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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rentenonkel:

--- Zitat von: HansGeorg am 29.10.2025 14:27 ---
Genau das sieht der EGMR in dem Fall aber anders.

--- End quote ---

Der EGMR hat in dem von Dir zitierten Urteil lediglich die unterschiedliche Verzinsung von Gehaltsansprüchen von öffentlichen Arbeitgebern und privaten Arbeitgebern in Griechenland gerügt.

Dabei war der Anspruch auf Gehalt unstreitig. Der Arbeitgeber hat den durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag rechtmäßigen Lohn durch die seinerzeitige Staatskrise zeitweise mit dem Versprechen ausgesetzt, er zahle diese unstreitigen Ansprüche nach. Dabei hat er diese geschuldeten Lohnanteile jedoch deutlich geringer verzinst, als es die privaten Arbeitgeber mussten. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen EU Recht.

Hier ist jedoch der Sachverhalt deutlich anders. Es muss zunächst ein Alimentationsanspruch sowohl dem Grunde nach als auch in der konkreten Höhe nach tituliert sein, bevor ein Zinsanspruch auf diese geschuldeten Anspruch auf Besoldung entstehen kann. Bisher bestreiten die DH jedoch, dass ein solcher Anspruch überhaupt dem Grund nach besteht.

Dieser Anspruch kann entweder durch ein Gesetz (Zinsanspruch ggf. ab Verkündung) oder durch ein Urteil (Zinsanspruch ab Rechtskraft des Urteils) entstehen. Bei einem Urteil kann dann nach meinem Verständnis auch das Datum der Rechtshängigkeit der Klage als Beginn der Verzinsung gelten, so man denn eine Verzinsung bei der Klageeinreichung beantragt hat.

Mehr Ansprüche vermag ich auch nach Lesen des Urteils des EGMR tatsächlich nicht zu erkennen.

lotsch:

--- Zitat von: Malkav am 29.10.2025 13:03 ---
--- Zitat von: HansGeorg am 29.10.2025 12:36 ---EGMR-Urteil Meïdanis/Griechenland (2008)

--- End quote ---

Für mich klingt die Lage hinsichtlich der Verzinsung eigentlich sehr gut für deutsche Beamte.

Betrag X wird aufgrund Gesetz gezahlt. Von Verfassung wegen müsste Betrag Y gezahlt werden. Die Differenz zwischen X und Y wird nach deutscher Rechtsprechung und einfacher Gesetzeslage nicht verzinst.

Die spannendere Frage ist eher, wie man einen diesbezüglichen Fall zum EGMR bekommt.

Der Verfahrensgang müsste sich wie folgt darstellen:

1. Klage "gegen Alimentationshöhe" aka Feststellugn der Unteralimentation
2. positiver Beschluss des BVerfG
3. Reparaturgesetz nebst entsprechender unverzinster Nachzahlung
4. Klage "gegen die Höhe der Nachzahlung" aka Feststellugn der Unteralimentation
5. negativer Beschluss des BVerfG (entweder aufgrund Richtervorlage oder Verfassungsbeschwerde)
6. Beschwerde an den EGMR wegen Ausschöpfung des innerdeutschen Rechtswegs

Das kann also seeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeehr lange dauern  :o
Aber sonst scheitert man halt an der Zulässigkeit der Beschwerde zum EGMR wegen der Notwendigkeit der Ausschöpfung aller innerstaatlichen Mittel.

