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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Paterlexx:
Exakt. Die Gewerkschaften tun, was rechtlich und organisatorisch möglich ist,mehr geht ohne politische Machtbasis schlicht nicht.
Was fehlt, sind klare, unmissverständliche Ansagen in der öffentlichen Debatte. Politiker flüchten sich in Formulierungen, während das Land wirtschaftlich, strukturell und moralisch gegen die Wand fährt.
Das Problem ist kein Mangel an Stellungnahmen, sondern an Verantwortungsbewusstsein und Rückgrat bei denen, die entscheiden. Ich habe lediglich aufgezeigt, dass man diese Zahlen, jedem Politiker der mit Einsparungen kommt, zeigen muss. Die Frage lautet immer: WO IST DAS GANZE GELD HIN.

Verwaltungsgedöns:
Ich habe mich weiter mit der Drucksache 22/3821, die auf der Homepage der Hamburger Bürgerschaft eingesehen werden kann, befasst. Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung der Landesregierung an die Bürgerschaft. Die Mitteilung erfolgte also auf Eigeninitiative der Regierung und ist nicht die Antwort auf eine kleine Anfrage.

Sollte das Verfassungsgericht keine Schranken aufweisen, will man die Nachzahlungen wohl tatsächlich abwickeln über: Familienzuschlag Kinder, Ortszuschlag nach Wohnort, Wegfall von Besoldungsgruppen, Anhebung von Ausgleichzulagen.

Bemerkenswert ist, dass der Senat selbst Nachzahlungen von 180.000 Euro pro Beamten formuliert.  :o :o :o

Auch der Personenkreis, der Nachzahlungen erhalten soll, wird sinngemäß festgelegt:

Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

HansGeorg:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 29.10.2025 10:07 ---Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

--- End quote ---

Tatsächlich ist es sogar noch schlimmer. Denn die Praxis ist ja (zumindest bei uns in SH), dass diese Anträge (22.000 in HH) erstmal negativ beschieden werden. Dagegen legen nur wenige Widerspruch ein. Dieser wird dann auch negativ beschieden und von denen Klagen auch nur die wenigsten. Wir sind hier in SH was die Klagen betrifft irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Rheini:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 29.10.2025 10:07 ---Ich habe mich weiter mit der Drucksache 22/3821, die auf der Homepage der Hamburger Bürgerschaft eingesehen werden kann, befasst. Hierbei handelt es sich um eine Mitteilung der Landesregierung an die Bürgerschaft. Die Mitteilung erfolgte also auf Eigeninitiative der Regierung und ist nicht die Antwort auf eine kleine Anfrage.

Sollte das Verfassungsgericht keine Schranken aufweisen, will man die Nachzahlungen wohl tatsächlich abwickeln über: Familienzuschlag Kinder, Ortszuschlag nach Wohnort, Wegfall von Besoldungsgruppen, Anhebung von Ausgleichzulagen.

Bemerkenswert ist, dass der Senat selbst Nachzahlungen von 180.000 Euro pro Beamten formuliert.  :o :o :o

Auch der Personenkreis, der Nachzahlungen erhalten soll, wird sinngemäß festgelegt:

Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.

Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.

--- End quote ---

Incl. der Zinsen zu einer zu allen Zeiten aA.

Lichtstifter:
Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.

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