Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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clarion:
Also weiß die Politik, was auf sie zukommt.

Der Shitstorm wird gewaltig sein, er wird sich aber auch wieder legen. Es gibt schließlich genug Kriege und Krisen.

NordWest:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 28.10.2025 22:49 ---Ich bin für Hamburg über eine kleine Anfrage in der Bürgerschaft gestolpert. Im Vergleich zu den Zahlen, die für den Bund im Umlauf sind, finde ich die Summen relativ bemerkenswert. Ich zitiere (kopiere) :

Drucksache 23/505 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 23. Wahlperiode
Frage 19: In welcher Höhe und aus welchen Gründen wurden im Jahr 2024 wei-
tere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für
die offenen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in frühe-
ren Jahren gebildet?
Antwort zu Frage 19:
Weitere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für die offenen
Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation wurden gebildet für:
1. Voraussichtliche Besoldungs- und Versorgungszahlungen 2022 in Höhe von
18.004.000 Euro. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der bereits
gezahlten Angleichungszulage und mit Bezug auf die Systematik der Drs. 22/3821
gebildet. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Klagenden (7.250) für 2021 heran-
gezogen.
2. Die bestehenden Rückstellungen für die Jahre 2011 bis 2021 in Höhe von
446.615.000 Euro wurden entsprechend der Rückstellungsregularien der Freien und
Hansestadt Hamburg aufgezinst. Dies bedeutet eine Erhöhung der Rückstellungen
um 11.547.000 Euro. Zudem wurde der bei der erstmaligen Rückstellung für den
Jahresabschluss 2020 angenommene Erfüllungszeitpunkt von 2025 auf das Jahr
2029 gelegt.


Ich bin mir nicht sicher, wie das zu verstehen ist. Es sind Nachzahlungen für 2021 vorbereitet? 18.000.000 Euro für 7.250 Beamte, die geklagt haben?

Und für Nachzahlungen von 2011 bis 2021 hat man 446.615.000 Euro für alle betreffenden Beamten, auch ohne Klage, zurückgestellt? Mit einer perspektivischen Auszahlung in 2029 nachdem man erst 2025 erwogen hat?

--- End quote ---


Glückwunsch, toller Fund!

Deine Interpretation ist m.E. richtig, auch wenn unterschiedliche Gruppen sehr unterschiedlich betroffen sein dürften, bspw. erhielten Versorgungsempfänger die Angleichungszulage nicht, so dass der Nachholbedarf hier tendentiell größer ist. Interessant ist natürlich dennoch, dass der Durchschnitt der erwarteten Nachzahlungen offenbar bei rund 200 Euro im Monat liegt. Und es ist interessant, dass die Rückstellung verzinst wird.

Eine Auszahlung vor zumindest 2028 wirkt m.E. unwahrscheinlich. Das Urteil muss erst kommen, dann muss es ausgewertet werden, dann müssen Nachzahlungsgesetze entwickelt und beschlossen werden. Auch der Haushalt wird wohl neu beraten und beschlossen werden müssen, so dass es sicherlich eine Zeit braucht. Und nicht zu vergessen: Man wird wahrscheinlich wieder genau suchen, wo man neue Lücken findet, die man auszunutzen versuchen wird.

HansGeorg:
2028 halte ich auch für Wahrscheinlich, in allen Ländern nicht nur beim Bund. Denn dann sind da in den meisten Bundesländern die Wahlen durch. Betrachte die lange Verfahrensdauer für ein Reparaturgesetz einfach als Wertschätzung deines Dienstherren weil er seiner Sorgfaltspflicht dir gegenüber nachkommt und dir ein möglichst (auf den Cent genaues) Gesetz liefern möchte. Leider kann er dir aber natürlich für den Zeitraum bis dahin keine Zinsen für den Betrag zahlen, das geht halt rechtlich nicht, musst du verstehen.

Paterlexx:

--- Zitat von: clarion am 28.10.2025 23:50 ---Also weiß die Politik, was auf sie zukommt.

