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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Paterlexx am 02.11.2025 09:51 ---Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

--- End quote ---

Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..

Paterlexx:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.11.2025 10:19 ---
--- Zitat von: Paterlexx am 02.11.2025 09:51 ---Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

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Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..

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Ich gehe eher davon aus, dass die irgendwas festgelegt haben. Herr Dobrindt wird den Move jetzt nur gemacht haben, da er weiß, dass es unumgänglich ist und sich so aber gut inszenieren kann.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Paterlexx am 02.11.2025 10:27 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.11.2025 10:19 ---
--- Zitat von: Paterlexx am 02.11.2025 09:51 ---Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

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Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..

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Ich gehe eher davon aus, dass die irgendwas festgelegt haben. Herr Dobrindt wird den Move jetzt nur gemacht haben, da er weiß, dass es unumgänglich ist und sich so aber gut inszenieren kann.

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Das kommende Bundesgesetz wird sich hauptsächlich um Familien mit mehr als 2 Kindern drehen. Für diese ist eine Nachzahlung vorgesehen. Die meisten Bundesländer haben für 3+ Kinder bereits neue Gesetze erlassen und auch schon Nachzahlungen geleistet.

xap:
Solche Thesen ohne Quellenangabe in den Raum zu stellen ist schlechter Stil.

CK7985:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 02.11.2025 10:38 ---
--- Zitat von: Paterlexx am 02.11.2025 10:27 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 02.11.2025 10:19 ---
--- Zitat von: Paterlexx am 02.11.2025 09:51 ---Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist [...]

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Du weißt aber schon, dass die anstehende Pilotentscheidung des BVerfG (von mir spaßeshalber als Maidowski-Beschluss bezeichnet) nicht "die Besoldung im Bundesdienst", sondern das Land Berlin betreffen wird?

Richtig ist hingegen, dass sich daraus (hoffentlich) auch klare Implikationen für alle anderen 16 Besoldungsgesetzgeber ergeben werden..

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Ich gehe eher davon aus, dass die irgendwas festgelegt haben. Herr Dobrindt wird den Move jetzt nur gemacht haben, da er weiß, dass es unumgänglich ist und sich so aber gut inszenieren kann.

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Das kommende Bundesgesetz wird sich hauptsächlich um Familien mit mehr als 2 Kindern drehen. Für diese ist eine Nachzahlung vorgesehen. Die meisten Bundesländer haben für 3+ Kinder bereits neue Gesetze erlassen und auch schon Nachzahlungen geleistet.

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So einfach ist es aber nicht, wenn man die Grundbesoldung nicht anrührt und letztlich vorsätzlich handelt wohl wissend, dass Familienzuschläge früher oder später entfallen und nicht pensionswirksam sind.
So günstig wir möglich für den Dienstherrn war und ist hier offensichtlich die Devise.
Das wird in dieser Form nicht ausreichend sein, nur an den Zulagen zu drehen.
Die Grundbesoldung ist grundsätzlich zu reformieren unter Wahrung des Abstandsgebotes auch zwischen den Besoldungsgruppen.

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