Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Verwaltungsgedöns:
--- Zitat von: Lichtstifter am 29.10.2025 10:53 ---Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.
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Hatte hier im Forum nicht jemand ausgeführt, dass irgendwie eine Klagemöglichkeit gegeben war, da die enorme Steuerprogression alles auffrisst?
Paterlexx:
--- Zitat von: HansGeorg am 29.10.2025 10:14 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 29.10.2025 10:07 ---Im Falle eines Unterliegens vor dem BVerfG wird
der Gesetzgeber aufgefordert werden, rückwirkend für die noch offenen Verfahren (unentschiedene Anträge, offene Widerspruchsverfahren, anhängige Klageverfahren) Regelungen zu treffen
(siehe oben). Nach dem klarstellenden Hinweis
für die Berechtigten über die Reichweite der Erklärung im Dezember 2011 haben im Jahr 2020
insgesamt ca. 22.000 Berechtigte Anträge auf
eine amtsangemessene Besoldung gestellt, dies
entspricht in etwa einem Viertel der Berechtigten.
Die Zahlen zeigen auch, dass sich der ganze Zauber für die Stadt gelohnt hat. 75 Prozent der Beamten würden leer ausgehen.
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Tatsächlich ist es sogar noch schlimmer. Denn die Praxis ist ja (zumindest bei uns in SH), dass diese Anträge (22.000 in HH) erstmal negativ beschieden werden. Dagegen legen nur wenige Widerspruch ein. Dieser wird dann auch negativ beschieden und von denen Klagen auch nur die wenigsten. Wir sind hier in SH was die Klagen betrifft irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
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Würde die Politik so regieren, wie sie die Beamten mit der aA verarscht, hätten wir hier keine Probleme.
Malkav:
--- Zitat von: HansGeorg am 29.10.2025 10:14 ---Wir sind hier in SH was die Klagen betrifft irgendwo im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
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Und genau hier ist das größte Problem.
Wenn man das Thema wie eine schwäbische Hausfrau rein fiskalisch betrachtet, macht der Dienstherr doch alles richtig. Man spart mit Ablauf jedes Haushaltsjahres Millionen an der Alimentation. Und diese Ausgaben werden nicht auf später verschoben (wie sonst gerne in der Poltitik), sondern die Einsparungen sind wegen der Notwendigkeit der haushaltsnahen Geltendmachung endgültig. Da lacht das kalte Buchhalterherz ;D
Dass man die politischen Kosten dieses Themas dann auch noch weiter nach hinten verschieben kann, ist nur ein zusätzlicher Bonus, welchen die Hausspitze in FiMi in Staatskanzlei nur zu gerne als Kirsche auf der Torte mitnehmen.
Mir fehlt auch wirklich die Fatansie, was einen Finanzminister dazu bewegen sollte, das Thema proaktiv zu hohen fisaklischen und politischen Kosten anzugehen. Jeder politische und fiskalische Anreiz den ich für die Dienstherrn im aA-Komplex erkenne geht leider eindeutig in die Richtung: "delay, dely, defend" (irgendwie können Amis das mit juristischen Schlagworten (dort bezogen auf Krankenversicherungen) besser als wir).
HansGeorg:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 29.10.2025 10:57 ---
--- Zitat von: Lichtstifter am 29.10.2025 10:53 ---Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.
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Hatte hier im Forum nicht jemand ausgeführt, dass irgendwie eine Klagemöglichkeit gegeben war, da die enorme Steuerprogression alles auffrisst?
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Ja hatte ich auch im Kopf, es ging da glaube ich um irgendein EU Urteil auch bezogen auf Zinsen etc.
Verwaltungsgedöns:
Danke für den Hinweis HansGeorg. Ich konnte hierzu ein Schreiben des DBB finden. In dem Schreiben versucht man, das Verfassungsgericht auf die Problematik aufmerksam zu machen.
https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf
Auch das von Malkav genannte "delay, dely, defend" findet sich in dem Schreiben wieder.
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