellen aktive Beamte in etwa genauso teuer wie Angestellte. In den Ländern mag das anders aussehen.
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Für den Bund:
A13/1 liegt bei einer Jahresbesoldung von 60555.60 €
E13/1 liegt bei einem Jahresgehalt von 60072.01 € zzgl. des Arbeitsgeberanteils zur Sozialversicherung (12.930,50 €)
Wie hoch die Beihilfekosten pro Beamten sind, kann ich aber nicht einschätzen.
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Bei Kommunalverwaltungen hat man da einen einfacheren Vergleich. Bei Beamten kommt ein Beitrag an Versorgungskassen in Höhe von rund 40 % und Beihilfekosten hinzu, je nach Familienstnad und Kinderzahl. Bei Tarivbeschäftigten kommen Leistungen der Sozialversicherung, geringe Beihilfekosten und nicht geringe Beiträge an die Zusatzversorgung hinzu.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2025 11:25 ---
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 10:16 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.09.2025 10:03 ---
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 09:57 ---Die Verbeamtungspraxis wird letztendlich solange fortgesetzt wie aktive Beamte günstiger sind als vergleichbare Angestellte. Für die Dienstherrn ist das eine rein ökonomische Betrachtung.
--- End quote ---
Also beim Bund sind laut BMF-Kostentabellen aktive Beamte in etwa genauso teuer wie Angestellte. In den Ländern mag das anders aussehen.
--- End quote ---
Für den Bund:
A13/1 liegt bei einer Jahresbesoldung von 60555.60 €
E13/1 liegt bei einem Jahresgehalt von 60072.01 € zzgl. des Arbeitsgeberanteils zur Sozialversicherung (12.930,50 €)
Wie hoch die Beihilfekosten pro Beamten sind, kann ich aber nicht einschätzen.
--- End quote ---
Daher auch der Hinweis auf die Kostentabellen des BMF, die als Grundlage für die Haushaltsplanung und -ausführung verpflichtend anzuwenden sind. Dort sind nich nur die Beihilfekosten, sondern z.B. auch die Versorgungsrücklagen aufgeführt.
Daher ist die Aussage @Knarfe, dass aktive Beamte billiger sind, einfach mal falsch.
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Wenn man keine Rücklagen für die Pensionäre bildet, dann sind die aktiven günstiger, dafür muss man die kosten der Pensionäre aus dem laufenden Haushalt bezahlen, also so what.
Ob insgesamt über die Lebenszeit ein Beamter günstig als eine Angestellte ist hängt primär von dem Zinssatz ab mit dem man das zeitversetzt auszugebende Geld verzinst.
PolareuD:
Vergleich für 2024.
A13 E13
73.274 € 71.672 € (Personalkosten)
3.400 € 17.590 € (Nebenkosten)
76.674 € 89.262 € (Summe)
jeweils für den nachgeordneten Bereich.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/personalkosten-sachkosten-2024-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Querbeamteter:
--- Zitat von: PolareuD am 05.09.2025 12:12 ---Vergleich für 2024.
A13 E13
73.274 € 71.672 € (Personalkosten)
3.400 € 17.590 € (Nebenkosten)
76.674 € 89.262 € (Summe)
jeweils für den nachgeordneten Bereich.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/personalkosten-sachkosten-2024-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=3
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ist bei den Personalkosten die Pensionsrückstellung enthalten?
falls ja, dann wahrscheinlich nicht in realistischer Größe oder nur der kleine Teil, der sich ggf. durch die mehrjährige 0,2% Reduzierung bei den Gehaltssteigerungen ergeben hat, oder?
Oder steckt dieser Betrag als Teil bei den Nebenkosten zusätzlich zur Beihilfepauschale?
aber es bleibt meiner Meinung nach dabei, dass man den Kostenvergleich nur über die gesamte "Lebenszeit" einer Beamtenlaufbahn / Angestellten"Laufbahn" erstellen kann... eine einjährige Stichprobe ist einfach wenig aussagekräftig...
und MoinMoins Aussage, dass man die in den "günstigen Beamtenjahren" eingesparten Mittel theoretisch noch gedanklich verzinsen müsste, sehe ich auch als korrekt an...
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