Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
DrStrange:
--- Zitat von: Bastel am 10.12.2020 14:29 ---
--- Zitat von: DrStrange am 10.12.2020 12:22 ---Ich wundere mich seit Jahren, warum die Länder und der Bund die Ergebnisse der Tarifverhandlungen fast immer auf die Beamten übertragen haben, obwohl sie nicht mussten!?
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Viele Länder haben die Ergebnisse aber auch nicht umgehend übertragen oder mal auch nur im geringeren Umfang.
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Deshalb schrob ich ja: "fast immer" ;)
stefan77:
--- Zitat von: DrStrange am 10.12.2020 12:22 ---Bei uns wird überlegt, Tarifbeschäftigte in ein technisches Beamtenverhältnis überzuleiten.
Nachdem ich allen erstmal erklärt habe, welche Nachteile sie davon hätten (private KV, landesweite Versetzungsbereitschaft, kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld, deutlich weniger Schichtzuschläge, Beförderungssituation..) hat der Großteil schon abgewunken.
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Das ist bei diesem Thema immer etwas einseitig.
Beamte haben weniger Abzüge, hier nur Steuern. Selbst die Steuern sind häufig niedriger, weil die Beamten ein niedrigeres Brutto-Entgelt haben (keine SV-Beiträge).
Keine SV-Beiträge sind auch ein Vorteil, aber natürlich muss man sich privat versichern. Bei vielen Beamten ist die private KV deutlich günstiger als 20 % Abzüge vom Brutto, aber natürlich nicht immer. (Zudem hat man dann auch den Luxus der privaten KV, man kommt deutlich schneller dran.)
Beamte erhalten zudem länger Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kind krank, Quarantäne, usw. usw.
Beamte sind unkündbar
Und die Versetzung Bundesweit ist in einigen Bereichen sicherlich möglich/üblich, aber es gibt auch viele Bereiche wo so etwas nur theoretisch möglich ist, aber nie erfolgt. In der Privatwirtschaft ist da die Gefahr häufig auch da, wenn ein Standort einfach geschlossen wird.
Und in der Privatwirtschaft kann man meistens mit einer Kündigung rechnen, wenn man seinen Arbeitgeber verklagt.
Ich wollte jetzt nicht das Beamtentum als super darstellen! Aber es war mir zu negativ.
Stark vereinfacht würde ich behaupten bis in den mittleren Dienst ist eine Verbeamtung eher negativ, ab dem gehobenen Dienst ist der Netto-Verdienst aber häufig besser als bei Beschäftigten.
Um so höher die Stelle, desto eher lohnt sich die Verbeamtung.
Spid:
--- Zitat von: DrStrange am 10.12.2020 14:36 ---
--- Zitat von: Spid am 10.12.2020 13:09 ---TB sind doch ebenso versetzbar, §4 Abs. 1 TV-L - und das nicht nur landesweit.
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Der Beschäftigte muss aber vorher gehört werden. Die Beamten nicht.
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Da es sich bei der Versetzung eines Beamten aus dienstlichen Gründen um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, wäre der Betroffene grundsätzlich zu hören - auch wenn das jeweilige Beamtenrecht dies nicht explizit vorsieht.
DrStrange:
--- Zitat von: stefan77 am 10.12.2020 14:40 ---
--- Zitat von: DrStrange am 10.12.2020 12:22 ---Bei uns wird überlegt, Tarifbeschäftigte in ein technisches Beamtenverhältnis überzuleiten.
Nachdem ich allen erstmal erklärt habe, welche Nachteile sie davon hätten (private KV, landesweite Versetzungsbereitschaft, kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld, deutlich weniger Schichtzuschläge, Beförderungssituation..) hat der Großteil schon abgewunken.
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Das ist bei diesem Thema immer etwas einseitig.
Beamte haben weniger Abzüge, hier nur Steuern. Selbst die Steuern sind häufig niedriger, weil die Beamten ein niedrigeres Brutto-Entgelt haben (keine SV-Beiträge).
Keine SV-Beiträge sind auch ein Vorteil, aber natürlich muss man sich privat versichern. Bei vielen Beamten ist die private KV deutlich günstiger als 20 % Abzüge vom Brutto, aber natürlich nicht immer. (Zudem hat man dann auch den Luxus der privaten KV, man kommt deutlich schneller dran.)
Beamte erhalten zudem länger Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kind krank, Quarantäne, usw. usw.
Beamte sind unkündbar
Und die Versetzung Bundesweit ist in einigen Bereichen sicherlich möglich/üblich, aber es gibt auch viele Bereiche wo so etwas nur theoretisch möglich ist, aber nie erfolgt. In der Privatwirtschaft ist da die Gefahr häufig auch da, wenn ein Standort einfach geschlossen wird.
Und in der Privatwirtschaft kann man meistens mit einer Kündigung rechnen, wenn man seinen Arbeitgeber verklagt.
Ich wollte jetzt nicht das Beamtentum als super darstellen! Aber es war mir zu negativ.
Stark vereinfacht würde ich behaupten bis in den mittleren Dienst ist eine Verbeamtung eher negativ, ab dem gehobenen Dienst ist der Netto-Verdienst aber häufig besser als bei Beschäftigten.
Um so höher die Stelle, desto eher lohnt sich die Verbeamtung.
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Fakt ist: sie hätten bei Umstellung deutlich weniger als jetzt.
Unterbezahlt:
--- Zitat von: Epiin am 10.12.2020 13:37 ---Die Landesregierung von Schleswig Holstein hat inzwischen eine „deutliche Verdichtung des haushaltspolitischen Risikos“ eingestanden:
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/landesregierung-sagt-antragsunabhaengiges-handeln-zu/
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Die Meldung der Woche!
Das nenne ich mal vorbildlich und auch mutig. Und tatsächlich: Das wird RICHTIG teuer für SH!
Es geht hier auch nicht um den Blick in die Glaskugel oder um das Glauben was nun passiert. Es geht um klare Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes an die Besoldungsgesetzgeber. Das ist in der hier nun seit 56 Seiten diskutierten Entscheidung hinreichend konkretisiert worden. Zumindest das, was seit 2015 noch unklar war.
Die Berechnungen daraus können bei Stuttmann nachgelesen werden. Oder jetzt auch ganz konkret beim Aktionsbündnis in Berlin. Hier aber dann auch nur für Berlin.
Soviel zum „Glauben“. Da die beklagten Dienstherrn tatsächlich nicht zahlen wollen, wird es noch lange dauern bis wir mal Geld sehen. Wer ungeduldig ist, ist im Berufsbeamtentum sowieso nicht richtig aufgehoben. Besorgt euch eine private Rechtsschutz, welche die Klage übernimmt, legt weiter Widerspruch ein, trotz aller politischen Absichtserklärungen und legt euch in Lauerstellung für den richtigen Klagezeitpunkt. Der ist nach m.E. spätestens dann gekommen, wenn es einen Beschluss zur A-Besoldung eures Bundeslandes seitens des BverfG gibt und dann noch immer ausgesessen wird. Oder wenn eure Widersprüche zwischenzeitlich beschieden wurden und da nur Murks oder Geklecker bei rauskommt. Dann fristgemäß an den Fachanwalt für Beamtenrecht wenden und Feuer frei :)
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