Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Magda:
In Bremen ist offensichtlich eine Anpassung der Beamtenbesoldung geplant.
Ich bin in einer Senatsvorlage, die am 30.09.2025 beschlossen werden soll auf folgenden Passus gestoßen:
--- Zitat ---Ferner ist zu beachten, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben zur Beamtenalimentation, im 4 Quartal 2025 noch ein Besoldungsgesetz in die Bürgerschaft eingebracht wird. [...]
Auf die geplante Senatsvorlage „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2024 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ für die Senatssitzung am 7. Oktober 2025 wird verwiesen.
--- End quote ---
yogiii:
--- Zitat von: Magda am 26.09.2025 09:27 ---In Bremen ist offensichtlich eine Anpassung der Beamtenbesoldung geplant.
Ich bin in einer Senatsvorlage, die am 30.09.2025 beschlossen werden soll auf folgenden Passus gestoßen:
--- Zitat ---Ferner ist zu beachten, dass aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben zur Beamtenalimentation, im 4 Quartal 2025 noch ein Besoldungsgesetz in die Bürgerschaft eingebracht wird. [...]
Auf die geplante Senatsvorlage „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2024 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ für die Senatssitzung am 7. Oktober 2025 wird verwiesen.
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Vermutlich gibt es irgendwas zwischen 0-2,5% mehr.
Aber das wird dann ja gleichzeitig durch die Arbeitszeiterhöhung von 40 auf 41 Stunden/Woche bereits kassiert... >:( :( ::)
robsn:
--- Zitat von: yogiii am 26.09.2025 17:20 ---
Vermutlich gibt es irgendwas zwischen 0-2,5% mehr.
Aber das wird dann ja gleichzeitig durch die Arbeitszeiterhöhung von 40 auf 41 Stunden/Woche bereits kassiert... >:( :( ::)
--- End quote ---
0,15 und eine Jahressonderzahlung Kind wirds wohl werden.
2,5 ;D
Wilkinson13:
--- Zitat von: Ozymandias am 25.09.2025 18:15 ---Neues Urteil aus MV.
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001620795
Gericht: VG Greifswald 6. Kammer
Entscheidungsdatum: 22.07.2025
Aktenzeichen: 6 A 155/22 HGW
Amtsangemessenheit der Beamtenalimentation;
Verfassungsmäßigkeit der Besoldung der Landesbeamten Mecklenburg-Vorpommern der Besoldungsgruppe A 11 im Zeitraum 2020 bis 2022
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
--- End quote ---
Ich wundere mich über die Schlussfolgerung.
Da wird doch hintenraus festgestellt, dass die Mindestalimentation (wenn auch gering) unterschritten wurde.
Das gemessen an der 4K-Familie, die als Bezugsgröße dient.
Wie kommt die kammer dann nicht zu der Überzeugung, dass "festzustellende Alimentationsdefizit auch zu einer evident unzureichenden Besoldung in der Besoldungsgruppe des Klägers führt" ?
Das it doch der Sinn einer absoluten Untergrenze, dass diese nicht -also gar nicht- unterschritten werden darf?
Und was bringt die Bezugsgröße der 4K-Familie, wenn sie für den kinderlosen A11er dann nicht maßgeblich ist?
Das der A11er für sich betrachtet nicht direkt unter der Grenze liegt kann doch kein Kriterium sein.
In den Ausführungen wird das Abstandsgebot doch explizit mit aufgenommen?
Da steht ja auch viel Gutes drin.... nur das Ergebnis passt irgendwie nciht...
GoodBye:
Der Tabestand liest sich eher dünn, was m.E. bedeutet, dass der Kläger inhaltlich wohl nicht so viel vorgetragen hat. Auf den ersten Blick wirkt es wie eine Niederlage - was sie auch ist -, jedoch wurde die Berufung zugelassen. Dies eröffnet dem Kläger eine weitere Tatsacheninstanz, in der dieser vollumfänglich inhaltlich nachlegen kann und hoffentlich wird.
M.E. zeigt sich an diesem Urteil, wie wichtig es für die Klägerseite ist, vollumfänglich zu liefern. Deshalb ist die Diskussion in diesem Forum auch so wertvoll.
Meine Einschätzung: Das OVG wird den Fall weiter aufarbeiten und dann vorlegen.
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