Der Shitstorm wird gewaltig sein, er wird sich aber auch wieder legen. Es gibt schließlich genug Kriege und Krisen.

--- End quote ---

Deutschlands Schulden seit 2020 – die Bilanz:

+640 Mrd. € neue Schulden (Bund: 600 Mrd., Länder: 30 Mrd.)

+200 Mrd. € für Energiepreisbremsen (WSF)

+400 Mrd. € Bundeswehr-Sondervermögen (erst 100, dann +300 Mrd.)

+1 Billion € neues Sondervermögen ab 2025 (Klimaschutz, Infrastruktur -PS. die Kohle ist schon weg.)

+37 Mrd. € Sondermittel im Haushalt 2025 quasi der Nachtrag.

📌 Reale Gesamtverschuldung: über 3.720 Mrd. €

💸 Zinslast bei 3 %:

111,6 Mrd. € jährlich

1.116 Mrd. € in 10 Jahren

Das sind ~13.000 € pro Kopf – nur für Zinsen. Keine Tilgung, keine Rücklagen.

Und das ist nur der sichtbare Teil. Dazu kommen die Schulden auf der Schuldenuhr und rund 15–17 Billionen € an verdeckten Verbindlichkeiten, Bürgschaften & Pensionslasten der BRD.

❗ Der Witz daran:
Die amtsangemessene Alimentation (aA) – also die verfassungsgemäße Besoldung nach Art. 33 Abs. 5 GG –
würde weniger als 50 Mrd. € kosten. Sie wäre nicht nur verfassungskonform, sondern durch Steuerrückflüsse auch ökonomisch vernünftig.

💥 Und: Die Steuerzahler der Länder sind dieselben wie beim Bund.
Deshalb: Gewerkschaften, steht auf.
Es ist Zeit, die aA bundeseinheitlich und verfassungstreu durchzusetzen – nicht irgendwann, sondern jetzt.

Malkav:

--- Zitat von: Paterlexx am 29.10.2025 09:16 ---Deshalb: Gewerkschaften, steht auf.
Es ist Zeit, die aA bundeseinheitlich und verfassungstreu durchzusetzen – nicht irgendwann, sondern jetzt.

--- End quote ---

Ähm du hast schon die Stellungnahmen der maßgeblichen Beamtegewerkschaften gelesen oder?

Auch die öffentlich einsehbaren Anhörungen in den Parlamenten verlaufen die letzten Jahre immer alles andere als harmonisch.

Also was sollen die Gewerkschaften oder Ihre Spitzenorganisationen wie der dbb jenseits von Informationsarbeit, Gutachtenerstellung, Abgabe kritischer Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren, dem Bereitstellen von Mustern  und dem Führen von Musterverfahren deiner Meinung nach machen um "aufzustehen"? Denn all das tuen Sie zumindest bei mir im Land und machen sich damit wahrlich keine Freunde in der Politik. Da ist der Ton im Besoldungskontext auch schon (von beiden Seiten) merklich rauer geworden.

Individuellen Rechtsschutz gewähren wäre natürlich schön, aber dann wäre man für praktisch jedes Einzelmitglied bei knapp 1.800,00 EUR (ca. 520 EUR Gerichtskostenvorschuss + ca. mindestens 1.300 EUR Rechtsanwaltsgebühren). Also laut Kassenbericht meiner Gewerkschaft ist so viel nunmal nicht im Topf.
Da ist der gewerkschaftliche Rechtsschutz wie eine wirtschaftlich agierende Versicherung zu begreifen. Diese funktioniert halt langfristig auch nur dann, wenn eine große Gemeinschaft (alle Mitglieder) auftretende Einzelfälle (z.B. Klage gegen ungerechtgfertige individuelle Dienstunfähigkeit) unterstützt. Wenn alle Mitgleider gleichermaßen betroffen sind, bringt das Kollektiv nichts.

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