Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Malkav:

--- Zitat von: tomhsv am 30.10.2025 00:00 ---Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

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Sorry meine Glaskugel ist gerade voller Nebel ... ich melde mich, wenn sich dieser gelichtet haben sollte.  ;)

ausJENA:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/werden-thueringer-beamte-dem-amte-nach-angemessen-besoldet/

Das VG Meiningen wird für Thüringen wohl bald eine weitere Entscheidung treffen. Man darf gespannt sein.

Bastel:

--- Zitat von: tomhsv am 30.10.2025 00:00 ---Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

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2049

tomhsv:

--- Zitat von: Bastel am 30.10.2025 13:23 ---
--- Zitat von: tomhsv am 30.10.2025 00:00 ---Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

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2049

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 :) hier gehts ja nicht um grundsätzliche Entscheidungen. Sondern nur um eine Ergänzung ( Vertrauensschutz), der bereits seit Jahren laufenden Verfahren. Das kann doch nicht immer wieder von vorne Jahrzehnte laufen.

Paterlexx:
Mögliche Auswirkungen einer rückwirkenden Alimentation des Bundes auf die Länder

Sollte das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bestätigen, dass die Besoldung im Bundesdienst rückwirkend zu erhöhen ist, definiert der Bund damit faktisch den verfassungsrechtlichen Mindeststandard neu.

Dieser Mindeststandard gilt gemäß Art. 33 Abs. 5 GG nicht nur für den Bund, sondern für alle Dienstherren, also auch für die Länder. Eine rückwirkende Korrektur im Bundesbereich hätte damit Signalwirkung: Sie zeigt, welches Niveau der Staat zur Wahrung des Alimentationsprinzips mindestens gewährleisten muss.

Für die Länder folgt daraus zwar keine automatische Verpflichtung zur unmittelbaren Übernahme der Bundesregelung. Allerdings entsteht ein klarer verfassungsrechtlicher Maßstab. Sollte die Landesbesoldung unter diesem Niveau liegen, wäre die Frage der Unteralimentation unausweichlich neu zu prüfen.

In der Konsequenz dürfte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, sofern Länder keine angemessenen Anpassungen vornehmen. Frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lassen erwarten, dass eine dauerhafte Unterschreitung des Mindestniveaus durch Landesgesetzgeber nicht Bestand hätte. Bund setzt mit rückwirkender Korrektur einen faktischen Mindeststandard.

Alimentationsprinzip gilt bundesweit.

Länder sind eigene Gesetzgeber, also kein Automatismus.

Aber: Wenn sie drunter liegen, verfassungsrechtlicher Druck und weiteres Klagepotenzial.

Endgame: Länder werden irgendwann nachziehen müssen, nur eben widerwillig und zeitverzögert.

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