--- End quote ---

Ich habe mir folgenden Verfahrensgang vorgestellt:
1. Klage "gegen Alimentationshöhe" aka Feststellugn der Unteralimentation (bereits eingereicht)
2. positiver Beschluss des BVerfG
3. Reparaturgesetz nebst entsprechender unverzinster Nachzahlung
4. Antrag auf Verzugszinsen und Ablehnung des Dienstherrn
5. Widerspruch und ablehnender Widerspruchsbescheid des Dienstherrn
6. Klage VerwG
7. Popularklage und Antrag an das VerwG auf Ruhen des Verfahrens (Bayern)
8. Bei negativer Entscheidung der Popularklage Antrag auf Überprüfung durch das BVerfG, da das Eigentumsrecht     das GG betrifft
9. Bei negativer Entscheidung des BVerfG ist der nationale Rechtsweg erschöpft und es ist eine Klage vor dem EGMR möglich

Dieser Verfahrensweg erscheint mir schneller und billiger.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Lichtstifter am 29.10.2025 10:53 ---Und der Steuerschaden, der sich aufgrund der Einmalzahlung ergibt. So viel kann man ja niemals in der Steuererklärung geltend machen.

--- End quote ---

Wenn das Gericht feststellt, dass Netto z.B. 5000 € fehlen zum Grundsicherungsniveau +15%, dann kann dir eigentlich kein Steuerschaden entstehen, da der Dienstherr dir NETTO 5000 € zahlen muss.

NordWest:

--- Zitat von: lotsch am 29.10.2025 16:28 ---2. positiver Beschluss des BVerfG
3. Reparaturgesetz nebst entsprechender unverzinster Nachzahlung

--- End quote ---

Dazwischen liegt noch mindestens 2.1, glaube ich. Es handelt sich ja um einen Vorlagebeschluss auf Bitte eines VG. Nach dem Urteil des BVerfG - egal wie es ausgeht - geht es dann zunächst zurück ans VG, das dann erstmal ein Urteil fällen muss. Möglicherweise sind dann noch Berufung und Revision möglich.

Insofern kann es tatsächlich selbst dann 2029 werden, wenn das BVerfG sich kurzfristig mal zu einem Urteil durchringen würde.

tomhsv:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 29.10.2025 12:26 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 29.10.2025 10:07 ---Bemerkenswert ist, dass der Senat selbst Nachzahlungen von 180.000 Euro pro Beamten formuliert.  :o :o :o

--- End quote ---

Nein, das stimmt nicht.

1.) Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte dem BVerfG am 29.09.2020 fünf Musterverfahren zur Entscheidung vorgelegt:
- 20 K 7506/17 (A13)
- 20 K 7509/17 (A15, drei Kinder, geboren 1992, 1994 und 1994)
- 20 K 7510/17 (A10, ein Kind, geboren 2016)
- 20 K 7511/17 (A11, zwei Kinder, geboren 1966 und 1969)
- 20 K 7517/17 (A9, zwei Kinder, geboren 1988 und 1988)

2.) Laut Drucksache 22/3821 hat der Hamburger Senat für diese fünf Musterkläger für den Zeitraum 2013 bis 2019 eine Rückstellung in Höhe von 4,3% der jeweiligen Besoldung sowie bis zu 480 Euro an zusätzlichen monatlichen Kinderzuschlägen gebildet, insgesamt rund 180.000 Euro.

3.) Kurzer Plausibilitätscheck: 180.000 Euro durch 5 Kläger durch 7 Jahre durch 12 Monate ergeben eine durchschnittliche Nachzahlung in Höhe von rund 429 Euro pro Monat. Passt aus meiner Sicht sehr gut zu den obigen Angaben (4,3% der Besoldung, ggf. plus zusätzliche Kinderzuschläge).

--- End quote ---

Wenn ich das richtig verstehe, stehen die Chancen gut, dass folgende Beamte:

1. Die Dezember 2011 Bezüge erhalten haben
2. Die 2020 geklagt haben

auch für die Jahre 2013 - 2019 Rückzahlungen erhalten werden.

https://beamte-hamburg.verdi.de/++file++6877d3a625bda9add6dfa488/download/2025%2007%2016%20DGB-Mitgliederinformation%20Entscheidung%20des%20Verwaltungsgerichtes%20zur%20amtsangemessenen%20Alimentation%202013-2019.pdf

Wie lange ist hier mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ?

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